Obersteinmaur (Transkription Nr. 1330)

Schulort Obersteinmaur
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 102-103v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Obersteinmaur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Steinmaur
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
18.02.1799

FRAGEN & ANTWORTEN über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst OBERSTEINMAUR.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Obersteinmaur. Obersteinmaur

I.1.dIn welchem Distrikt?

Bülach

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jst nur ein Dorf.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

ist Obersteinmaur

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Nerach ist 1/4. Stund von Obersteinmaur entfernt
Stadel ist 1. Stund von Obersteinmaur entfernt
Riedt ist 1/4. Stund von Obersteinmaur entfernt
N. Haßlen ist 3/4. Stund von Obersteinmaur entfernt
Dielstorf ist 1/4. Stund von Obersteinmaur entfernt
N. Steinmaur ist 1/6. Stund. von Obersteinmaur entfernt
Süniken ist 1/4. Stund von Obersteinmaur entfernt
Regensperg ist 1/2. Stund von Obersteinmaur entfernt
Schöflistorff ist 1/2. Stund. von Obersteinmaur entfernt
Bachs ist 3/4. Stund. von Obersteinmaur entfernt

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in 3 Klaßen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Lesen — Schreiben — Rechnen, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, sonder im Sommer wochentlich auch 2. Tage.
Von Martini bis Aprillen währet die Winterschul

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das N. Testament — Waserbüchli & das Christliche Gesang-Buch

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Alle Monat werden neüe geschrieben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 3. Stunden, im Sommer Vormittag 3. u: Nachmittag 2. Stunden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinator-Convent Der Fähigste von den Prätendenten

III.11.bWie heißt er?

Hs Jacob Boßhard

III.11.cWo ist er her?

Von Obersteinmaur

III.11.dWie alt?

66. Jahre

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Einen Sohn

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

35. Jahre

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgends als in Obersteinmaur Die Feld-Arbeit

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja Den Akerbau

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 50.-56. Kinder

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 27.
Mädchen? 30.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 12.
Mädchen? 16.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Sihe 16. bey b. od. 2.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schulhauß,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja. Jn des Schulmstrs. eigenem Haus

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Jährlich 3. fl.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmstr. selbsten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?

Vom Größern 2 ß. 6. Hlr. u: vom kleinen Schulkind 2
2 ß.

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts

IV.16.B.dGemeindekassen?

Jährlich 5 fl. für Schulholz.

IV.16.B.eKirchengütern?

Jährlich 8. fl. für die Sommerschul

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Nichts

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkungen 1. Der Schulmstr. hat, wie oben angemerkt, einen Sohn, der 35. Jahre alt; welcher im Waysenhaus Zürich, sich 2. 1/2. Jahr zu einem Schulmstr hat unterrichten laßen — Und ist vom Examinator-Convent Anno 1780. als Vice-Schulmstr. angenohmen worden — und hat sinther die Schule Besorgt.
¢1755¢¢ 2. Jm Winter ist alle Montag Vormittag, für die Kinder, so der Ordinari-Schul entlaßen, noch eine Repetier-Schul, im Sommer hingegen ist diese Schule am Sonntag Morgens vor dem Gottesdienst Die Zahl der Rep. Schuler ist 10.-12.
Für das Jahr Zahlt das Kind 10. ß. Repetier-Schullohn ¢/1755¢¢
¢1756¢¢ 3. Von Weyhnacht bis Faßnacht wird auch Nachtschul gehalten und zwahr wochentlich 5. Mahl.
Die dazu nöthigen Lichter werden von der Kirchen bezahlt Und — für diese Schule erhält der Schulmstr. nicht das Mindeste ¢/1756¢¢

Unterschrift

Geschrieben den 18. Febr. 1799. von Schulmstr Boßhard zu Obersteinmaur

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