Niedersteinmaur (Transkription Nr. 1329)

Schulort: Niedersteinmaur
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 104-105v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Sünikon
Kirchgemeinde 1799: Obersteinmaur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Steinmaur
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

22.02.1799

Aufsaz u. Beantwortung Der Fragen, über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niedersteinmaur

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf v. 33. Brgr.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Obersteinmaur.
Süniken.

I.1.d In welchem Distrikt?

Bülach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nichts

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

darvon ist Nichts

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Obersteinmaur. 1/2 Vrtl. Stund.
2. Riedt 1/2. Stund.
3. Nehrach 1/2. Stund.
4. Bachß. 1. Stund.
5. Schöflistorf 3/4. Stund.
Dachßleren 1. Stund.
7. Süniken. 1/4 Stund.
8. Regensperg 1/2. Stund.
9. Dielstorff. 1/4. Stund.
10. Nieder Hasslj. 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren; darnach Lesen, u. nach dem fertigen Lesen: auch Schreiben u. Geschriebes Lesen dann auch Singen, u. Rechnen, u. Auswendig Lernen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja die Tägliche Schul. Wie lang? Von Martinj bis April laut Schulordnung. Jm Sommer 2. Tag in der Woche

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das N. Testament Zeügnuß u. G'schicht bücher, zum Lesen. Zum auswendig lernen, ist das Fel. Weiß Bät Büchl. der Psalter, David so auch das Waser Schulbüchlein. am end der Sch. das Volksbl.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

den Anfängeren wird Vorgeschrieben; darnach Vorschriften, da oft Neüe gemacht werden; u. dann wird auswendig geschrieben, es seye Ps. Sprüchl. Lieder u.s.w.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund, im Winter u. im Sommer 5. St. Jch thun auch berichten, daß ich noch Nacht Schul halte v. Weynacht bis end Hornung. 5. Nächt. Auch habe ich Wochentlich eine Repetr. Schul. alle Montag im Winter; Sommers Zeit am Sonntag für grösseren Kinderen

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in drey

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator, Convent. Jn Zürich Vor dem ist erkennt worde Vater u. Sohn sollen die Schul Versehen

III.11.b Wie heißt er?

Felix Merkj als der Sohn

III.11.c Wo ist er her?

Niedersteinmaur

III.11.d Wie alt?

33. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 1. Sohn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Niederstein M.
Bauren stand.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Akerbauer

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

28. bis 32. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14-16
Mädchen 13-16
[Summa] 27 : 32
im Sommer Knaben 12
Mädchen 10
[Summa] 22

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Nichts

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von den Elteren; deren Kinder die Schulbesuchen; von dennen sie Wöchentlich von jedem 2 ß. Zl. so es aber Schreibt. 2 ß. 6 Hlr.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Von der Kirchen Jährlich 5 fl. Sommer Schullohn für die Armen, u. der Winter Schul Lohn für die Armen; der unbestimmt ist

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wie oben gemelt der Wöchentl. auch Sommer Schullohn von jedem Schulkind 10 ß. u. von jedem Repetier Schul auch Jährlich 10 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein eigenes Hauß

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

keine eigene
Jnmeiner eigne Stube

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Von der Gm. 2 fl. Für Schul Holz

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jch selbsten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

Wie in der 14. Fr ist gemelt.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Wie oben gesagt. 2. fl. Für Schul Holz

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkungen
1tes Wird in der 3ten Abthlg. gemelt, das Vater u. Sohn sollen die Schul versehen. Jn dem wir beyde vor dem Examen gestanden u. ich durch Unterricht vom Hr Pfarhr Weiß zu dieser Schul bin belehrt u. unterricht worden, u. ich also die Schul am meisten habe versehen; Jn dem ich auch nicht ohne besonder Geschäfte von Schul weggegangen bin
2tes thun ich auch berichten da ich gemelt daß ich auch Nacht Schul halte u. für diese nichts bezahlt wird.

Unterschrift

Republ. Gruß & Achtunge Von Bürger Schul Mstr Merkj alda

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