Bülach (Transkription Nr. 1323)

Schulort: Bülach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 74-75v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bülach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bülach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN DES ZUSTANDS MEINER SCHULE

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

BÜLACH

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Stättlein.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja, ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

BÜLACH.

I.1.d In welchem Distrikt?

DISTRIKT BÜLACH.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton ZÜRICH

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb einer 1/8. Stund stehen 6. Haüser U. innerthalb einer 1/4 Stund stehen 8. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nußbaumen, Niderflachs, Nider &. Ober Mülli

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernung diser Haüser ist Oben Gemelt,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Nußbaumen 7. Kinder — Niderflachs — 9 Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Eglisau, Rorbas, Freyenstein, Teüffen Embrach, Lufingen, Reüti, Winkel, BachenBülach, Eschen Mosen, Ober &. Nider Glatt, Ober, &: Niderhaßlen, Höri, Nerach, Stadel, Hochfelden U: Glattfelden.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Schulen, wo in unserer Kirch Gemeine sind, Als, Bachen Bülach &. Eschen Mosen 1/4. Stund Winkel, Reüthi, Höri, &. Hochfelden eine Gute 1/2 Stund, die übrigen All eine Gute Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Anfänge zur Christlichen Religion, Buchstaben kennen lernen — Buchstabiern, Lesen, Bätten, Singen, Schreiben &. Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein Auch im Sommer.
Von Martini bis in die Mitte des Merzens 18. Wochen lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Die so genannten Nammenbüchli, der vortrefliche Züricherische kleine &. Große Katechismus, samt den beweisen ihrer Zeügnußen, daß schon lang eingeführte Pfr: Waserische Schulbüchlein, Nebst dem Neüen Testament &. Psalter Davids

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Anfängern zeichnet man das A,B.C. vor, und wann sie dieselben nachmachen können, lehret man sie die Buchstaben zusammen sezen, vermahnet sie zum Buchstabiren, Und dann schreibt man ihnen nuzliche Sprüch Aus der Bibel, &: erbauliche Lieder vor, Man laßt sie auch Auswendig schreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter Ordinäri Vormittag 3. &. Nachmittag 3. Stund — Und im Sommer Vormittag 3. &. Nachmittag 2. Stund.
Die Nebentstunden Aber, so ich im Winter der Schule Gewiedmet, Habe ich Also eingerichtet — vom Morgen 6. bis 8. Uhr zum Rechnen, von Mittag 11. bis 12. Uhr zum Schreiben Abends 4. bis 5. Uhr wider zum Rechnen U: Nachts 6. bis 8. Uhr, zum Singen &. Rechnen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein, Jch an meinem Ort hätte schon lang gewünscht, daß eine beßere einrichtung gemacht wurde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die hochgeachteten herren EXAMINATORES beyder Ständen in ZÜRICH.
Wenn ein Schuldienst FACANT worden so hat mann sich bey dem Herrn Pfar: Am Ort melden müßen da er dann alle unklagbahren PREDENTENTEN auf Zürich Geschikt, da Sie dann vom Herrn ANTISTES. u: übrigen verordneten Herren EXAMINIERT u: dann der tüchtigste von Jhnen , von den hochgeehrten herren EXAMINATOREN beyder Ständen zu einem Schullehrer ist gewählt worden

III.11.b Wie heißt er?

JOSEPH KERN

III.11.c Wo ist er her?

von BÜLACH

III.11.d Wie alt?

Gebohren, Anno 1743.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 3] Ja — ein Sohn, der Anno 1795. auf meine bitt hin, Mir, von den herren EXAMINAT: beyder Ständen, Nach deme mit ihme vorgenomenen Examen zu einem Schul ADJUNCTUS ist Gegeben worden. Und eine Tochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sind Anno 1770. vorher 10. Jahr Schulvicarius

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

An seinem Geburts Ort, bey seinen Eltern Güter Arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Winter nicht.
im Sommer, Güter Arbeit, Weil der Schullohn nicht hinlänglich, eine haushaltung durchzubringen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

in der Winter Schule 104. Namlich

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 50.
Mägdchen? 54.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 56.
Mägdchen? 64.
Da es bey uns zwey Schulen hat, &. Auf die verfüegung. Herrn Pfr: &. Stillstands etwann vor 20. Jahren beyde Schulen zusammen Gestoßen worden, da dann die Schul Meister Wechsels Weise die Schule versehen — So mag die Anzahl der Schulkinder sich bis Auf 120. belauffen, Diese Einrichtung Aber dieser Sommer-Schul ist Gar nicht Gut.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 4] Ja.
Da bey uns sind Anno 1781. eine Freyschul so muß ein jedwede Frömde WeibsPersohn, die sich an einen unsern Bürgern Verheürathet, 10. lb. Geld an dieselbige geben

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Gebauen, Anno 1694 — in brauchbaren Zustand nur ein böser Stuben boden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein, zwey Schulstube.
in des Sigristen Wohnhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Bis dahin ein jeweilinger Kirchenpfleger aus unserm Kirchen-Gut.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus nachstehenden

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus dieser für den Winter, Wart Geld 9 fl. &. für ein jedwedes Kind Wochentlich 2. ß.
Und für die Sommer Schul für jedes Kind 24 ß.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus diserem für den Winter Wart Geld 9 fl. 30 ß.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Disere bezahlen den Lohn für die Nebent Schulen

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

ein Winterhau, welchen ich in muß in meinen Kösten machen laßen, Ungefehr 2. Clafter

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus disem Weiberfond für Repetier Schul 2. fl. 20 ß.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: