Uerzlikon (Transkription Nr. 1320)

Schulort Uerzlikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 316-317
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Kappel am Albis
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Kappel am Albis
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Antwort der Fragen über den Zustand der Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ürzliken.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Hat ein eigen Gmeind Gut.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgmeind Cappell.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt Mettmenstetten.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert der ersten Viertelstund liegen 28. Häüser.
Jnnert der zweyten Viertelstund liegen 9. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Ürzliken, hat die Schul im Dorf, u. 69. Schulkinder.
Haubtiken, ist eine kleine Viertelstund, 18. Schulkinder.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

1. Cappell. 2 Hausen. 3 Rifferschweil. 4 Mettmenstetten 5. Knonau.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Entlegen die 1te eine Halbe Stund. die 2te eine Stund. die 3.te eine Halbe Stund. die 4te eine Stunde. die 5te eine Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt: Buchstabieren. Silabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winterschul wird 38. Wochen aneinander gehalten, die übrigen 14 Wochen aber, alle Samstag Vormittag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Eingeführte Schulbücher, Lehr Mstr. Zeügnuß. Psalm-Buch. Testament. Erster Unterricht. auch Wochenblätter. Zeitungen. geschriebenes, alte u. Neüe Schriften.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften werden den anfängern von dem Schulmstr gemacht, die Weitergekommenen aber, Schreiben ab und auswendig.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Täglich 4. Stund. Vormittag 2. u Nachm. 2.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul-Rath zu Zürich hat den Schulmstr bestellt. auf diese Weise: Wann die Stelle eines Schulmstrs Ledig geworden, ists von dem Pfarrer ab der Kanzel verkündt worden, sich, wer die Stelle begehre, auf dazu bestimmte Zeit bey ihm anzumelden: und so die Meldung geschehen, hat der Pfarrer darauf den Stillstand zusammen berüft, um nach dem Zeügniß ihres (der gemeldten) guten wandels zufragen: nach deßen erkundigung, hat der Pfarrer an den Antistes berichtet. und so dieses geschehen, sind die Prädententen nach der Examitoren bestimmung vor das Examen berüft worden, nachher ist die erwählung geschehen.

III.11.bWie heißt er?

Jacob Müller

III.11.cWo ist er her?

Von Ürzliken.

III.11.dWie alt?

Gebohren den 4. Mäy 1773.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheürathet im Mäy 1798.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schulmstr. sint Brachmo. 1794.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher zu Ürzliken: Arbeitete nebst seinen Brüdern auf einem Staats Lehen Hof.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem ? Lehramte verrichtet er noch obgemeldte arbeit — bei seinen Brüdern.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen überhaupt die Schul 87.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Täglich-schüler Fünf Tag in der Wochen
Knaben 33.
Mädchen 25.
¢1724¢¢ Die Repetier Schüler haben auch alle Wochen ein Tag
Knaben 11.
Mädchen 18. ¢/1724¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerschüler in der Wochen Sechs Tag
Knaben 28.
Mädchen 25.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst Kein vorhanden — Jst eine

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst Keins eingeführt, ist eine Fryschul.

IV.15Schulhaus.

ist kein eigens

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ein ganzes gebäüd — Jst eigenthum des Schulmstrs. nebst seinen Brüderen.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Bekommt darfür Hauszins 8 lb. aus dem Armengut zu Capell

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der bemeldte eigenthümer unterhaltet das Haus.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Aus folgenden Quellen: Aus dem Staats Ammt Capell und aus dem Armengut zu Cappell: und Verbeßerung von dem Schulrath in Zürich.
a. 29. lb. 2. ß. 3 hlr. Winterschullohn 6. lb. an den Sommerschullohn und 1 Mütt Kernen Aus dem StaatsAmmt zu Cappell
b. 12. lb. Verbeßerung von dem Schulrath in Zürich an den Winter schullohn — sint 1797. empfangen
c. 34. lb. Aus dem Armengut zu Cappell, Sommerschullohn 10. lb. Verbeßerung aus dem Armengut an Somerschullohn
Auch solte Zwey Fuder Holz aus ammtholz zu Cappell gegeben werden Holzmacherlohn aus dem Armengut Capell 2 lb.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geschrieben im Hornung 1799. Schulmstr Jacob Müller Zu Ürzliken, Kirchgmeind Cappell Distrikt Mettmanstetten, Kanton Zürich.

Zitierempfehlung: