Wolsen (Transkription Nr. 1311)

Schulort: Wolsen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 296-297
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Ottenbach
Kirchgemeinde 1799: Ottenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Obfelden
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fraagen über Den Zustand Der Schuhlen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wolsen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Für sich bis dahin, eine Civil-gemeind, gehört aber zur Kirch gemeind Otenbach

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Otenbach — Agent Br. Hegetscheiler in Otenbach

I.1.d In welchem Distrikt?

Metmansteten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

jnerthalb des Umkreises einer 1/4 stund — ligen alle zur schul gehörigen häüser, in etwas gröserer oder Kleineren Distanz

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Wolsen zunächst an der schul hat 14. Häüßer
Toußen 200. Schrit entfernt hat 12. Häüßer. und
Bikweil 1/4 stund entfernt hat 9. Häüßer — alle 3 — Ort sind Dörfer

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Wolsen 20. von Toußen 24. von Bickweil 14.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Nachste Schul Unterluneren in Kirchgang gehörig 1/4 stund, die Schuhl in Otenbach. zum Kirchgang gehörig 3/4 stund. die Schul in Affholteren, und Metmansteten ein Kleine stund, die Schuhl in Maschwanden 1/2 stund Entfehrnt,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lesen, Schreiben, für liebhabern Rechnen u. singen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

jm Winter von Martini bis april Täglich morgen von 8. bis 11. Uhr, nachmitags von 1. bis gegen 4. uhr im Somer-dienst, u Samstag — wie oben,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli, Lehr Mstr — Zeügnuß Psalmen buch u Testament, Waser Büchli Neües Gsangbuch, und aus erlesne Psalmen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schuhl Mstr — verfertigt solche verschiedenen Jnhalts, u laßt sie unter den Kinderen abwechslen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

oben unter Numero 6 — gemelt

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

vier. die erste a b c darii. Die zweyte zum in und auswendig buchstabieren, die drite zum lesen, die vierte zum Schreiben u gschribens lesen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinater Collegium in Zürich. Die Facanz würde Öffentlich von der Canzel, angezeigt, die Prätendenten, meldeten sich vor Pfarramt u stilstand diese Schlugen sie dann dem Examinater Collegium mit Zeügnußen vor — u solches wehlte den Tauglichsten

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Schoch

III.11.c Wo ist er her?

von Wolsen

III.11.d Wie alt?

44. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

1. Sohn 2 Töchtren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Commis in einem Detail- handlungshauß in Zürich

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er erwirbt sich, zu seinem Unterhalt nach etwas mit Baumwohlen Weben oder Spinnen je nach dem Zeit und umständ sind

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] Knaben dermahlen 42
Mädchen dermahlen 16

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

unbestimt viel oder wenig jenach dem die Zeit geschäfftig oder nicht NB. der Repetier Schul wird unten gedacht werden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

jeder Tägliche Schühler zahlt für Heizung der schuhl stube 20. ß der repetier schühler — 4 ß.

IV.15 Schulhaus.

Keins, Sonder der Schul Mstr. hat in seinem eigena Hauße, ein abgesönderte Schulstube

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

vom Grund auf neü erbaut und ein gericht

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

auf seine Eigenen Kösten, woran die Schuhlgenösigen Bürger Freude haten, an die Bau und einrichtungs Kösten hat mir Niemand nicht gegeben, auch Hauß Zinß Bezahlt niemand

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geld aus dem Kirchen Gut Otenbach — jährich 18 lb. aus dem Sekli gut — von deto 11. lb.
an Getreid Kernen 3. Mt. von dr Kirch Otenbach
Holz 1. Klaffter — jährlich mit Kösten — abwechsle. von den 3. zur schul gehörigen Gmeinden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

was oben von jedem Kind gemeldet.

IV.16.B.c Stiftungen?

aus dem Schuhl Meister Fond in Zürich jährlich Martini 10. lb.
Zu jahren um, aus dem Frießischen Legat 10 lb.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?

was oben gemeldet

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerkungen
Nach ist eine repetier schuhl eingefürt, Diese wird Donnstags vor mitag gehalten, solch müßen die Knaben und Töchteren Besuchen, die der Täglichen Schuhl entlaßen, und nach nicht zum H. Abendmahl admittiert sind, hier wird mit gebet und gesang angefangen, das was in der Täglichen schul, an Psalmen, gebeteren, Liederen, auserlesenen Bibel sprüchen etc. memorisiert worden, wird repetiert, die des Schreibens Kündige Schühler müßen ihre Schriften vorlegen, solche werden vom Bürger. Pfarrer, der beynahe ragular gegen wertig ist Kalligrappisch und ortograppisch revidiert, und von Jhm mit einem biblisch-moralisch-catechetischen Unterricht begleitet, Solch repetier Schühler. sind dermahlen Knaben 20.
u Töchteren 20.
Summa 40.

NB. über Numero 15.
das zur erbauung der Schulstuben, u was darein gehört, Erforderliche. gelt mußte gemietet werden, u sinthäro jahrlich mit 4 pr verzinset werden, welches den Sonst sehr geringen schul lohn nach mer schwächt und vermindret,

Unterschrift

geschriben von mir Bürger Heinrich Schoch in Wolsen

Zitierempfehlung: