Oberbottigen (Transkription Nr. 1301)

Schulort: Oberbottigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 115-116v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bümpliz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberbottigen (Niedere Schule, reformiert)

12.03.1799

Beantwortung
Der Fragen Über den Zustand der Schule zu Ober-Bottigen jn der Kirchgemeind Bümpliz

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober-Botigen — ein Kleines Dorff Gehört zur Kirchgemeind Bümpliz — vnd Ligt Hiermit jm Distrikt Bern — Kanton Bern

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ober-Botigen — ein Kleines Dorff Gehört zur Kirchgemeind Bümpliz — vnd Ligt Hiermit jm Distrikt Bern — Kanton Bern

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Vmkreises der Nächsten Vierdelstund Ligen. 45 — jnnerthalb des vmkreißes der zweiten viertelstunde. 12. — und jnerthalb des vmkreises der Dritten viertelstund 7. Häüßer

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ober-Bottigen, selber von da Komen. 22. Kinder Niderbottigen, eine Viertelstund Entlegen; von da Vier Kinder — Mazenried eine Viertelstund 8 kinder — Nideried 1. Viertelstund 6 Kinder Buch 1 viertelstund 5 Kinder
Nüchtern, 2 Virtelstund 3 Kinder — im Tröll, 2 Viertelstund 1 Kind — Haselmat 2 viertelstund 2 kinder — Riedbach, 2 viertelstund 3, kinder, Förstlj, 3 viertelstund 1 Kind, Neümat 3 viertelstund, Kein Kind — Neühüslin 3. viertelstund auch Kein Kind

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Frauen-Cappelen, eine Stunde
Oberwangen, eine Stunde
Bümplitz eine Kleine Stunde

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren — Leßen — Auswendiglernen im Heidelbergerischen Catechismus in den Psalmen — auch in Gellerds Oden dan Schreiben vnd Geschribnes Leßen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die sommerschulen Sind wegen der Schlechten Besuchung derselben von Keiner Bedeütung Jm Winter währt die Schuhl Morgens von 8. bis 11., und Nachmittags von 1. bis 4 Uhr Fangt auf Martinj an vnd währt bis auf Ostern

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen oder. A.B.C. Büchlein Heidelbergerißcher Catechismus Hübners Kinder-Bibel Psalmen, Neüe Testament, Gellerts Oden

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch Schreibe den Kinderen Selber Vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

ist Schon im 6.ten Artikel Beantwordet

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die gröseren Kinder wohl, aber. Mit den Kleineren Läst es Sich Nicht wohl Thun

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

der Pfarer mit Gutheisen der Gemeine oder die Gemeind mit gutheiß des Pfarrers.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?

Johannes Korman, zu Ober-bottigen ist. 31 Jahr alt ist Verheürattet, und hat ein Kind, 8 Jahr

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war jmer zu Hauße, und wartete so Noch jezt wen er Nicht in der Schul sein Muste, der Landarbeit ab.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

jm winter zu Ober-Bottigen im Schulhauße alle Sontagen die Kinderlehre Fernerß haltet er auch in den Häüseren daß Leichen gebätt welches ihme zuweilen bezahlt wird und zuweilen Nicht

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

55. — darunder 34. Knaben und 21 Mädchen wie Schon Oben bemerkt die winterschul

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Vor Etlichen Jahren Schenkte der Ehmalige Oberherr von graffenried von hier gegenwärtige Volks Repräsentant. 2000. lb. zum gebrauch der beiden Schulen, worauf nun den Armen Kinderen Bucher Angeschafft worden auch Theilt man darvon an dem Jährlichen Examen etwas under die Kinder aus vnd Gibt Eine Kleine Gradification den den Beiden Schulmeisteren

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Hat Nichts mit dem Kirchen, vnd Armen gut gemein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Komt vnter bim. 16.t Artikel Vor

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

durchaus Baufällig. — Macht Eigentlich Nur Ein Halbes Haus aus, Darvon der Schulmeister 2. Stuben, Nemlich Eine für sich Samt einer Küche, vnd dan die Schulstube Selber

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

An Geldt, vom Kirchmejer 15. fr. — von jedem Hauß welches kinder in die Schuhl Schikt, hat der Schulmeister 10 kreützer, vnd die welche keine Kinder Schiken Nur 1. bzen Vom Stuben Meister Beziecht er. 1. fr. so das das ganze Einkomen jn. 23. fr. 5 bz. — Bestehet
An Getreit. 22. 1/2 Mäß Roggen, welcher. 22. Baurengüteren Vertheilt ist, und daß der Schulmeister so wie das Schulgelt von Hauß zu hauß, Gleichsam Mit dem Bettelsack Einsamlen muß
Wein, Keinen,
Holtz, Einzig vnd alein für den Schuloffen zuheizen Wedelen aus dem Forst.
Ligende Gründe — 1 Gärttlein Ohngefähr den. 18.ten Theil von Einer Jucherten

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

datum den. 12. Merz 1799.
Bescheind Johannes Korman Schulmeister zu Ober-Bottigen

Zitierempfehlung: