Robach (Transkription Nr. 1281)

Schulort: Robach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 168-169v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Grub, Rehetobel
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Rehetobel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Robach (Niedere Schule, reformiert)

Relation über Begehrte Fragen von dero Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Robach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Fleken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Die schull, nimmt, von: 2: gemeinden antheil als Rehetobel, ud Grub oder Fleken rüti.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu beden. ermelten. gemeinden.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wald.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert Circa, einer Viertelstund im umkreiß sind bey-läüfig 50 biß 60: Häüsser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Robach — Rüti, etc. etc. ud andere kleine Fleken mehr.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die entferntesten Circa 1/4 stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

ist nicht zu bestimmen. bald mehr, bald weniger.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

von Robach, biß {a:} zur Schull im Hof, Circa: 1/2 stund.
Zur Schull an der Zelg 3/4 stund. ud von Robach
Zu beden Schullen in der Grub, ud ober Rechstein Circa 1: Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Ungleicher weisse.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen und schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Ungefähr 6: biß 7 Mönath, ud fangt im Merz an

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Klein ud Groß Zürcher Catechismus, neü- ud alt Testamenta auch andere zur Christl ReligionsÜebung Dienliche Bücher, auch Zittung ud brieff.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Auß Biblischen Schrifften, ud Musicalischen büchern gezogen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6 stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Einiche nicht alle.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeints vorsteher, und Schulls-gnossnen mit Reifer überlegung, ud mehr-heit der Stimmen

III.11.b Wie heißt er?

Johanneß Lendenmann

III.11.c Wo ist er her?

von Grub gebürtig.

III.11.d Wie alt?

Circa 54 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Wittwer. Kinder 7.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

8 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu hauß als privatmann, verschiedener verrichtungen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine besondere.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungleicher weisse, 20 biß 40 Kinder, auch mehr ud weniger

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Circa: 1 theil Knaben, ud 2 theil Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja: auch etwaß, von seitten, Rehetobel ud Grub

IV.13.b Wie stark ist er?

Capitalie sind mir unbekannt.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] Von Testamenter od vermächtnissen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein, Sonder ganz eigen.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Eß besteht, Wuchentlich, vom Schüller 5 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein eigenes

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Sondern eine Stuben in gutem stand um den Zinß,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der besizer selbst.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an barem gelt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

von Schulzinssen theils: theils aber von Schul Eltern
NB: Schulgelter zufliessend: Rehetobel od Robach fl. 14:
Grub od Rüti fl. 10; 15 xr.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

von Schulzinssen theils: theils aber von Schul Eltern
NB: Schulgelter zufliessend: Rehetobel od Robach fl. 14:
Grub od Rüti fl. 10; 15 xr.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, daß nicht alle Fleken zur Freyschull gehören, sondern nur etwelche, die übrigen müssen sich der lohnschull bedientt machen. jedach geht alles in gleicher belohnung, ud wan aelteren hie sind die unvermöglich sind den Schull-lohn zu geben, so bezahlen selbigen die Gemeints vorster:

Unterschrift

Zitierempfehlung: