Hasle (Transkription Nr. 1275)

Schulort: Hasle
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 161-161v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Wolfhalden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hasle (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Diese Schul heißt Hasli, ist ein Flecken, gehört zur der Gemeind Wolfhalden, im District Wald, Canton Säntis

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Diese Schul heißt Hasli, ist ein Flecken, gehört zur der Gemeind Wolfhalden, im District Wald, Canton Säntis

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Dieser Schul-Bezirck hält in der länge 1 1/2 viertel Stund, u in der höche beynahe das gleiche, diese Schul ist von allen vierSitten in der Mitte, die Anzahl zu dieser Schuls-Bezirck gehörigen Häüser belaufen sich auf vier u Vierzig

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die entfernung anderer Schullen, gegen Morgen die Gemeind Luzenberg, Schul-Hauffen, 1/4 Stund gegen Mittag die Schul Wolfhalden bey der Kirchen, von einer halben Stund, gegen Abend, die Gemeind Heiden, an die Schul, in Underen, von 3/4 Stund, gegen Mitternacht, die Schul u Gemeind Thal, District unterRheinthal 1/4 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Unterricht, Jn dieser Schul wird der Zücherische CATECHISMUS zweytens ein Ausleg-Büchli, Heils Ordnung genandt gelehrt

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schul wird durch das ganze Jahr 35. Wochen gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul-Bücher sind keine eingeführt, als die Bibel, da jede Wochen 2 mahl darin gelesen wird in Frag u Anwort, nebst deme werden auch Zeitungen u Brieff gelesen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften sind Sprüche aus der Schrifft

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Diese Schul wird täglich 6 Stunden gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister wird alljahrlich, von diesen dazu gehörigen Schuls-Genoßen, mit mehrer Hand erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Luz Schulmeister, von der Gemeind Wolfhalden 46 Jahr alt hat 5 Kinder, halt die Schul schon 14 Jahr komt her auß dem Bauren Stand, nebend der Schul gib auch zuwillen Unterricht zur Rechenkunst

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind Circa. 40. bey 24 Knäbli u 16 Mädchen, im Somer u Winter wie gleich

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der ganze Schul Fond besteht, von dem allgemeinen Schul-Guth, von Wolfhalden erhalt sie Jährlich 21 fl. zudeme aber von Zeit zu Zeit an die Schul von denen Schuls-Genoßen Vertestamentet worden besteht Circa an Capital 700 fl.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 2] Diese Schul hat eine eigene Schulstube, dieselbige Stube muß jederzeit, von dem Besizer dieses Haußes in Ehren gehalten werden

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 2] Diese Schul hat eine eigene Schulstube, dieselbige Stube muß jederzeit, von dem Besizer dieses Haußes in Ehren gehalten werden

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullmeister halt Lohn für jede Woche 1 fl. 30 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

für die, überigen Fragen finde nicht nothwendig zu beantworten, wil die Schul mit nichts darin begriffen ist, jndeßen verbleibe zu seyn ein getreüer Bürger

Unterschrift

Zitierempfehlung: