Chalchtaren (Transkription Nr. 123)

Schulort Chalchtaren
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 32-33
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Horgen
Agentschaft 1799: Wädenswil
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wädenswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen Über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Beantwortungen Dieser Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kalchtharen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Hof.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Gemeinde Wädensch:

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft Wädenschweil.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Horgen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb nächsten viertelstunde ligen 18. Häüser 1/2 viertelstunde und näher 22. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Straß, Burstel, Bachgaaden, Sännhaus, Muggeren, Gißibach, Allen Winden, 1/4. Stunde, Reüti, Schründlen, Küffer, Kotten, Äpli, Ahalten, Hessen, Waggenthal, eine 1/8. Stunde, Ödeschwend, unter und Ober Kalchtharen, Stoken, u: Luggenbühl, zunächst.
Dieses alles Weiler u: Höfe.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

¢532¢¢ aus diesen allen Repetierschühler 26. ¢/532¢¢ u: Tägliche Schüler 44.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Horgen 1. Stunde. Käpfnen 1. Stunde Arn 3/4 Stunde, Hirzel 1. Stunde Schönenberg 3/4. St: Wädenschweil 1/2. St: Mittlerberg 1/2. St: Ort 1/2 Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren Syllabieren, lesen Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja.
von Martini bis Mäyen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen büchli Lehr mstr: Zeügniße Testament, das vortrefliche, und mit Nuzen Gebrauchte Waßerische Schul u: Haus Büchli.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

von den ersten Anfangs gründen bis zu dem Schönschreiben, besonders wird auf das Recht schreiben gesehen, vorschriften bestehen aus Sitten Sprüchen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ehmalige Kirchen und Schul Rath in Zürich, nach vorhergegangner Prüfung, Theils des Kirchen stands der Gemeine, theils der verortnetten des Schul Raths in Zürich.

III.11.bWie heißt er?

Hs: Jacob Pfister.

III.11.cWo ist er her?

aus dem ort, wo er wohnt.

III.11.dWie alt?

59. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Eine Tochter.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

28. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War beständig in seim Hauß. Hatte von Jugend auf, da sein Seliger Vater Schulmstr: war sich immer dem Schulunterricht gewiedmet.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er arbeitet auf den Gütteren.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] ¢532¢¢ Repetier u: Tägliche Schule 70. ¢/532¢¢

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35.
Mädchen 9.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 28.
Mädchen 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja. Zum Theil.

IV.13.bWie stark ist er?

fl. 900.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

aus dem Gemein gut 30. fl. aus dem Armen gut 12. fl. NB: p: Sommer Schul jeder Woche 2. Tage. 36. fl. aus dem Stiftungen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

der Schul Fond von fl. 900. ist in keiner verbindung mit diesen. Jst ein eigner Verwalter darüber gesezt.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schon sint 1750.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

war in dem gleichen Haus, das Eigenthum des Schulmeisters u: seinen Brüderen ist, Schul gehalten, Sie hatten die Stube in ihren Kosten erbaut, und unterhalten selbige auch in ihren Kösten, Darfür erhält der Lehrer keinen Zins.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nur an Gelt 78. fl. Sonst an allem nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Nichts.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

fl. 36.

IV.16.B.dGemeindekassen?

fl. 42.

IV.16.B.eKirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: