Unter Warmisberg (Transkription Nr. 1229)

Schulort Unter Warmisberg
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 8-8v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Unter Warmisberg (Niedere Schule, reformiert)

IV.te Schul Unter-Warmesberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Unter warmsberg:

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Zerstreüte Haüser.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehören zur Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

im District Ober-Rheinthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zum Schulbezirk gehörigen reformirten Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer halben Stund: an der Zahl 22.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Ortschaften:
a. Jm Kreis 13. Haüser. 8. Schulkinder.
b. Jm Aisch 9. Haüser. 13. Schulkinder.
NB. die Entfernung lässt sich nicht bestimmen; auch wird die Schul das einte Jahr im Kreis, oder Kras, das andere im Aisch gehalten.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte reformirte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise.
a. im Obern Warmsberg, entfernt 1/4. Stund.
b. im Gaiziberg, entfernt 3/4. Stund.
c. im Hinterforst, entfernt 1/2. Stund.
d. die Stadtschulen, entfernt 3/4. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Siehe die III.te Schul

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder buchstabieren, lesen, memorisieren, singen, Geschriebnes lesen, und ein wenig schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten von Martini an 20. Wochen nach ein ander; von da an aber bis zur Mitte Augusts alle Samstag den ganzen Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die gleichen, die in der III.ten Schul genannt worden sind.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften giebt der Schulmeister.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Siehe die III.te Schul

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Wie in der III.ten Schul.

III.11.bWie heißt er?

der gegenwärtige Schulmeister heisst: Hs: Jacob Freünd.

III.11.cWo ist er her?

ist aus dem Aisch gebürtig.

III.11.dWie alt?

40. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verehlicht und hat 3. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst seit einem Jahr Schulmeister.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst immer zu Haus gewesen; seines Handwerks ein Zimmermann.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Treibt obigen Beruf auch jezt noch neben der Schule.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12. Mädchen. 8.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 8. Mädchen 7.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

der hiesige Schulfond beträgt: fl. 1163.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte sind, nebst den Zinsen von obigem Capital, Vermächtnisse von Wohlhabenden Bürgern oder ihren Erben.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dieser Fond ist auch vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keins; sondern bey der jährlichen Schulbesazung wird für 1. Jahr eine Schulstube gesucht, wofür fl. 5. Miethe aus dem Schulgut bezahlt wird

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; sondern bey der jährlichen Schulbesazung wird für 1. Jahr eine Schulstube gesucht, wofür fl. 5. Miethe aus dem Schulgut bezahlt wird

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 33. welche aus dem SchulFond bezahlt werden.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: