Wülflingen (Transkription Nr. 1135)

Schulort Wülflingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 131-134
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Wülflingen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
16.02.1799

FRAGEN UND ANTWORTEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN ZU WÖLFLINGEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wölflingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene Gemeinde?

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

AGENSCHAFT Wölflingen

I.1.dIn welchem Distrikt?

District Winterthur.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn einer entfernung von einer viertelstund 5. Höf. Dem Dorf Wölflingen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Taggenberg 3. Haüser
b. Oberraad 3. dito.
c. Unterraad 2. dito.
d. Mülli 2. dito
e. Schloßhoff 1. dito.
von woher 13. Kinder die Schule besuchen

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jhr Name ist 1. Feltheim, 2. Töß 3: Neftenbach 4: Pfungen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

1. eine Halbestund 2: 3/4.tel Stund 3. & 4: eine Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

12. bis 16. Claßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Leßen, Auswendig lernen, Schreiben Singen. und etwas Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Diese Schul wird nur im Winter, 18 wochen lang gehalten

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zeügnuß, Testament, Psalmenbuch, Stein & Müllers Leß-büchlein und volksblatt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

verfertigt vom B. Pfarrherr und Schulmeister werden solche den Schulkindern mitgetheilt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs stunden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator Convent. der dießmahlige Schulmstr ist vor demselben wobey zwey mittglider der verwaltungs Kammer in Zürich Geseßen Examiniert, und durch Schrifftliches Prevet von Gedachter verwaltungs Kamer bestähtet worden.

III.11.bWie heißt er?

Hans Heinrich Müller.

III.11.cWo ist er her?

von Wölflingen.

III.11.dWie alt?

37. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Drey Knaben und zwey Mädchen

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Drey viertel Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn der Gemeind selbsten. etwas Güther gewerb.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] vorangeregte Güther bewerb.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

74. Knaben und Töchteren

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 41
Mädchen 33.
¢1800¢¢ so wie Nachtschul. 52. Klein und Große Knaben; ¢/1800¢¢ ¢1799¢¢ 56 Repetierschl Knaben und Mägdchen. ¢/1799¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jn dieser Schul keine, Sonder, in der 2tn: Schul.
Hingegen wird von diesem Schulmstr nach der Morgen Predigt jeden Sontag 1. Stund in Seinem Hauße Schul, und nach der Kinderlehr nach Gesang gehalten, in der Kirche

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ein Schulfond.

IV.13.bWie stark ist er?

fl. 2898.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

von angelegte Capitalien

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Datto noch mit dem Armengut.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

wird von den Schulkinderen nichts bezalt.

IV.15Schulhaus.

Jst keins vor handen

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Halt in seinem eigenen Hauße (welches er Kürzlich erkauft, und in welchem über 200. Jahren die Schul bestanden) Schule.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

bekomt keinen Haußzinß.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 4] der besizer und Eigenthümer seines Haußes

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geldt. 43. fl. 30. ß: An Getreide 4. mt 1. vrlg Kernen. und 1. viertel Roggen

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

2. Mütt 2 vrlg Krn. 1 fl. 36 ß. 8 h. geldt. Die Gmeind
1 mt 3 vrt 3 vlg Krn. 1 vrt Roggen 33 ß. 4. h. dito. die Kirche
41 fl. vom Schulfond
Sm: 4. mt 1. vrgl Krn 1 vrt Roggen 43. fl. 30 ß. Geldt

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Obigen Kernen & Roggen. Grund zinß.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Obiges benante.

IV.16.B.cStiftungen?

vide Oben Schulfond 41. fl.

IV.16.B.dGemeindekassen?

dito Gemeind 1 fl. 36 ß. 8 h.

IV.16.B.eKirchengütern?

dito Kirche 33 ß. 4 h.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Keine.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

über obbenante nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Beantworttung obiger Fragen nehme ich noch die Freyheit folgendes bey zu füegen.
Man wird bemerkt haben, daß ich aus Mangel eines Schulhauses oder anderen Einrichtung von unser Gemeinde verpflichtet bin die Schul in meinem Hauße selbst zu halten. Zu Anderen Zeiten würde mir dieses gar wohl gefallen und ich könte mich recht darin schiken. Aber gegenwertig, wo unsere Gemeind besonders viel mit Ein Quartierungen Fränckischer Truppen beladen ist, und mir als Bürger auch Zutheil wird, kann ich ||[Seite 5] ich mich nicht enthalten hier freymüthig bey zusezen, daß dardurch vielmahl die aufmerksamkeit der Kinder Gestöhrt und ich in meinem Unterricht für Sie gehindert worden; das mir, als einem Mann, der gerne Seine Pflichten als Schulmeister in allen stucken erfüllen möchte, wehe that. Dieses führt mich auf den Gedancken, ob ich es nicht wagen dörfte, durch dieses den B: Minister der Künst und Wisenschaften zu ersuchen, nach seinen Einsichten und Kräften mir und allen anderen Schulmstren die sich in diesem Fall befinden möchten, bey zu stehen, und kräftig entgegen zuwirken, wodurch wir in Unserem Amt und verrichtung im Unterricht verhindert werden. Freylich were zu wünschen daß wir aller ein quartierung enthoben meine mitbürger wie ich deßen entledigt werden möchten Verziehung meines Freymuths.
¢1799¢¢ {Nota Erleüterung über das Einkomen
2 mt. 1. vrlg. Krx:
1 vtl Roggen
43 fl. 30. ß.
ordinaire und Repetier Schul ¢/1799¢¢
2 mt Krn. Für das vorsingen pr jeden Klaß Sontag vorschreiben was jedes Aufzusagen hat. jtem Taffeln anstecken was Gesungen werden soll.
S: 4 mt 1 vrlg Krn.
1. vrtl Roggen
43. fl. 30 ß. Geldt
Wie vorstath.}

Unterschrift

Republikanischer Gruß und Hochachtung.
Wölflingen den 16ten Fbris 1799.
Hans Heinrich Müller Schulmeister

Zitierempfehlung: