Töss (Transkription Nr. 1132)

Schulort Töss
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 139-139v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Töss
Kirchgemeinde 1799: Töss
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN DER SCHULLEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schulle ist im Dorf Töß

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es. ist eine Eigne Gemeinde, Dazu gehört der Hoof Detnau — welcher 1 Vrtl Stunde vom Dorf entfernt ist

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Die Kirchengemeinde u Agentschaft ist im Dorf daselbsten

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jm Districte Winterthur

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von dem Hoof Detnau kommen in die Schulle nach Töß 10 Kind

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

1 Winterthur 1/4. Stund von Hier entfernt,
2 Wölflingen 1/2. Stund Dito
3 Brütten 1. Stund Dito

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

¢1523¢¢ a Jn der 1:sten Schulle — die Anfänger zum Lernen vom Buchstabieren bis zum Lesen. ¢/1523¢¢
¢1797¢¢ b Jn der 2.ten Schulle — Das Lesen und Schreiben auch. auswendig Lernen. ¢/1797¢¢

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle werden im Winter 6. Stunden des Tags gehalten und dauren 20. Wochen
Und im Sommer 5. Stunden des Tages und dauren 24. Wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle werden im Winter 6. Stunden des Tags gehalten und dauren 20. Wochen
Und im Sommer 5. Stunden des Tages und dauren 24. Wochen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schullehrer — sind Erwehlt und Bestimt worden von denen Examinatoribus in Zürich

III.11.bWie heißt er?

¢1523¢¢ Der Erste Schullmeister heißt. Jacob Kräbs alt 50. J ¢/1523¢¢
¢1797¢¢ Der Zweyte Schullmeister heißt. Matthias Kräbs alt 36 dito ¢/1797¢¢

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

¢1523¢¢ Der Erste Schullmeister heißt. Jacob Kräbs alt 50. J ¢/1523¢¢
¢1797¢¢ Der Zweyte Schullmeister heißt. Matthias Kräbs alt 36 dito ¢/1797¢¢

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

¢1523¢¢ Der 1ste hat 4 Kinder Jst schon 15 Jahre Schullmeister ¢/1523¢¢
¢1797¢¢ Der 2.te hat 7. Kinder Jst schon 7 Jahre dito ¢/1797¢¢

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Beyde sind jederzeit im Dorf gewesen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Benebet Verrichten sie ihre Gütter wercke

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Schull Kinder in Winter Besuchen selbige 108. Knnab u Mägden

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Deto. im Sommer 85 Deto

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Schullfond ist keiner vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedes Kind wird Wochentlich 1. ß. bezahlt welches von dem Hausvatter herfließt.
NB was die Armen Kinder anbetrift wird der Schullohn vom Allmosen Amt in Zürich Bezahlt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst in gutem stand, — hält 2: Schullstube in gleichem Gebäüde — ¢1797¢¢ Der 2.te Schullmeister muß jährlich von seiner Wohnung 13: fl. der Gemeinde abstatten ¢/1797¢¢

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jst in gutem stand, — hält 2: Schullstube in gleichem Gebäüde — ¢1797¢¢ Der 2.te Schullmeister muß jährlich von seiner Wohnung 13: fl. der Gemeinde abstatten ¢/1797¢¢

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Beyde Schullmeister beziehen jahrlich 36 fl. Aus den Quellen — Des Kirchen- und Steür Guts
An Geträid — Beyde 5 Mütt Kernen. und 1. Müt Hafer aus dem Amt Töß

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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