Wangen (Transkription Nr. 111)

Schulort Wangen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 68-69v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Wangen
Kirchgemeinde 1799: Wangen (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wangen-Brütisellen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wangen (Niedere Schule, reformiert)
20.02.1799

Beantwortung über die von hoher Behörde zugeschikten Fragen, betrefend den Zustand der Schule zu Wangen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

das heißt Wangen,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ein eigne Pfarrgemeine, Ein eigne Agenschafft,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrik Baßerstorff,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich,

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn einem Umkreiß von einer 1/2 Viertel Stund, sind 50 Haüßer zu Wangen

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Brüttißellen ist ein Dörfli von 9. Haüßer 1 1/2 Viertel Stund von Wangen, und schiken 25 Kinder in die Schule,

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Gfenn ist von Wangen 1 Viertel Stund, Dübendorf 1/2 Stund, Dietliken 3/4 Stund, Dagelschwangen 3/4 Stund, Hegnau 3/4 Stund Volkenschweil 1 Stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3 Claßen, die 1 Claß lernt die Namen kenen, die 2 Claß Buchstabieren und lesen in der Zeügnuß, die 3 Claß. Lesen in dem Testament, Lernen auswendig und Schreiben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Bätten, Schreiben und Singen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird die Schul gehalten von Martini bis Ostren alle Tag, und im Sommer von Meytag bis Martini 2 Tag in der Wochen, Ausgenomen Ernd und Herbst nicht

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlein, Lehrmeister, Zeügnuß, Testament, Waserbüchli und das Neügesangbuch,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Lehrer schreibt der Jugend vor, was sie schreiben müßen, aus dem Neüengesang Buch,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] die Schule dauret Täglich 6 Stund 3 St Vor- und 3 Stund Nachmitag,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach vorgegangenem Examen hat das Examinater Collegium in Zürich den Schulmeister erwählt.

III.11.bWie heißt er?

Hs Jacob Näff,

III.11.cWo ist er her?

Burger zu Wangen,

III.11.dWie alt?

33 Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Ehfrau 4 Kinder,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

15 Jahr,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

allzeit zu Wangen, und arbeitete auf den Gütteren,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Den Sigersten Dienst Gütterarbeit und etwas mit Baumwullen Tücher

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 104 Kinder Knaben 53. Mägden 51.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer 50 Kinder Knaben 26, Mägden 24.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts vorhanden,

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Durch den Winter in einer Wochen 1 ß. 3 Hlr. von einem Kind. den Sommer durch 10 ß. von einem Kind 2 Tag in der Wochen Schul zuhalten

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein Schulhaus aber ein Schulstuben in der Zehnden Schür was aber daran muß verbeßeret werden, zahlt das Kirchengutt

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Es ist kein Schulhaus aber ein Schulstuben in der Zehnden Schür was aber daran muß verbeßeret werden, zahlt das Kirchengutt

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] Jährlich v 2 Mütt Kernen von abgeschafften Zehnden

IV.16.B.bSchulgeldern?

Jährlich von Schulkinderen 200 lb.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Jährlich 4 lb. für das Heizen in der Schul

IV.16.B.eKirchengütern?

Jährlich Schullon 42 lb.
Somma 246 lb.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rebublikanischer Gruß Bescheint Schulmeister Hs Jacob Näff zu Wangen den 20 Hornung 1799

Zitierempfehlung: