Brütten (Transkription Nr. 110)

Schulort Brütten
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 66-67v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Brütten
Kirchgemeinde 1799: Brütten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Brütten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Brütten (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der Schulen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schull ist zu Brütten

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

diß ist ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und ist mit den zugehörenden Höfen eine eigene Kirch-Gemeind. u Agentschafft

I.1.dIn welchem Distrikt?

gelegen im District Baßerstorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Cantons. Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirk gehören 4. Höfe, welche alle innerthalb des Umkreißes eine 4tel Stund ums Dorff ligen

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

diße Höffe heißen,
1. Straubiken. 2. Haüsser schiken 3. Kinder.
2. Birchscheüer. 1. Haüsser schiken 1. Kinder.
3. Untereich. 3 Haüsser schiken 2. Kinder.
4. Breiti Hof. 1. Haüsser schiken 2. Kinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

die benachbarten Schulen bis auf eine Stund sind Töß. 1/2 Stund — Wölflingen 1. Stund. Mülliberg 1/2 St. Ober-Embrach 3/4. St: Embrach 1 St. Oberweil 1/2 St. Breiti 1/4. St. Nürenstorf 1/2. St: Baßerstorf 1. St. Lindau. 1. St. Winterberg 1/2. St.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind eingetheilt in. a. buchstabierende. b. Lesende. c. fertig Lesende d. Schreibende, und Geschriebenes Lesende NB. c. u. d. üben sich im Auswendig Lernen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt, Buchstabieren. Sillabieren, Lesen, auswendig lernen, {schreiben} und geschrieben Lesen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden die Schulen gehalten von Martini bis in den Merzen, u. zwar alle Tage durch die Wochen. Jm S ||[Seite 2] Jm Sommer wochentlich 2. ganze Tag. Mitwoch u. Samstag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

die eingeführten Schul Bücher sind: Buchstaben-Tabell, Nammenbüchli. Lehrmeister. Zeügnißen-Buch. Psalter. Psalmen: u: Lieder-buch. Testament. Felix Wyßen Gebättbuch. u: Felix Wasers Schulbüchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften (zur Schreibübung) bestehen aus Schriftstellen. u: Sittensprüchen, der Schulmeister verfertigt sie, und wechselt von Zeit zu Zeit damit ab.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulzeit ist Täglich, Vormitag 3. u: Nachm: 3. Stunden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bey vacanter Schul-Stell, wird dieselbe offentlich angezeigt. die sich meldenden werden im Pfarrhause geprüft. die fähigsten dem Examinator-Collegio vorgeschlagen. dißes Examinirt sie, u. wählt den Tüchtigsten.

III.11.bWie heißt er?

der jezige Schulmstr. heißt. Jacob Stäffen.

III.11.cWo ist er her?

von Brütten

III.11.dWie alt?

Nat: d. 29. Augstm: 1734. ist also 64 1/2 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat 5. Kinder. 3. verheürathet. u. 2. gehen noch in die Schul.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist bereits 32. Jahr Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher arbeitete er zu Brütten bey seinem seligen Vater auf dem Weberstuhl.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt hat er weiters keine andre Geschäfte als etwa mit Zurüsten der Wolle zum Spinnen u. weben.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Jm Winter besuchen die Schul Knaben. 38. Mädchen. 24.
Summa: 62. ungefahr

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer. Knaben. 20. Mädchen. 16.
Summa: 36. ungefahr

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Hier ist kein Schul-Fond. oder Schulstiftung.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind giebt wochentlich 1. ß. Schulgeld. im Winter. im Sommer nichts.

IV.15Schulhaus.

wir haben {ein} eigenes Schulgebaüd, bestehend in einer einzigen geraümigen Stuben, in welcher zugleich die Gemdeinds-Versammlungen gehalten werden.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Vor den Einquartierungen: ware es in zimlich gutem Zustand, allein weil es bey den Einquartirungen zur Hauptwacht dienen mußte, wurde von dem Militair vieles an Rigel-wänden, Fenstern, Ofen, Bänken. ect: ruinirt.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

dißmahl wird die Schul, (wegen Einquartierung) in des Schulmstrs Haus gehalten, weil er zimlich Plaz dazu hat.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dieses Haus muß die Gemeind im baulichen Stand unterhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Einkommeen des Schulmeisters ist
an Geld 21. fl. u. 14 ß. An Getreid. 5. Mütt 2 Viertel Kernen an Wein — nichts ||[Seite 4] an Holz — die Kinder bringen Holz, zum Heizen Schulstube, reicht das nicht hin, so gibt die Gemeind.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

das Einkommen fließt her.
1. Aus dem Ehemaligen Amt Töß 1. Mütt. Kernen. Wintrthr Mäß
2. Aus dem Einsidlischen Zehnden 1. Mütt. Zürich Mäß
3 Aus dem der Kirchen gehörenden Grundzins 3. Mütt, 2. Viertel W. M.
4. Aus dem Gemeind-Gut 8. fl. 20. ß.
5. Aus dem Kirchen-Gut 8. fl. 17. ß.
6. Aus dem Armen. Fond. 4. fl. 17. ß.
7. von jedem Kind wochentlich 1. ß. im Winter

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

das Einkommen fließt her.
1. Aus dem Ehemaligen Amt Töß 1. Mütt. Kernen. Wintrthr Mäß
2. Aus dem Einsidlischen Zehnden 1. Mütt. Zürich Mäß
3 Aus dem der Kirchen gehörenden Grundzins 3. Mütt, 2. Viertel W. M.
4. Aus dem Gemeind-Gut 8. fl. 20. ß.
5. Aus dem Kirchen-Gut 8. fl. 17. ß.
6. Aus dem Armen. Fond. 4. fl. 17. ß.
7. von jedem Kind wochentlich 1. ß. im Winter

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

das Einkommen fließt her.
1. Aus dem Ehemaligen Amt Töß 1. Mütt. Kernen. Wintrthr Mäß
2. Aus dem Einsidlischen Zehnden 1. Mütt. Zürich Mäß
3 Aus dem der Kirchen gehörenden Grundzins 3. Mütt, 2. Viertel W. M.
4. Aus dem Gemeind-Gut 8. fl. 20. ß.
5. Aus dem Kirchen-Gut 8. fl. 17. ß.
6. Aus dem Armen. Fond. 4. fl. 17. ß.
7. von jedem Kind wochentlich 1. ß. im Winter

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: