Lindental (Transkription Nr. 1097)

Schulort: Lindental
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 109-110v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Vechigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Vechigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lindental (Niedere Schule, reformiert)

23.03.1799

BEANTWORTUNG,
über die Fragen des Zustandes der Schule im Lindenthal.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Diese Schule gehört zu der Kirchgemeinde Vechingen, Canton und Distrikt Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die darzugehörigen Ortschaften sind:
a. das Dorf Lindenthal, enthaltet 16. Häüser.
b. Kalchern 3. Häüser
c. Bütschreütte 3. dito.
d. Matten 1. Haus
e. Wardt 1. dito
diese sind 1/4 Stund vom Schulort entfernnt.
f. Thal 6. Häüser
g. Lauelen 1. Haus.
h. Schlößli 1. dito.
i. Rein 1. dito
diese aber 1. kleine halb Stund.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die übrigen Schulen in der Kirchgemeinde Vechingen sind von der Schule Lindenthal entlegen:
a. Vechingen 1. Stund.
b. Utzingen 2/4 Stund.
c. Littewyl 5/4 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird mit den Anfängern gelernt:
a. das sogenante Namenbüchli zum Buchstabieren.
b. Zum Lesen, der Heidelberger Catechismus.
c. das neüe Testament.
d. allerhand geschriebene Briefe.
Zum Auswendig Lernen:
a. der Heidelberger Catechismus.
b. etwelche Psalmen, Psalter, Festgesänge, und von Hübners biblischen Historien.
c. Knaben und Mägdchen lernen Schreiben und Auswendig Buchstabieren.
d. Singen, und so viel die Zeit erlaubt auch Rechnen.
e. denne wird im Winter alle 14. Tag von dem Schullehrer eine Kinderlehr gehalten.
Die ||[Seite 2] Die Winter-Schule fängt an auf Martini und währt bis Maria Verkündigung.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

per Tag 4. Stund.
Die Sommer Schule währt nur 14. Tag, per Tag 1. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist Anno 1797. von Herrn Vicarius Strähl jezt Pfarrer zu Sur, und den Vorgesezten erwählt, und von dem damahligen Herrn Venner des Landgerichts Conolfingen bestättiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Emanuel Dellsperger.

III.11.c Wo ist er her?

von Vechingen.

III.11.d Wie alt?

27. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau und bald ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist sonst ein Schreiner und Mahler.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Diesen Winter besuchen die Schule Knaben 29. Mägdchen 29.
58.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer aber besuchen die Schule, wegen der Landarbeit, mehr als die helfte wenniger dann im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist wohl Gebauen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schulstuben ist sehr Geräümig.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

es gehört den Partikularen im Lindenthal welche es Erbauen laßen, und liegt auch denselben zu erhalten ob.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulstuben wird alljährlich von dem Kirchenguth zu Vechingen, Vier Franken Zins Bezogen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Das jährliche Einkommen des Schullehrers ist alles in Gelt, zusammen kr. 18. bz. 22. xr: 3.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

selbiges wird aus folgenden Quellen bezogen:
a. von dem Kirchenguth zu Vechingen kr. 4
b. von dem Armenguth daselbst kr. 11
c. von jennigem, von Herrn alt Decan Kohler selig den Vier Schulen in der Gemeinde Vechingen Vergabeten kr. 300. Capital, der vierte Theil Zins mit kr. 2 bz. 18 xr. 3
d. von jedem Schulkind 2. kreüzer kr. 1 bz. 4

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNGEN.
1. Von obbemeltem geringen Schuleinkommen, muß der Schullehrer für die Behausung im Schulhaus, jährlich kr. 10. Hauszins bezahlen.
2. Die Schullöhne so die Partikularen im Lindenthal entrichten, werden von den zwey Schulen Utzingen und Littewyl Bezogen.

Unterschrift

Lindenthal, den 23.ten Merz 1799.
Emanuel Dellsperger, Schullehrer.

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