Vechigen (Transkription Nr. 1094)

Schulort: Vechigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 103-104v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Vechigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Vechigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Vechigen (Niedere Schule, reformiert)

22.03.1799

Beantwortung
über die Fragen des Zustandes der Schule zu Vechingen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Diese Schule gehört zu der Gemeinde Vechingen, Canton, und Distrikt Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Diese Schule gehört zu der Gemeinde Vechingen, Canton, und Distrikt Bern.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Diese Schule gehört zu der Gemeinde Vechingen, Canton, und Distrikt Bern.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die darzu gehörigen Dörfer und Hööfe sind:
a. das dorf Vechingen, enthaltet 20. Häüser.
b. Feltschen, 5. Häüser.
c. Gulisried 1. Haus.
d. Salimoos 1. dito.
e. Boll 5. Häüser.
f. das dorf Sinnenringen 16. Häüser.
g. Neßelbank. 4. Häüser. Diese sind 1/4 Stund vom Schulort entfernt.
h. Reüden und Äeschi 4. Häüser, vom Schulort entfernt 2/4 Stund.
i. Dentenberg ein Dörfli von 10. Häüsern, ist stark 2/4 Stund vom Schulort Vechingen entfernt, allda befinden sich ohngefähr bey 24. Kindern welche fähig sind die Schule zu besuchen; dies Dörfli hat aber diesen Winter eine eigene Schule errichtet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die übrigen Schulen in der Geminde Vechingen sind von dem Schulort Vechingen entfernt:
a. Utzingen 2/4. Stund.
b. Littewyl 1. Stund.
c. Lindenthal 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird mit den Anfängern gelernt, zum Buchstabieren:
a. das so genannte Namenbüchli.
b. der Heidelberger Catechismus. Zum ||[Seite 2] Zum Lesen, A. der Heidelberger Catechismus.
b. das neüe Testament, und
c. allerhand geschriebene Briefe.
Zum Auswendig Lernen:
a. der Heidelberger Catechismus.
b. verschiedene Psalmen, Psalter, Festgesänge, und von Hübners biblischen Historien.
c. Knaben und Mägdchen lernen Schreiben.
d. Auswenndig Buchstabieren.
e. Singen, und wann es die Zeit erlaubt auch Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winter Schule fängt an auf Martini und währt bis Maria Verkündigung.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

per Tag 4. Stund.
Die Sommer Schule währt in allem nur 14. Tag, per Tag 1. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist Anno 1786. von Herrn alt Dekan Kohler selig, Herrn Vikarius Rytz jezt Pfarrer zu Äetigen, und den Vorgesezten erwählt, und von dem damahls regierenden Herrn Venner bestätiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Christian Dellsperger.

III.11.c Wo ist er her?

von Vechingen.

III.11.d Wie alt?

51. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau 5. Söhne, und 3. Mägdchen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er ist sonst ein Schreiner.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

er hat auch ein Landgüttlin, das er bearbeitet.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jn diesem Winter besuchen die Schule Knaben 49. Mägdchen 57.
106.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer aber besuchen die Schule wegen der Landarbeit mehr als die helfte wenniger dann im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] a. das Schulhaus ist wohl gebauen.
b. die Schulstube ist groß und Geräümig.
c. es ist von der ganzen Gemeinde Vechingen erbauen worden.
d. es wird von dem Kirchenguth zu Vechingen unterhalten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] a. das Schulhaus ist wohl gebauen.
b. die Schulstube ist groß und Geräümig.
c. es ist von der ganzen Gemeinde Vechingen erbauen worden.
d. es wird von dem Kirchenguth zu Vechingen unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers ist jährlich:
a. an Dinkel 4. Mütt. 6. Määs
b. an Gelt kr. 12. bz. 5. xr: 3.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Dies einkommen wird aus folgenden Quellen bezogen:
a. von den Partikularen zu Vechingen, Sinnenringen, und Dentenberg zusammen — 4. Mütt. 6. Määs Dinkel und kr. 6. bz. 22. an Gelt.
b. von jenigem, von Herrn alt Dekan Kohler selig den 4. Schulen in der Gemeinde Vechingen vergabeten kr. 300. Capital der 4.te Theil Zins mit kr. 2. bz. 18. xr: 3.
c. von jedem Schulkind 2. xr: allso samt Dentenberg von 130. Kindern, kr. 2. bz. 15.
Von obbemeltem Jährlichen einkommen aber, muß der Schullehrer für die Behausung im Schulhaus per Jahr kr. 8. Hauszins bezahlen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Vechingen den 22.ten Merz 1799. Chr: Dellsperger, Schullehrer.

Zitierempfehlung: