Bern (Transkription Nr. 1083)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 73-74v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Postgasse (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen den Zustand der öffentlichen Mädchen Schule an der Postgaß in Bern betreffend.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

1. 2. 3. 4. Die unter diesen Numern enthaltenen Fragen laßen sich durch die Beantwort unter 1 und. 1. c. auflösen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Die Schule an der Postgaß in der Stadt Bern gehört zu der Pfarrgemeinde deß großen Münsters, in dieselbe gehören die Kinder aus dem untern Theil deß mittlern Stadtquartiers. Zwar ist die Bürgerschaft frey, so daß aus diesem Revier in andere Schulen, und aus andern in diese kommen, nach dem das Zutrauen der Eltern auf diese oder jene Lehrerin fallt.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

in dieser Schule lernt die Jugend Buchstabieren Lesen, das gelesene wird ihnen nach ihrer Faßungskraft erklärt, so viel die zeit erlaubt wird ihnen das Lismen gezeigt. Die altern Mädchen werden in der Religion unterrichtet, biß zur admißion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Bücher sind das a. b. c. Buch, der Heidelbergische Catechismus, die Psalmen, der Psalter, das neüe Testament, alles mit auswahl Gellerts Lieder ganz. mit den ältern wird die Kinderbibel, das Schweitzerische Lesebuch, und Rokows Kinderfreünd gelesen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Frage wegen den Vorschrift ist unter Numero 7. beantwortet.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret 3. Tag in der Woche 3. Stunden und 3. Tag 5. Stund. ohne die Unterweisungsstun-||[Seite 2] den deren im Sommer 3. und im Winter 6. wochendlich gehalten werden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in keine andern Claßen getheilt, als die sich nach ihrem Alter und Fähigkeiten selbst geben müßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Lehrerin wurde über ihre Kenntniß im Lesen, und Religions Unterricht geprüft; von den 3 Helfern im großen Münster erwählt und dem damaligen Täglichen Rath bestätigt.

III.11.b Wie heißt er?

heißt Maria Magdalena Wyß geborne Lehmann.

III.11.c Wo ist er her?

von Bern.

III.11.d Wie alt?

alt 59. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist Wittwe.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

steht dieser Schule seit 1766. vor

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher ein zeit lang Hauslehrerin, hernach 7. Jahr Gehülfin in der offentlichen Lehr an der Brungaß

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

die Besorgung der Schule laßt keine zeit zu andern Geschäften.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Anzahl der Kinder steigt und fallt, seit ich Lehrerin bin, waren oft über 110. oft nur 70. jetzt ist die Zahl wegen der letstes Jahr herrschenden Blattern Krankheit nur 77.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 17. Mägdlein 60. denn Knaben werden so bald sie gut Lesen können in die obern Schulen gethan.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ob Schul fond sey, ist mir unbewußt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind zahlte ehmals beym Eintritt in die Schule 5 batzen, und jährlich 5 bz. holzgeld, bey des wurde aber wegen Armuth der meisten Kinder von der ehmaligen Obrigkeit abgeschaft, und die ||[Seite 3] Lehrerin durch Nachlaß deß Fuhrlohns ihrer Zehen Zehen Klafter Tannenholz entschädigt. wie unten bey Numero 16. zu sehen ist. einige wenige vermögliche, die ein kleines Monatgeld zahlen, geben es für die Stunden so nach der öffentlichen Lehr gehalten werden

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das eigne zur Schul bestimte Gebäude ist gut, doch war manches zum Wohl deß ganzen zu verbeßern nöthig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

für die Schulen und Unterweisungen werden gewöhnlich 2. und bey starker Anzahl größrer Unterweisungs Kinder 3 Zimmer gebraucht.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das hiesige Bauamt sorgte für die Erhaltung deß Gebäudes.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A. Geld fronfästlich kr. 27. 18. 3 xr. aus der ehmaligen T. Sekelschreiberey. item fronfästlich kr. 3. aus dem Spithal.
b. Getraid, fronfastlich 5 1/4 Mütt {Dinkel}, aus dem Spithal
c Wein. fronfästlich ein Saum alten Welschen aus dem Keller deß großen Korn Magasins.
d. Holz. zehen Klafter Tannenholz, ohne Fuhrkosten, wie oben bey Numero 14 gemeldet.
e. an Ligenden Gründen, ein Halden-Garten, der aber wegen schattichter Lage, von geringem ertrag ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die Lehrerin bezog also ihr Einkommen von der Obrigkeit.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
1. Von diesem Einkommen sind kr. 50. für zwey ||[Seite 4] zwey Gehülfinen bestimmt, dazu die Lehrerin ein beträchtlich beylegen muß; und eine dritte ganz besölden.
2. Unter der Vormaligen Obrigkeit, wurden in dieser und. andern Stadt-Schulen bey öffentlichen Prüfungen der Kinder, Bücher und Pfennige zur Ermunterung ausgetheilt.

Unterschrift

Zitierempfehlung: