Bern (Transkription Nr. 1081)

Schulort Bern
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 69-70v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Stalden (Niedere Schule, reformiert)

Antwort
über den Zustand der Schul auf dem Stalden

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Diese Schule gehört zu der Gemeind Nydek in Bern

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entferntesten häüser so die Kinder Zu dieser Schule gehören sind 3/4. Stund von dem Schulhauß
als da sind Sali.
Witikofen.
Mösli.
Wanktert.
Wyller.
Lohr.
Rapenthal.
Dalmati.
Jnsili.
Brunaderen.
dis alles sind Statgüter

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird mit den anfängeren gelernt
a. das sogenante Namen Büchlein zu büchstabieren
b. Zum lesen der Heidelberger Catechismus
c. die Kinder Bibel
d. das Neüe Testament
e. und allerley geschriebene Briefe
Zum auswendig lernen
a. das Sigfriedli
b. der Heidelbärger Catechismus
c. 60 Psalmen
d. dito Psalter
e. 30. Capitel aus dem Neüen Testament
f. Gellerts Oden
g. Knaben und Mägdchen lernen Schreiben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Winterschule fangt den 1ten. Wintermonet an ud. währt biß osteren die Somer Schul jede wochen 5. Vormittage

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

per tag 5. b. 6 Stund, nach dem die Schul Stark oder Schwach ist

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

er ist anno 1769 von der damaligen E. Ehrbarkeit. Pfarer Hopf selig und Helfer Mesmer jetzt Pfarer zu lozwyl und zweyer Kirchenältesten Besetzt worden

III.11.bWie heißt er?

er heißt Niclaus Kummer

III.11.cWo ist er her?

von Seeberg

III.11.dWie alt?

57. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

er hat eine Fr. 6 Söhne und 3 Töchteren

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er ist ein Schneider

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

er hat auch ein kleiner Duch handel.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter besuchen die Schule heür Kaben 90 Mägdchen 85
175. Zur unterweisung Zum Heil: abendmahl knaben 29. mägdchen 35
64.
[Summa] 239.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

es gibt im Sommer wegen der landarbeit etwas weniger als im winter

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 2] das Schulhaus ist wohl gebauen

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schulstuben ist groß und geräümig darneben noch eine Stuben Zur unterweisung

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

die Hauptgebäüde sind von dem Bauamt gebauen worden

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Unterhaltung vom Hospital.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Schuleinkommen ist alle Fraufasten von der alten Obrigkeit Bezahlt worden
a. das einkommen des Schullehrers ist jährlich — 150. kr.
b. für Zwey gehülfen 50 kr.
c. einen mänlichen sein Sohn.
d. einen weiblichen seine Frau
e. zu seiner Behausung ein garten
f. auch für Zwey öfen Zu heizen
g. 4 Clafter danniges holtz
h. und Zwey dopel fuder Torf.
i es ist Zur anmerkung wegen häüfiger arbeit Zu verbeßrung des gefülfen einkomens seit etlichen Jahren aljährlich noch 100 kr. zugeschoßen worden

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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