Bern (Transkription Nr. 1080)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 67-68v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Mattenquartier (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)

21.03.1799

Antwort auf die Fragen über Die Mädchen Schule in Bern an der Matten zur Nydegg Kirche gehörend:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn Bern an der Matten, oder untere Gemeinde.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigene Gemeinde der Nydegg-Kirche.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gemeinde der Nydegg.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Matten u. Stalden.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a u. b. oben beantwortet.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Schulen in der Stadt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, auswendig Lernen, Kinderbibel erklären, Lismen u. Religions Unterricht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer u. Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Berner A.B.C. Buch, heidelbergischer Cathekismus, Psalmen, Psalter u. das neue Testament werden mit Auswahl u. Gellerts- Lieder alle, auswendig gelernt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wie unter 7. angezeigt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Drey Täge in der Woche, 5 Stund tägl., 3 am Morg. u. 2 Nachmittag, u. 3 Täge, 3 St. tägl., 3 am Morgen; Religions Unterricht im Sommer, 4., im Winter 5 Stund, in der Woche.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nach Alter u. Fähigkeiten eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Lehrerin.
Von den Religions Lehreren an der Nydegg Kirche, u. deren Kirchen Vorstehern, Glieder der ehmaligen Regierung, nach einem Examen durchs Stimmenmehr.

III.11.b Wie heißt er?

Elisabetha Niehans.

III.11.c Wo ist er her?

von Bern.

III.11.d Wie alt?

30. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ledig.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

im April künft. Drey Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

von Jugend auf dazu gewidmet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Beschäftigung genug mit der Schule ohne andre Verrichtung

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Sommer u. Winter gleichviel, gegenwärtig nur 70 bis 80 Mädchen.
zum Religions Unterricht kommen dis Jahr 40. bis 45 Mädchen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

wegen Schulfond ist außer meinem Wißen, siehe Einkommen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keine.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist innerlich äüßert schlecht so daß schon oft Dielen unterstüzt werden mußten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

das Bauen, wurde ehdem vom Stadt Bauammt besorgt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. baar Geld alle Frohnfasten kr. 18. bz. 6 1/4. wurde ehmals aus der Sekelschreiberey durch den Cassirer nebst kr. 8. alle Jakobi für Gartengeld entrichtet. ||[Seite 3] b. für zwey Gehülfinnen zu halten, jährlich 50. kr. aus der Sekelschreiberey; N. B. daß diese 50. kr. zur Haltung zweyer Gehülfinnen, bey weitem nicht hinreichten, so daß eine jeweilige Lehrerin von ihrem Einkommen, noch 30 bis 35 kr. zusezen mußte.
c. an Dinkel, alle Frohnfasten 5 1/4 Müt aus d. Jnter laken u. Frienisberger Haus.
d. an Wein, alle Fronfasten 1 Saum alten welschen A. dem großen Magazin Keller.
e. an Holz, zehn Klafter jährlich, frey vors Haus geliefert, aus dem Marzihli.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Woher aber alle dieses Einkomen herrührte, ist meines Wißens nicht, woher ich`s bezog, ist bey jedem angezeigt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkung:
Eine sehr wichtige ist, daß viele Aeltern seit der Revolution ihre Kinder nicht mehr zum Besuche der Schule anhalten, und vorzüglich darum, weil weder Pfeninge noch Bücher zur Aufmunterung, wie ehdem, ausgetheilt werden; ich hatte sonst über 100 bis 120, da jezt deren nur 70 bis 80 sind.

Unterschrift

Aufgesezt und eingegeben
Bern den 21. März 1799.
Elis: Niehans Lehrererinn der öffentl. Mädchenschule a. d. Matten.

Zitierempfehlung: