Bern (Transkription Nr. 1079)

Schulort Bern
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 64-66v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Mittleres Stadtquartier (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
24.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bern.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Stadt.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zum mittlern Stadtquartier

I.1.dIn welchem Distrikt?

Bern

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nur beym Rechnen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, und das gelesene ||[Seite 2] verstehen, Schreiben, Rechnen, Singen, und die Religion

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Auch im Sommer.
Jm Winter wöchentlich 26. Stund, im Sommer 13. Stund.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Ein Lesebuch; wird aber damit abgewechselt, überhaupt von lehrreichen Beyspielen. Heidelberger, Psalmenbuch, Gellerts Lieder, biblische Geschichte.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man macht solche in klein und großen Buchstaben, Wort, auch Canzley, auf Blätter, in Vorrath, um solche den Kindern vorzulegen auch werden Anfangsgründe, und zergliederte Buchstaben vorgeschrieben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 4. Tag in der Woche, zu 5 Stund, 2. Tag zu drey Stund. Jm Sommer ist die Schule wöchentlich 4. Tag, 3. Tag zu 3. Stund. 1. Tag a 4. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die 3. Herren Helfer des Münsters.
Durch Prüffung in einem Examen.

III.11.bWie heißt er?

Johannes Knöri.

III.11.cWo ist er her?

Von Urthenen, Gem. Jegenstorf.

III.11.dWie alt?

51. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja! Sechse.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

19. 1/2 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Twann, und noch zu vor zu Urthenen Er hatte sich von Jugend auf der Schule gewidmet, hatte aber dabey Pensionairs.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja, er giebt noch einige Nebenstunden.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Fünfzig bis Sechzig; sind aber 70. geschrieben, ohne die Catechumeni deren gewöhnlich bey 40. sind.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 50. bis 60. Mädchen? keine.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 40. bis 50. Mädchen? keine.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus der Gemeind-Kaßa.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja. Für die Schreibmaterialien die der Schumeister fournirt, zahlt jedes Kind vom November bis Ostern 5. bz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Nicht neü; doch nicht baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja {die Schulstube}. Jm ehmaligen alten Spithal; jezt Caserne; {ehmals des Lehrers Wohnung.}

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein, für die Schulstube nicht; aber für die Wohnung. 50. kr.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Munizipalitat.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld. kr. 200. und für einen Gehülfen kr. 50. an Getreide und Wein nichts, an Holz, 4. Klafter tanniges. Zwey Doppelfuder Turben.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus der Gemeinds Kaßa.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 4] Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?

Nichts.

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts

IV.16.B.dGemeindekassen?

Alles, wie oben gemeldet.

IV.16.B.eKirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Anmerkung. Vielleicht könnte gut seyn, wenn in einem gewißen Umkreis (besonders wo kleine Dörfer, und kleine Schulen sind) eine Hauptschul wäre, wo die Kinder (besonders Knaben) in den lezten Schuljahren dahin giengen, um im Schreiben, Rechnen, Orthographie, in der Religion, etc. etc. examinirt und vervollkommnet zu werden.
2. Das kleine Einkommen so vieler Landschulen, welches oft die Ursache ist daß in den Schulen wenig Progreßen gemacht werden; könnte durch Allment, deren beynahe alle Gemeinden besizen, und die oft wenig abträgt, leicht verbeßert werden.

Unterschrift

Bern den 24.ten Hornung 1799
Joh. Knöri Schullehrer im mittlern Stadtquartier

Zitierempfehlung: