Oberbalm (Transkription Nr. 1069)

Schulort Oberbalm
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 177-178
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Laupen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Oberbalm
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Oberbalm
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberbalm (Niedere Schule, reformiert)
18.02.1799

Zustand der Schul zu Oberbalm

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberbalm

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Oberbalm

I.1.dIn welchem Distrikt?

Laupen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Erste viertelstund 39 Heüser Zweite viertelstund 26 Heüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ußert dem Dorf sind meistes Eizelne zerstreüte Heüser

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

die Entfernung ist oben angegeben

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jm Dorf 42 Außert dem dorf 58 kin.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Borisried, 1/2 Stund Niederscherli 1/2 Stund u Oberscherli 1/2 Stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Auswendiglernen Schreiben Singen und Catechisjrren

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis Ostern
Jm Sommer alle Wochen 1. Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen buch, Heidelberger, Psalmenbuch, Testament, Kinderbibel,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zu Wienachten wird der anfang mit vorschreiben gemacht

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag, 2: Stund und Nachmittag, 2: Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Auf gehaltenes Examen wurde vom Pfarer mit Zuziehung der emaligen vorgesezten die wahl gemacht, und dan vom jeweiligen Stiftschafner einer davon bestätiget

III.11.bWie heißt er?

Petter Riesen

III.11.cWo ist er her?

von Oberbalm

III.11.dWie alt?

21 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledig

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Alzeit in der gemeinde, Kein beruf

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Landarbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

98.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 46. Mägdlein 52.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kommen nur die kleineren bald mehr bald weniger

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.bWie stark ist er?

Jst schon beantwortet

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wird nach masgab der anzahl der Kinder alle Examen aus dem Kirchengut etwas aufgetheilt

IV.15Schulhaus.

||[Seite 3] Alt und baufällig

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles in Gelt

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?

Für das Examen, 1. Pfund

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts

IV.16.B.dGemeindekassen?

30 kr.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Kirchengut und gemeingut ist miteinander vereiniget

Unterschrift

Oberbalm den 18ten Hornung 1799
Petter Riesen Schullehrer

Zitierempfehlung: