Laupen (Transkription Nr. 1068)

Schulort Laupen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 175-176v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Laupen
Agentschaft 1799: Laupen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Laupen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Laupen (Niedere Schule, reformiert)

Antworten uber den Zustand der Schul zu Laupen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Laupen ein Fleken, ein eigene Gemein, gehört zu dem Districk, und Agentenschafft Laupen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernte Schulen sind 1te Kreichenweil entfernt ein Viertelstund, 2.te Gammen, ein Halbstund, 3te Pramperg ein Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Die Schul ist in 3 Klaßen getheilt in der 1te wird der Buchstabiert Gelesen, in der 2.te der Heidelberger und Anfänge, auswendig gelehrt, in der 3.te in den Psalmen Pasion, Hübners Kinder Bibel, in Gellert und Testament auswendig gelehrt, wie auch Singen, Schreiben, u Lesen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird der Grund der Religion nach anleitung des Heidelbergers gelehrt, ferners Singen, Schreiben, u Lesen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul nint ihren anfang auf Gallentag, und endet sich den 16 Aprill

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Ein geführte Schulbücher sind der Heidelberger, die Anfänge, Paßions-Gesänge, Hübners Kinder Bibel, Gellerts Lieder, u Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Morgens wird der anfang gemacht mit Gesang und Gebätt und wird Gelesen, und Auswendig gelehrt, und der Beschluß wird mit Gebätt begleitet.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt des Tags 5. Stund, Vormittag 3. und und Nachmittag 2 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wird von dem Pfarer und Vorgesetzten des Orts auf ein gehaltenes Examen erwehlt

III.11.bWie heißt er?

Der Name ist Samuel Rupprecht

III.11.cWo ist er her?

Er ist ein Bürger des Orts

III.11.dWie alt?

Alt 41 Jar

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 4. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist 7 Jar Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er von Profeßion ein Schneider

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl der Kind so die Schulbesuchen
im Winter
Knaben 42. Mägchen 40.
im Sommer
Beiderley Geschlecht von 20. bis 30.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Die Wohnung des Schullehrers, wie auch die Schulstube ist in dem Gemein Haus

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemein sorget dafür und auf für die Erhaltung

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 45 kr.
An Holz so viel es nöthig ist

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Wird bezalt aus dem Gemeinguth

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Wird bezalt aus dem Gemeinguth

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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