Laupen (Transkription Nr. 1068)

Schulort: Laupen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 175-176v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Laupen
Agentschaft 1799: Laupen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Laupen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Laupen (Niedere Schule, reformiert)

Antworten uber den Zustand der Schul zu Laupen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Laupen ein Fleken, ein eigene Gemein, gehört zu dem Districk, und Agentenschafft Laupen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernte Schulen sind 1te Kreichenweil entfernt ein Viertelstund, 2.te Gammen, ein Halbstund, 3te Pramperg ein Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird der Grund der Religion nach anleitung des Heidelbergers gelehrt, ferners Singen, Schreiben, u Lesen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul nint ihren anfang auf Gallentag, und endet sich den 16 Aprill

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Ein geführte Schulbücher sind der Heidelberger, die Anfänge, Paßions-Gesänge, Hübners Kinder Bibel, Gellerts Lieder, u Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Morgens wird der anfang gemacht mit Gesang und Gebätt und wird Gelesen, und Auswendig gelehrt, und der Beschluß wird mit Gebätt begleitet.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt des Tags 5. Stund, Vormittag 3. und und Nachmittag 2 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Die Schul ist in 3 Klaßen getheilt in der 1te wird der Buchstabiert Gelesen, in der 2.te der Heidelberger und Anfänge, auswendig gelehrt, in der 3.te in den Psalmen Pasion, Hübners Kinder Bibel, in Gellert und Testament auswendig gelehrt, wie auch Singen, Schreiben, u Lesen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wird von dem Pfarer und Vorgesetzten des Orts auf ein gehaltenes Examen erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

Der Name ist Samuel Rupprecht

III.11.c Wo ist er her?

Er ist ein Bürger des Orts

III.11.d Wie alt?

Alt 41 Jar

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 4. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 7 Jar Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er von Profeßion ein Schneider

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl der Kind so die Schulbesuchen
im Winter
Knaben 42. Mägchen 40.
im Sommer
Beiderley Geschlecht von 20. bis 30.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Die Wohnung des Schullehrers, wie auch die Schulstube ist in dem Gemein Haus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemein sorget dafür und auf für die Erhaltung

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 45 kr.
An Holz so viel es nöthig ist

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Wird bezalt aus dem Gemeinguth

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Wird bezalt aus dem Gemeinguth

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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