Wabern (Transkription Nr. 1066)
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- Wabern (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortete Fragen, über den Zustand der Schul zu WABERN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | GROSS-WABERN |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist keine Gemeind — und |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | gehört zur Kirch-Gemeind KÖNIZ. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | zum Distrikt LAUPEN |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Kanton BERN |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Diese bestehen im Dorf selbst, nahe gelegene, viertel Stund weite, und die weitesten eine halbe Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Groß-Wabern, Klein-Wabern, Gurten, Höfe, ist der Spiegel, Belluve, Morillion, noch etwelche deren Namen unbekant. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Klein-Wabern 1/4. Stund. Gurten 1/2. Stund. die Höfe 1/4. Stund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Kinder von Groß-Wabern wo die Schule ist 37. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Kersaz. Bern. Köniz. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | auf Kersaz 3/4. Stund, auf Bern 3/4. Stund, auf Köniz 1. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Schul ist in 3. Klaßen getheilt: 1.te Auswendig lernende, Schreibende und Rechnende. 2.te Lesende, 3.te Buchstabierende. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Lesen, Buchstabieren, Schreiben, Rechnen, Singen, Unterwiesen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schulen werden im Winter gehalten, von Martini bis ausgehend Merzmonat. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schulbücher sind: N: Testament, Psalmenbuch, Heidelbergisch-Catechismus, auch Hübners biblische Historie. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | ||[Seite 2] Den Anfängern im Schreiben wird vorgeschrieben, denen Schreibenden wird vorgelegt abzuschreiben, auch vorgesprochen was sie schreiben sollen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schul dauret täglich 4. bis 5. Stund. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | sind bis dahin bestellt worden, durch Amts-Männer und Pfarrherren mit Gutheißen der Vorgesezten. |
III.11.b | Wie heißt er? | Johann Jakob Siegli. |
III.11.c | Wo ist er her? | Ansonsten aus dem Baden-Durlachischen. — Landsaß. |
III.11.d | Wie alt? | gebohren Anno 1743. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | habe eine Frau, keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Schullehrer 20. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | zu Erlenbach gewesen 11. Jahr, die lezten 5. Jahr Schullehrer zu Oberdiesbach 12. Jahr Schullehrer, jezt zu Groß-Wabern 3. Jahr |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Neben dem Lehramt verrichte die Arbeit als Leinweber. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter, Knaben 51. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Deßgleichen auch im Sommer, da alle Samstag Vormittag Schule ist. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | Schulfond: darvon weis ich nichts, habe hiemit auf a. b. c. d. in diesem Artikel nichts, und weis nichts zu beantworten. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld. Jst keines bestimmt und eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | Schulhaus ist eins, noch nicht gar alt, aber doch bauens nöthig, zudeme ist das Holz zum bauen bereit, aber wegen Begebenheiten nicht geschehen können. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Schulhaus ist eins, noch nicht gar alt, aber doch bauens nöthig, zudeme ist das Holz zum bauen bereit, aber wegen Begebenheiten nicht geschehen können. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | ||[Seite 3] An Geld 30. Bernkronen, von der Kirch-Gemeind Köniz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | ||[Seite 3] An Geld 30. Bernkronen, von der Kirch-Gemeind Köniz. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Nach bester Möglichkeit verhoffe das begehrende beantwortet zu haben. |