Hemmental (Transkription Nr. 1012)

Schulort: Hemmental
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 122-122v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hemmental
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Hemmental
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

BEANTWORTUNG über den Zustand der Schule, zu Hemmenthal.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine eigene Kirche.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikt Reyath.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Schafhausen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu diser Schule gehören weiters keine entlegene Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Auch keine Weiler, oder Höfe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die eine Stunde von Hier entlegne Schulen, sind Beringen und Merißhausen, näher sind Keine

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt Schreiben, Rechnen, Lesen Singen, auch wird auswendig gelernt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule fangt an, mit September bis Martini vormittag; von da bis Ostern auch Nachmittag, von da bis Pfingsten Vormittag: Auch wird von Martini bis Faßn. Nacht-Schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind, der Heidelb. Catechis. das N. Testament nebst Psalmen und Liedern, auch Hübners Bibl. Historien Auch wird in der Nacht Schul das Helvetische Volks-Blatt gelesen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Mann hat Vorschrift-Zedel, schwachen wird auf ihr eigen Pappir vorgeschriben den Anfängern mit dem Bleystift. Dann werden alle Schriften fleißig Corigirt: auch wird Dictirt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt jedesmal 3 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 2 Classen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister haben bisher, der Obervogt, u. Pfarrer, nebst der Gemeine, durch eine offene Wahl bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Jacob Hatt:

III.11.c Wo ist er her?

v. Hemmenthal.

III.11.d Wie alt?

Er ist 40 Jahr alt:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat ein Sohn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 22 Jahr Schul-Lehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher bey d. Eltern: ohne Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wurde letsten Juny, Distrikt-Richter

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder gehen in die Schule.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 24
Mädchen 29
53.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Herbst und Frühling Knaben 15
Mädchen 18
33.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Zahlen die Hauß-vätter von jedem Kind für die ganze Zeit 24 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist in schlechtem Zustand,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

nur eine Stube, im Gemeindhauß;

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

daher mußte der Schulmstr schon etliche Jahr die Schul in seinem Hauß halten u. bekommt Hauß-Zinß fl. 4.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde mußte bisher ihr SchulHauß im Bauw besorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Aus dem Korn-Amt, in Schafhausen 2 Mutt Mülli-Korn.
b. von der Gemeinde 2 Frtl. Kernen
An Gelt aus dem Armen Guth fl. 24. Schul Geldt von den Haußvättern von jedem Kind, für die ganze Zeit 24.
Bt. vorstehendem Articul 14.
d. vor ein Nacht-Schuler 12 xr. deren waren disen Winter an der Zahl 20.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

HEMMENTHAL, im Canton Schafhausen Distrikt Reyath: d. 20. Febr. 1799 Jacob Hatt, Schulmst.

Zitierempfehlung: