Stetten (Transkription Nr. 1010)

Schulort Stetten
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 135-136v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Thayngen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Lohn
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Stetten
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
17.02.1799

Beschreibung von der Schull Jn Stetten von den 17. ten Hornung 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gemeind Stetten

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gemeind Stetten

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch Spihl Lohn, distrikte Reyet, Canthon Schaffhausen

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schull nimt ihren anfang auf Martyny und Wehret bis Aus gangs Mertzen, ¢1848¢¢ deß Gleichen Auch die Nacht Schull und Wehret biß auf Liecht meß, daß Liecht gibt die Kirchen, ¢/1848¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind Wehlt Jährlich einen Schullmeister der würklich heißt: Andreas Ehrat von Lohn Alt. 30. Jahr Welcher bey uns Schon Trey Jahr ist

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 15
Mädchen. 14
¢1848¢¢ Jm Winter in der Nacht Schull Knaben. 18 ¢/1848¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben. 9
Mädchen. 11

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schull Stuben Keine

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

die Gemeind muß Jährlich vor die Schull Stuben Zahlen 6. fl. und holtz

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Kirchen in Lohn gibt Jahrlich ein Mutt Kernen
die Gemeind von Stetten auch ein Mutt Kernen
Die Gemeind gibt Jahrlich dem Schullmeister ein Mutt Kernen, sie hat vor hin grund zinß Bezogen.
Und von der Kirchen zalt man dem Schullmeister Auch ein Mutt Kernen
||[Seite 2] die Gemeind gibt Jährlich vor Winter und Sommer Schull An gelt. 3. fl.
¢1848¢¢ die hauß vätter Geben von der Winter Schull von einem Kind. 24. xr.
und von der Nacht Schull von einem Knaben. 15. xr. ¢/1848¢¢
Von der Sommer Schull Welche in der Wochen nur zwey Tag gehalten wird. 20. xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Die Kirchen in Lohn gibt Jahrlich ein Mutt Kernen
die Gemeind von Stetten auch ein Mutt Kernen
Die Gemeind gibt Jahrlich dem Schullmeister ein Mutt Kernen, sie hat vor hin grund zinß Bezogen.
Und von der Kirchen zalt man dem Schullmeister Auch ein Mutt Kernen
||[Seite 2] die Gemeind gibt Jährlich vor Winter und Sommer Schull An gelt. 3. fl.
¢1848¢¢ die hauß vätter Geben von der Winter Schull von einem Kind. 24. xr.
und von der Nacht Schull von einem Knaben. 15. xr. ¢/1848¢¢
Von der Sommer Schull Welche in der Wochen nur zwey Tag gehalten wird. 20. xr.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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