Dörflingen (Transkription Nr. 1004)

Schulort: Dörflingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 112-113v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Dörflingen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Andworten auf die Fragen, an die Schullehrer

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dörfflingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist Ein Dorf U

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht Eine Eigene Gemeinde aus

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikt Reiet

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Schaffhausen

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren. Lessen. Auswendig. leeren Schreiben. Rechnen. Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule ist das ganze Jahr Offen. Am Zalreichsten wird sie Besucht von Mardyny Biß Ostern

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die auf der Züricher Landschafft Üblichen Schaulbücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schuluderricht würd Nach der Züricher Landschulordnung Ertheilt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Jm Smmer 3 Jm winter. 6 Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Jugend ist in. 6. Classen Abgetheilt Die. 3. Ersten Besuchen Täglich die Schulle Die. 4. und 5te die Donnerstag Repetir Schule und die Winternachtschule, die. 6te Nimt Der Br Pfarrer in den Nähern ReligionsUnderricht auf

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinator Convent in Zürich auf Einem dreier Vorschlag von der Gemeind

III.11.b Wie heißt er?

Conrad Meßmer

III.11.c Wo ist er her?

Von Dörfflingen

III.11.d Wie alt?

69. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Lebt mit Einer Frau u 3 Kindern

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Holländischen diensten Hat Er Gelernt Schreiben Rechnen u Singen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine ||[Seite 3] Nebst der Sull Muß er alle Samstag das Abend Gebet verrichten in der Kirchen und Am Sontag vorsingen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

an der Zahl. 80.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 40 Mädchen 40

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15 Mädchen 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist Keiner da

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auch würd Kein Schulgeld Bezalt, Ausert Edwas Geringes in der Windernachtschul Die als Privat Underricht zu Betrachten ist

IV.15 Schulhaus.

Ein Schulhauß ist da aber die Schulstuben Nich Räümig genug für die Stark Anwachsenden Jugend zumal der Schullerer mit seiner Familie noch auf dieselbe Eingeschrenkt ist und Järlich 1 fl. 30 xr. Zins geben mus

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwonung soll die Kirche sorgen sie Kan Aber wegen Manglendem Capital die Nöthige Reparation nicht vornemmen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Gelt Aus dem Almosenamt in Zürich 31 lb.
Aus dem Toblerischen Legat 8 lb.
Je zu 3. Jaren aus dem Friesischen Legat 10 lb.
Von der Gemeind Alhier 12. fl.
An Kernen. 4. Viertel an Roggen 2 Viertel
Von der Kirchen 6 f. 30 xr. An Kernen. 2 Viertel

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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