Buch (Transkription Nr. 1002)

Schulort Buch
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 114-115v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799: Buch
Kirchgemeinde 1799: Buch (SH)
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Buch
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortungen der Fragen über den Schulstand der Gemeinde Buch im Hegeüw den 20ten Hornung 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Buch ist ein dorff und eine eigene Gemeind, hat eine Eigene kirchen, hat eine eigene Agentschafft, Jn daß DISTRIKT Reyet, CANTON Schaffhaußen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind so in Claßen abgetheilet, wie inn 2te Articul Enthalten

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrnet, daß Abc. Buchstabieren, Leßen, Außwendig Aufsagen, Schreiben, Rechnen Psalmen und Lieder singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Winterschulen gehen an von Michaelis biß Georgi, ¢2983¢¢ die Sonn und Feiertäglichen Schulen, werden durch daß Gantze Jahr hindurch, mit Jungen und Erwachsenen, vor der Morgen Pf Predig eine Stunde abgehalten ¢/2983¢¢ ¢1841¢¢ die Nachtschulen von Martini biß Lichtmeß. ¢/1841¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

die Schulbücher sind, Namenbüchlein, kleine Catechißemus, der Große Heidelbergische Catechißmus, dan die Außlegung darüber, daß Neüe Testament die Lobwaßerischen Psalmen, und die Geistl Lieder.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die vorschrifften sind enthalten Auß Stellen der Heiligen schrifft, auß Liedern wird auch dicktiert.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule geht an Morgen um 8 Uhr und dauret biß 11 Uhr, Nachmitag um 12 Uhr biß 3 Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schul Meister ist biß dahin von dem verordneten Obervogt, dem Hr Pfarrer, des Ohrts, wie auch in beim sein des vogts, nebst einigen vorgesetzten des orts durch ein Unparteyesches Examen angenohmen worden.

III.11.bWie heißt er?

Jch Schul Meister, heist er Michael Gener, Gebürtig auß dem ohrt selbst, Mein alter ist 52 Jahr, habe 8. kinder, Mein vatter und Bruder Selig sind 40 Jahr dem Geschäffte vorgestanden, Jch aber 4. Jahr

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch bin von Jugend auff bey meinen Elteren gewesen, und meinem alten vatter öffters beygestanden in denen Schulgeschäfften, eine zeitlang einen geringen Ackerbau versehen, Nebst meinem Lehramt hab ich nicht viles alß die Uhre Täglich zu besichtigen und auffzuzihen, und Mittag läüten darvon erhalt ich von dem Kirchengut 5 fl. für öhl 24. xr.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] Jn der Winter Schule hab ich 15 Knaben und 16 Mächten, ¢2983¢¢ aber Sommer und Winter durch an Sonn und feiertagen, knaben und Mächten 60. ¢/2983¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Woher die Einkünfften fließen wird hernach folgen, Schulgelt ist keins

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Woher die Einkünfften fließen wird hernach folgen, Schulgelt ist keins

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

der zustand des Schul- oder Gemeindhaußes ist zimlich altvätterisch, Es ist eine Stuben im unteren Gebäüde, Erhält keinen Haußzinß. diße Wohnung muß daß Gemeindguth im Erbaulichen stand erhalten.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

daß Einkomen des Schullehrers fließt her wie folget.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 40 fl. An früchten, Roggen 10 frtl, an kernnen 2 frtl, an Mülimkorn {6 frtl}

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

diße obgesettze früchten fließen alle auß abgeschafften zehenden u Grundzinßen
Schulgelter keine.
Stifftungen nichts.
diße obangesetzte 40 fl. werden in 3. klaßen abgetheilt
Es gibt ein jegliches kind von seinem Haußvätter 24 xr. ohne daß, den Ersten Winter, geben die Erstlinge nichts, waß aber die kinder nicht Außmachen, So gibt daß gemeindguth Ein Drittel, und daß kirchenguth zwey drittel biß daß es 40 fl. außmacht. Empfangen.
daß Gemeindguth vom abgeschafften zehenden 2 frtl kernnen, 2 frtl Roggen Aber noch nicht Empfangen für den vorigen Jahrgang 1798.
Von dem kirchenguth vom abgeschafft Grundzinß aller Jährlich. 8. frtl. Roggen, aber noch nicht Empfangen.
Auß dem geweßenen kornammt im Canton Schaffhaußen 6 frtl Mülinko {Mülinkorn.} aber auch noch nicht Empfangen.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Ligende Gründe, Fonds, CAPITALIEN nichts.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Fortsetzung
Wegen vergeßenheit des 4ten Articuls, der Entvernung der Benachbarten Schulen.
Dießenhoffen eine Stunde, dörfflingen eine Stunde. Ramßen eine halbe Stund, ist Paradetisch. Über die beantwortung der Fragen wegen der Schule, werden sie Leicht erachten Können, das daß Einkommen, in sehr geringen Fluhren Bestehet, So werde Man gebätten haben, auch ein Anßehnlicheres COMPETENTZ Beyfügen, Sonst möchte zulest, fleiß und Eiffer zurück bleiben, daß es die Jungen Leüte noch mißen müsten.

Unterschrift

Zitierempfehlung: