Basel (Transkription Nr. 2457)

Schulort: Basel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 100-103v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Basel
Kirchgemeinde 1799: Basel, St. Albankirche, Basel, Münster, Basel, St. Peterskirche, Basel, St. Martinskirche, Basel, St. Leonhardskirche, Basel, St. Theodorskirche
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Basel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kleinbasel, St. Theodorsgemeinde (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)

14.02.1799

Bericht über die Mägdlein Schul der mindern Stadte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

1. Was die Lokalverhältnisse der Mägdlein-Schul im mindern Basel betrifft, so ist dieselbe an der obern Rheingaß, unten an dem so genannten Linden-Berglein, und gehört zu der Kirche zu St. Theodor.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

2. Belangend die zum Schulbezirk gehörigen Haüser, so haben alle Einwohner im mindern Basel das Recht ihre Kinder in die Schul zu schicken. Jm Frühling, Sommer, und Herbst schicken auch öffters diejenigen, so beständig auserhalb der Stadt Thore wohnen, ihre Kinder in die Schul. Es hat aber keines weiter als eine Viertelstunde. — Jm Winter kommen sie nicht.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Was die 5te Frag betrifft, was in der Schul gelehret werde, so habe ich die Ehre zu melden, daß am Montage Morgens die Kleinen im Namenbüchlein, und die Mittlern im Nachtmahlbüchlein aufsagen; die Grossen aber schreiben das, was ich ihnen vorgeschrieben; und hernach lesen sie im neüen Testament.
Nachmittags sagen die Kleinen und Mittlern auf, und die Grossen schreiben von 1. biß 2. Uhren. Von 2. biß 3. Uhren wird einem jeden, was es geschrieben, corrigirt, und hernach lesen die Grossen im Neüen Testament.
Am Zinstage Morgens erkläre ich den Basler Catechismus, und zwar durch beständiges Fragen. Jch setze immer Frag auf Frag. Und ich lasse mir sehr angelegen seyn, daß solches Fragen von mir geschehen möge, 1ò leicht und deütlich; 2dò kurz, 3ò gründlich, und 4ò erbaulich. — Jch sehe bey dem Catechetischen Unterricht ||[Seite 2] Unterricht nicht auf eine einzele Kraft der Fähigkeit der Seele allein, es sey der Verstand, oder Wille, oder Gedächtniß. — Jch trenne diese Fähigkeiten niemahlen, sondern suche alle zu bearbeiten, zu beschäftigen und zu verbessern.
Mittags sagen die Kleinen und Mittlern auf, und die Grossen schreiben einige Vers aus dem neüen Testament ab, und lesen das, was sie geschrieben.
Mittw: Morgens, wie am Montage.
Nachmittags, auch wie am Montage.
Donnstags sagen die Kleinen im Namenbüchlein, und die Mittlern im Nachtmahlbüchlein auf. Die Grossen schreiben und hernach sagen sie etliche Seiten aus dem Nachtmahlbüchlein auf.
Freytag Morgens, wie am Montag.
Nachmittags auch wie am Montag.
Samstags sagen die Kleinen und Mittlern auf. Die Grossen sagen auswendig etliche Vers aus einem Liede. Hernach fahre ich in der Erklärung deß Nachtmahlbüchleins fort, wo ich am Zinstage Morgens verblieben war.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die 6te Frag ist: werden die Schulen nur im Winter gehalten? Darauf kan ich aufrichtig antworten. Die Schul wird von mir (wie es mein Amt erfordert) im Winter, im Frühling, im Sommer und im Herbst gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die 7te Frag, welche Schulbücher eingeführt seyen Antw: Das neüe Testament, das NachtmahlBüchlein, und das Namen-Büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die 8te Frage ist: Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten ||[Seite 3] gehalten? Die Antwort ligt in demjenigen, was ich bereits schon auf die 5te Frage geantwortet habe.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die 9te Frage ist: Wie lange dauert täglich die Schule? Antw: Man gehet alle Morgen von Acht biß Zehen Uhren; ausgenommen die Zinstage, da man nur eine Stunde, nämlich von 9 biß 10. Uhren Schul hält. — Nachmittags gehet man täglich von Ein biß Drey Uhren; ausgenommen die Donnstage und Samstag, da man Nachmittags niemahlen in die Schul gehet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die 10te Frag ist: Sind die Kinder in Klassen getheilt? Antw: Die erste Klaß sind diejenigen, so im Neüen Testament lesen; die zweyte Klaß diejenigen, welche im Nachtmahlbüchlein theils lesen, theils buchstabieren; die 3te Klaß sind diejenigen Kinder, welche im Namenbüchlein buchstabieren.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Was jetzt ferner die Personalverhältnisse betrifft, so bin ich für den zweyten in die Wahl gekommen durch die Stimme deß seligen Pfarrer Burgharts, welcher Diaconus im mindern Basel gewesen ist. Und durch das Loos ist der Schuldienst an mich gelangt.

III.11.b Wie heißt er?

Die Fragen belangend, Wie ich heisse? woher ich sey? wie alt ich sey? ob ich Familie habe? und wie lange ich Schullehrer sey? So habe ich die Ehre zu melden: Jch heisse Samuel Wettstein. Jch bin ein Bürger von Basel; mein Vatter selig ist Pfarrer zu Langenbruck gewesen. Jch bin Siebenzig Jahre alt. — Meine Lebens-Tage habe ich ||[Seite 4] ich immerdar im ledigen Stand zugebracht. — Und zwanzig Jahre ist es, daß ich Praeceptor der MägdleinSchul im mindern Basel bin.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Die Frage betreffend: Wo ich vorher gewesen? was ich vorher für einen Beruf gehabt? So habe ich in ehrerbietigster Antwort zu melden, daß ich Anno 1760. zu einem Pfarrer nach Neüreüth, welches eine Reformierte Gemeinde, und eine Stunde weit von Carlsruhe ist, berufen worden. Diese Berufung ist hernach von dem Herrn MarckGraf von Baden Durlach bestätiget, und solche Bestätigung mir schriftlich zugestellt worden. Nachdem ich nun solchem Pfarrdienste Vier Jahre vorgestanden, habe ich hat sich mein Herz gar hefftig wiederum nach dem Vatterland gesehnet: Daher ich abgebätten und bey dem Herrn Markgraf um die Entlassung von meinem Pfarrdienste angehalten, und diselbe nach meinem Verlangen erhalten habe.
Als ich schon wiederum hier in Basel war, haben die samtlichen Vorgsetzten von Neüreüth kurz hernach ein Danksagungs-Schreiben an mich abgehen lassen, für das bey Jhnen geführte Predigamt, Unter anderm stehen in selbigem Schreiben folgende Worte: "Wir wünschen, daß die heilsamen Lehren, So sie uns geprediget, und das erbauliche Exempel, mit welchem sie der ganzen Gemeinde vorgeleüchtet haben, bey uns allen Jungen und alten, unvergeßlich und im Segen bleiben mögen"
Nicht lange hernach bin ich nach Muttenz zu dem seligen ||[Seite 5] seligen Pfarrer Annoni, als Vicarius gekommen, und habe Sechs Jahre lang den ganzen Pfarrdienst für Jhn versehen, und bin bey Jhm geblieben biß an sein seliges End. — Nachgehends bin ich zu dem Pfarrer Burghart selig, auf Gelterkinden, als Vicarius gekommen, und habe auch Sechs Jahr lang daselbst vicarirt, und die Pfarrgeschäfte versehen. Hernach habe ich in Rigoldswyl anderthalb Jahr lang vicarirt; ein halbes Jahr bey deß Pfarrer Rothen selig Lebzeiten; und ein Jahr lang nach seinem Tode, da ich bey der Wittfrauen als Pfarr-Vicarius das GnadenJahr, wie man es damahls genennet hat, versehen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die letste Frag, welche die Personalverhältnisse anlangt, ist: Ob ich jetzt neben den Schulgeschäften noch andere Verrichtungen habe? Antw: Wenn es Pfarrer gibt, die mich zum Predigen anstellen, so nehme ich es jederzeit über mich. — Darneben habe ich schon gar offt junge Leüthe, die zu mir in das Haus gekommen sind, in der Christlichen Religion nach Anleitung unsers Basler-Catechismi, unterrichtet, und zwar nicht nur aus dem mindern Basel, sondern auch aus der grossen Stadt.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jch muß jetzt die Frag beantworten, welche die Anzahl der Schülerinnen betrifft: Dieselbige ist aber zu einer Zeit anderst als zur andern.
Es hat schon Zeiten gegeben, da ich 90. Schülerinnen und drüber gehabt; zu andern Zeiten hatte ich nur etlich und Zwanzig; wiederum zu andern Zeiten belief sich die Anzahl meiner Schülerinnen auf 40. Wiederum zu andern Zeiten waren es Dreyssig. — Jn den meisten Jahren machte die ||[Seite 6] die Zahl meiner Schulkinder ungefehr 50. Dato habe ich Sechzehen Schülerinnen. Die Zahl derselben verändert sich immerdar.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Was die Fragen von dem Schulfond anbelangt, wie stark er sey, und woher die Einkünfte fliessen, so ist mir solches ganz vollkommen unbekannt.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die 24te Frag vom Schulgeld betreffend, so habe ich die Ehre zu melden, daß es eingeführt sey, daß ein jedes Kind, so in die Mägdlein-Schul im mindern Basel gehet, fronfastenlich Sechs Schilling dem Schulmeister bezahle.

IV.15 Schulhaus.

Die 25te Frag betrifft das Schulhaus, ob es neu oder baufällig sey? Antw: Es ist nicht neü; ich weiß aber nicht, wie lange es ist, daß es gebauet worden. Von seinem Zustand kan ich nichts gründliches urtheilen; wenn man aber haben wollte, daß ich hierauf antworten müsse, So wißte ich kein ander Mittel, als es durch einen Baumeister untersuchen zu lassen. — Die Schulwohnung ist allezeit vom Lohnherrn im baulichen Stand erhalten worden; weil Er aber abgebätten, so glaube ich, der Bürger Bauschreiber Spreng werde für die Schulwohnung sorgen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die 25te Frag betrifft das Schulhaus, ob es neu oder baufällig sey? Antw: Es ist nicht neü; ich weiß aber nicht, wie lange es ist, daß es gebauet worden. Von seinem Zustand kan ich nichts gründliches urtheilen; wenn man aber haben wollte, daß ich hierauf antworten müsse, So wißte ich kein ander Mittel, als es durch einen Baumeister untersuchen zu lassen. — Die Schulwohnung ist allezeit vom Lohnherrn im baulichen Stand erhalten worden; weil Er aber abgebätten, so glaube ich, der Bürger Bauschreiber Spreng werde für die Schulwohnung sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die 26te Frag das Einkommen betreffend, so verhält es sich mit demselben allso: An Gelde beziehe ich fronfastenlich aus dem Directorio 15 lb. 3 d. An Korn fronfastenlich zwey Vierzel Acht Sester. An Wein Jährlich drey Saum. An Holz jährlich Vier Klafter samt dessen Hauer und Fuhrlohn. — Und der Lohnherr hat mir alle Jahr Drey Hundert sogenannte Deputaten-Wellen gesendet.
Von Bürger Pfarrer Eglinger beziehe ich alle Jahr auf Martini 5 lb. 6 ß. und bey Austheilung deß Schuler-Tuchs 1 lb. 2 ß. 6 d.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Das ||[Seite 7] Das ist allso dasjenige, was nach ergangenem Befehle, auf die vorgelgeten Fragen zu antworten, deß Praeceptoris der Mägdlein-Schul,

Unterschrift

Geschrieben den 14ten Feburarii 1799.
Samuel Wettsteins seine Schuldigkeit erfordert hat.

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