Basel (Transkription Nr. 2455)
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- Kleinbasel, St. Theodorsgemeinde (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
14.02.1799
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Knabenschule bey St. Theodor.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Knabenschule mindern Basels, bey St. Theodor, in der RiehenSection, District Basel. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Das vorgeschriebene Pensum ist: Gedrucktes u. Geschriebenes lesen, Recht- und Schönschreiben, Arithmetic und Religion, womit ich noch Erdbeschreibung und etwas Naturgeschichte verbunden. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Sommer wie im Winter gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Vorgeschriebene Schulbücher sind: Das neue Testament, das Basler Nachtmahlbüchlein u. Gesangbüchlein u. die für die Jugend nicht sehr gut ausgewählten Hübnerischen biblischen Historien. Diesen habe ich noch beygefügt: Gellerts geistliche Oden u. Rochows Kinderfreund |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Die Vorschrift ist eines jeweiligen Lehrers Handschrift |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Morgens von 8 bis 10 u. Mittag von 1 bis 3 Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die ganze Schule ist in zwey Classen eingetheilt, deren erste unter meinem Collegen, den Bürger Provisor, die 2te unter mich. Jede dieser Classen ist in mehrere Ordnungen eingetheilt. Beyde Lehrer sind in der nämlichen Schulstube. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Lehrer an der Theodors Schule sind bisher von den regierenden Häuptern, Deputaten, dem Antistes, den in der Gemeinde wohnhaften Mitgliedern des kleinen Raths, dem Schultheiß den 3 Geistlichen, Bannherren u. den 3 regierenden Oberstmeistern der 3 Gesellschaften durchs Ternarium erwählt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] Jakob Meyri |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Basel |
III.11.d | Wie alt? |
38 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Bin seit dem Jahr 1791. verheurathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Vierzehn Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Studierte in meiner Vaterstadt Theologie u. wurde im Jahr 1783 nach den gewöhnlichen Prüfungen ins Ministerium aufgenommen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Da ich vom Schuleinkommen allein meine Familie nicht nähren kann, so bin genöthigt bis in die Nacht Privat-Unterricht zu geben. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Der Schulkinder meiner Classe sind 42. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Jst keiner vorhanden. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Beziehe sie vom Verwalter des allgemeinen Schulguts aus dem Steinenkloster. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Von einem Knaben fronfastentlich 3 ß. oder 18 Rappen, wovon der Schulmeister 2/3 bezieht Für die ärmsten Schüler bezahlt der Pastore. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Nicht neu, aber auch nicht baufällig. Bin darin geschützt vor ||[Seite 4] Regen und Schnee, aber wegen schlechter Fenster nicht genug gegen Kälte u. Wind. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jm Hause des Schulmeisters. Jst aber, wie das Haus, wegen schlechter Fenster u. Thüre nicht zu erwärmen, und nach der Aeusserung vieler Aeltern, die ihre Kinder in die Schule brachten, eher einer Gefangenschaft, als einer Schulstube ähnlich. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Directorium der Schaffneyen |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld — Mit Einschluß der Besoldung von 100 lb. oder 120 Franken für die besonder Lese Lehrstunde von 11 bis 12 Uhr für arme Farbrikenkinder 280 lb. 10 ß. 8 d. oder 336 Schweizer Franken 12 ß. 8 d. Vom Direct. der Schaffneyen Ferner 5 lb. oder 6 Franken für Bücher zum Bücherwettlauf. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Basel den 14ten Febr. 1799. |