Lüchingen (Transkription Nr. 1221)

Schulort: Lüchingen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 16-17v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Marbach (SG)
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lüchingen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen Über den zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

LEUCHINGEN, Reformiert.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Kirchgenößig auf Martbach

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Agentschaft Altstetten.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum Distrikt ober Rheinthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Kanton Säntis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. Jnnerhalb des Umkreises einer viertel Stunde liegen alle Schulgenößigen Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Weiler, Höfe, sind keine

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Altstetten — Martbach — Rebstein — Balgach

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Altstetten 1/2 Martbach 1/4 Rebstein 1/2 Balgach 3/4 St:

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird Gelehrt, 1 Gedruktes und geschriebenes {Lesen} Schreiben und Singen; Ferner werden die Hauptfragen des Catechismus auswendig Gelernt nebst Biblischen Sprüchen, und Psalmen, und Liedern

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Hauptsächlich nur im Winter gehalten, und Anfangs Frühlings, von Martinj bis Osteren,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst Namenbüchlein, und Schulmeister, und das N: Testament, auch das Waserische Schulbüchlein, Biblische Geschichten und ersten Unterricht der Religion für Schulkinder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften werden von dem Schulmeister den Kindern so lange gemacht, bis diese eine Fertigkeit im Schreiben haben,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauert Täglich, 3 St: vor Mittag und 3 Stund Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ohne Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wird auf erfolgtes Anmelden von den Schulgenoßen in Gegenwart des Pfarers durch das Mehr erwehlt.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Jacob Beüttel

III.11.c Wo ist er her?

von Leüchingen

III.11.d Wie alt?

46. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat Weib und 4 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst schon 21 Jahr Schulmeister

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War immer in der Gemeine geblieben, und hat sich mit dem Feldbau Beschäftiget,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

den er auch jezo noch neben seinen Schulgeschäften treibt.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder überhaupt 44.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 24 Mädchen 20.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer gehen keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

Stark. fl. 1200. an Capitalien

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünften fließen so wohl von zinsen als Legaten

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Besteht für sich.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eine Frejschule.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines; der Schulpfleger muß alle Jahre sich um eine Stube im dorf umsehen, für die er Gewöhnlich. 5-6. fl. zahlt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keines; der Schulpfleger muß alle Jahre sich um eine Stube im dorf umsehen, für die er Gewöhnlich. 5-6. fl. zahlt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

er hat Wöchentlich fl. 1. 36 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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