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Orte/Herrschaften 1750
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Mit dem Begriff „Orte/Herrschaften“ werden alle selbstständigen und unselbstständigen Territorien im Gebiet der Schweiz bezeichnet, die 1750 bestanden.
Nähere Informationen:
Kley, Andreas, Artikel "Kantone", in: HLS.
Würgler, Andreas, Artikel "Herrschaft", in: HLS.
Fragenkatalog Stapfer
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1
Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a
Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b
Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c
Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d
In welchem Distrikt?
I.1.e
In welchen Kanton gehörig?
I.2
Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3
Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a
Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b
die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4
Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a
Ihre Namen.
I.4.b
Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5
Was wird in der Schule gelehrt?
II.6
Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7
Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8
Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9
Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10
Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11
Schullehrer.
III.11.a
Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b
Wie heißt er?
III.11.c
Wo ist er her?
III.11.d
Wie alt?
III.11.e
Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f
Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g
Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h
Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12
Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a
Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b
Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13
Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a
Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b
Wie stark ist er?
IV.13.c
Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d
Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14
Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15
Schulhaus.
IV.15.a
Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b
Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c
Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d
Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16
Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A
An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B
Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a
abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b
Schulgeldern?
IV.16.B.c
Stiftungen?
IV.16.B.d
Gemeindekassen?
IV.16.B.e
Kirchengütern?
IV.16.B.f
Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g
Liegenden Gründen?
IV.16.B.h
Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift
Fliesstextantworten
Gesamt
Lokal
Unterricht
Personal
Oekonomie
Abfrage einschränken auf Kantone 2015
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
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Basel-Stadt
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Glarus
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Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Abfrage einschränken nach Kantonszugehörigkeit 1799
Aargau
Baden
Basel
Bellinzona
Bern
Fribourg
Léman
Linth
Luzern
Oberland
Säntis
Schaffhausen
Solothurn
Thurgau
Waldstätten
Wallis
Zürich
Abfrage einschränken auf Orte/Herrschaften 1750
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Basel
Bern
Engelberg
Fribourg
Fürstabtei St. Gallen
Gemeine Herrschaft Baden
Gemeine Herrschaft Bellinzona
Gemeine Herrschaft Freie Ämter
Gemeine Herrschaft Gams
Gemeine Herrschaft Grandson
Gemeine Herrschaft Murten
Gemeine Herrschaft Orbe-Echallens
Gemeine Herrschaft Rheintal
Gemeine Herrschaft Sargans
Gemeine Herrschaft Thurgau
Gemeine Herrschaft Uznach
Gemeine Herrschaft Windegg und Gaster
Gersau
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Luzern
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