Stigelschwand (Transkription Nr. 1385)

Schulort: Stigelschwand
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 131-132v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Adelboden
Kirchgemeinde 1799: Adelboden
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Adelboden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Stigelschwand (Niedere Schule, reformiert)

Antwort über den Zustand der Schuhlen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Steigelschwand

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

zwey flecken als:
1 steigelschwand der Haubtfleck
2 Geilsbach ein nebendfleck so ein starke Halbstund darvon ist

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu der Kirchgemeind und Agentschafft Adelboden

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem districkt Frutigen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Kanton oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Viertelstund 1 12 haüser
Viertelstund 2 9 haüser
Viertelstund 3 5 haüser
Anmerkung: das bey vielem Schnee noch viel Länger die kinder zu gehen haben, oder gar nicht gehen mögen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sind zwey flecken wie oben gemelt sonst nicht
a Haubtfleck 16 Knaben 11 Mädchen
b nebenfleck 11 Knaben 12 Mädchen
da die Schul 2/3 im Haubtflecken und 1/3 im nebenfleck gehalten wird

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn dieser Kirchgemeind sind nebst dieser nog drey Schulen davon die Schwand und Boden Schul 3/4 stund und die Hirzboden Schul mehr als eine stund von dieser entfernet ist

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen — Singen — und Schreiben auch außwendig den Catichißmuß, die Schönen alten Psalmen davidts, die Psalter, Historien Capitel aus dem neüen Testament nach deme ein Kind mit Viel oder weniger gaaben von Gott dem Allmächtigen beschenket ist

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Jm winter Jm Sommer

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die Vorbenamseten nebst auch dem alten Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

denen so Vorschrifft begehren wird gegeben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

ohngefehr 5 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

nicht sonderbahr

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

nebst jeweiligem Pfarrer das Ehemahlige Gricht und Chorgericht durch ein mit denselben gehaltenes Examen

III.11.b Wie heißt er?

Peter Pieren

III.11.c Wo ist er her?

vom Haubtfleck steigelschwand

III.11.d Wie alt?

27 Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein frau nochmahl keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

nichts als Bauren beruff

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Bauren Verrichtung und an der Munizibalität

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

überhaubt bey 50 im winter 27 Knaben 23 Mädchen im Sommer aber weniger die weil die kleinsten so nur fast lesen können im Somer nicht gehen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Ano 1646 Seye ein Schuleinkommen von der Kirchgemeind gestifftet, welches jährlich für alle 4 Schulmr. zins betruge 12 kr. nebst 4 Kühnen Berg rechtsamme an einem gemeinen Berg Tschenten genant, ano 1676 ware die stifftung des Capitals um das halbe Vergrösert daß die Zinse betrugen jährlich 24 kr. nebst dem besagten berg und etwelchen kleinen Schenkunglinen
ano 1796 ist wiederum das Schuleinkommen durch Freywillige Sammlung der ganzen Kirchgemeinde für ||[Seite 3] für gemelte 4 Schulen mit 1600 lb. den und 400 den Von unseren Gnädigen Herren der alten Regierung zur beysteür geschenckt allso um 2000 lb. Versterk worden ist, Hat allso diese Schul nun jährliches Einkommen nebst gemelt einer Kühe bergnutz bey 10 kr. 18 bz. allso mit keinem gemeingut Vereinigt, für die Sommer Schul wird jedem 45 bz. jährlich bezahlt aus einem sogenanten Taüffer gäuli gütli

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

das Schulhauß soll ein jeder Schulmeister selbst haben oder an einem bequemen ohrt Eins bestellen ohne daß er einigen Zins darfür erheben kan

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

das Schulhauß soll ein jeder Schulmeister selbst haben oder an einem bequemen ohrt Eins bestellen ohne daß er einigen Zins darfür erheben kan

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Jst oben gemeldet ohne daß die Schulkinder das holz zur heitzung mit nemmen

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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