Bachs (Transkription Nr. 172)

Schulort: Bachs
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 126-127
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bachs
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bachs
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

BEANTWORTUNGEN DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU BACHS.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

BACHS.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

DORF.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

BACHS.

I.1.d In welchem Distrikt?

BÜLACH.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

ZÜRICH.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

innerhalb des Umkreises der nächsten viertelstunde liegen 45. Haüser.
innerhalb des Umkreises der zweyten die Höfe 5. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

BACHS 45. Haüser.
Mulflen. 4. Haüser.
Hodleten. 1. Haüser.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernung vom Schulorte bis auf den Hof Mulflen, ist 1/4. Stund. Kinder kommen daher. 6.
Auf den Hof Hodleten 1/4. Stund, Kinder daher. 2.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

WALDHAUSEN im Canton BADEN
so hier Kirchgenößig. WEYACH, WINDLACH, STADEL, NERACH, OBERSTEINMAUR. NIDERSTEINMAUR. SÜNIKEN. SCHÖFLISTORF. OBERWENNINGEN.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Waldhausen 3/4. Stund. Weyach 1. Stund. Windlach 3/4. Stadel 1/2. Nerach 3/4. Obersteinmaur 3/4. Nidersteinmaur 1. Suniken 1. Schöflistorf 1. Oberwenningen 1. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

zum Theil.
von Martini-Tag an bis gegen dem Ende des Merzmonats, etwann 17. bis 18. Wochen. Jm Sommer, in der Wochen 2. mal; Heüet, Ernd, und Herbst ausgenommen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Zum buchstabieren und Lesen; Fragstüklein und Lehrmstr. Zeügnußbuch, Psalmenbuch, neüe Testament, Grundsäze der Christlichen Religion, biblische Geschichten, und Kinderbibel. Zum auswendig lehrnen; Lehrmeister oder Catechismus, Psalter, Waserbüchli, Zieglerisches Catechismus Gesang.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wechselweise.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund. Vormittag 3. und Nachmittag 3.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Convent in Zürich.
Durch das Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Schüz,

III.11.c Wo ist er her?

von Bachs.

III.11.d Wie alt?

52. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Wie viel Kinder? 2.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

32. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Wo jezt noch am gleichen Ort.
Landbau und Gütergewerb.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Vorsingen in der Kirche. Verwalter und Pfleger des Kirchenguts. Secretaer bey der Municipalitaet

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 30.
Mädchen? 28.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 20.
Mädchen? 20. wird schlecht besucht.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts dergleichen.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Ja.
Jn der Wochen für ein Kind. 2. ß. Wird bezalt, für die bemittleten von den Eltern. Für die Armen, bisanhin aus dem Kirchengut Obersteinmaur.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja.
Jm Pfarrhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, Getreide 0, Wein 0, Holz U.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

0

IV.16.B.b Schulgeldern?

Jst oben gmelt, nach anzahl der Kindern.

IV.16.B.c Stiftungen?

0

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Holz, was man zur Schulstube braucht.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchengut Obersteinmaur, bis anhin für Arme, nach anzahl der Kindern im Winter. 4. fl. 4. ß. alljährlich.
Aus dem Kirchen- und Armengut Bachs. 9 fl. 20. ß.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

0

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG. Für die, in jeder Wochen 2. mal halteten, Sommerschul; Nebst einer, an jedem Sonntag durch das Jahr, und im Winter jede Wochen 1/2. Tag halteten RepedierSchule: Jst kein Schulgeld auf die Kinder verlegt; sonder der Schulmstr. muß solche Mühe um das oben angesezte Geld, so zusamen 13 fl. 24. ß. ausmacht, verrichten. Wol viel Mühe, aber wenig Einkommen.

Unterschrift

BACHS den 20. Febr. 1799. Schulmstr. Heinr. Schüz.

Zitierempfehlung: