Thun (Transkription Nr. 1430)

Schulort: Thun
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 179-180
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Thun
Agentschaft 1799: Thun
Kirchgemeinde 1799: Thun
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Thun
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Thun, Obere Lateinschule (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Antworten des Schullehrers, der oberen lateinischen Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Thun.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine kleine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

von Thun.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Thun.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Stadtbezirk, welcher keine Viertelstunde beträgt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jn der Stadt: die untere lateinische Schule. Die deutsche Schul. Die Mädchen Schul. Das Waisenhaus, welches seit der Staatsveränderung still steht. Die diesen Schulen zugegebenen Schreib-Zeichnungs- und Singmeister. außer der Stadt: Die Hofstetten Schul. Die Schule zu Schoren.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Hofstetten Schul eine Viertelstunde von Thun. Die Schule zu Schoren eine ganze Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das Pensum ist promovendos ad lectiones publicas nach Bern zu liefern: folglich die lateinische Sprache, und die Anfangsgründe in der griechischen und hebräischen Sprache. Weil aber bisdahin noch kein Schüler Lust gezeigt hat ad lectiones publicas befördert zu werden; so habe ich um gemeinnüziger zu werden, ohne obengenanntes Pensum zu vernachläßigen, freiwillig und mit Gutheißen des ehemaligen Schulraths, folgende Gegenstände zugleich mit meinen Schülern zu betreiben angefangen, als: Religionsunterricht, Erdbeschreibung, Geschichte, Geometrie, Spherenlehre, Naturgeschichte, Technologie, Mythologie, griechische und römische Alterthümmer. Orthographie in deutscher, französischer Sprache. Lese- und Grammatikübungen in deutscher, französischer und lateinischer Sprache. Mündliche Uebersezungen aus der deutschen in die französische Sprache und vice versa.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie werden im Sommer und Winter gehalten. Vormittags 3. Stunden. Nachmittags 2. Stunden, Freitags nur bis zum Läuten in das Gebät. An der Mittwoche und am Sonnabende Nachmittags sind Ferien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Heidelbergischer Katechismus. Cellarii liber memorialis. Gellerts Oden. Schröks Historie. Die lateinische Grammatik von Prof: Schärer. Grammaire françoise de Wailly. Le petit Dictionnaire des voyageurs françois et allemand et vice versa. Adelungs deutsche Grammatik. Osterwalds Geographie. Nepos, Sallustii bella, Virgilii opera. Ciceronis eclogae. Extrait d'histoire naturelle. Schlez Vorübungen im Briefschreiben.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Beantwortung dieser Frage liegt unserm Schreibemeister ob.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

vide 6te. Frage.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Unsere drei Stadt-Schulen machen eben so viel Klaßen aus. Davon die deutsche Schule die unterste, die untere lateinische die mittlere, und die obere lateinische die höchste Klaße ist.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

Für Numero 11. beruffe ich mich ganz auf meine gegebenen Antworten auf die Fragen an die Religionslehrer.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jhre Anzahl wechselt oft ab. Jezt besuchen 13. die Schule. im Winter im Sommer gleich viel, und zwar alles Knaben.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist einer da.

IV.13.b Wie stark ist er?

Eintausend achthundert siebzig und fünf Franken.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Er ist ein von allen übrigen Fonds gänzlich abgesöndertes Capital, aus deßen Zins die Schulbücher, gratis gegeben wurden.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jm geringsten nicht.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es war eingeführt monatlich einen Franken fünf Sols zu bezahlen, es bezahlt aber niemand etwas.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Seit an: 1778. neu erbauet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Diese Frage scheint auf die Landschulen gerichtet zu sein. Jn meinem Schulhaus sind zwei Schulstuben eine für den Provisor und eine für den Schulmeister. Jn dem Schulhaus, welches auch das Wohnhaus des Schulmeisters ist.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Da ich eine Schulstube und ein Wohnhaus habe, so bekomme ich keinen Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Die Verwaltungskammer.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Für Numero 16. Beruffe ich mich ganz auf meine gegebenen Antworten auf die Fragen an die Religionslehrer.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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