Grenchen (Transkription Nr. 2389)

Schulort: Grenchen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 130-131
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Grenchen
Kirchgemeinde 1799: Grenchen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Grenchen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Grenchen, 1. Schule (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Grenchen, 1. Schule (Niedere Schule, Normalschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

22.02.1799

Beantwortung
Ueber den zustand der kleineren Schule zu Grenchen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Grenchen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

einne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst die Kirch Gemeind selbst, und ist darin ein Agent.

I.1.d In welchem Distrikt?

zu Solothurn

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des umkreis der nächsten Viertel Stunde ligen 8 Häusser, Jnnerthalb des Umkreis der zweyten. 4, und Jnnerthalb des umkreis der Tritten. 12. Häusser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Staadt, Allerheiligen, 8 Höffe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Staad ist einne stunde, Allerheiligen ist einne halbe stund, die 8 Höffe sind einne starcke Viertel stunde Von dem Schulorth entfernnet

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Der erste orth hat 14. Der 2.te keins. der 3te. 9 Schulkinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Drey Schulen sind im Umkreis einer Stunde Vom hießigen Schulort entfernnet.

I.4.a Ihre Namen.

Lengnau im Districk Büren, Kanton Bernn. Betlach, Selzach in unserm districkt und Kanton.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Lengnau, und betlach sind eine halbe Stund, und Seltzach eine Stund Von unserm Schulort entfernnet

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Das Lessen, Schreiben, und rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja: Nemlich Von Martini bis osteren.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Laut der Normal-schule erforderliche Bücher, Nemlich das Tabelen, Lesse, und Recht Schreibungs büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der Normal.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3. und nachmittag drey Stunde

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Von der Gemeinde, und dem Pfarrer. und zwar durch die mehrheit der stimmen und wird alljährlich Von den obigen aufs neüe bestättiget.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Rüffli

III.11.c Wo ist er her?

Von Grenchen

III.11.d Wie alt?

63 jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheürathet, keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allzeit in Grenchen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat sit dem nächst Verflossener Augst, bis zukünftigen neü jahr, den Gemein Weibel dienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

65. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 30. knaben 35. Mägdchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer wird ausser den Sonttägen keine Schule gehalten, und die zahl der andissen Tagen dahinkommenten: Können nicht richtig angeben werden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nein. Aus dem Gemein gut

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus Dem gemen Gut

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein. Ausser daß die hindersäss Kinder wochentlich 1 Sols entrichten solten, wird aber durchgängnig nachlässig bezalt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst nicht neü, doch nicht baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus der Gemeinnen Kassen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nein.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus dem Gemein Gut 59. franken. 12 Souls. 1 Dinar.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nein.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nein

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Jedes Schulkind bringt Täglich ein Scheit holz um die Schulstube zuheizen, Wogegen die Gemeind kein holz anschafet.

Unterschrift

Geben den 22ten Februar 1799
Bescheint Jakob Rüffli, mit empfählung.
Gruss und Bruder Liebe.

Zitierempfehlung: