Basel (Transkription Nr. 2390)

Schulort: Basel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 78-80v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Basel
Kirchgemeinde 1799: Basel, St. Albankirche, Basel, Münster, Basel, St. Peterskirche, Basel, St. Martinskirche, Basel, St. Leonhardskirche, Basel, St. Theodorskirche
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Basel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Basel, Münstergemeinde, 2. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

Bericht über die Vom Burger Minister der schönen Künste u. Wißenschaften vorgelegten Fragen Jn Ansehung der Pfarrschule des Münsters u zwar der zweyten Klaß. ||[Seite 2] Beantwortung der Vorgelegten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift
Fliesstextantworten
Lokal

Der Ort der Schule, derer Lehrer ich bin, ist auf dem Münsterplaz, im vordern Stock des Gymnasii, Eingangs linker Hand in einer Stube, worin zugleich B. Cand: Fischer als Provisor lehret. Diese Stube wird gleich den übrigen des Gymnasii durch einen Custos-Schulwärter besorgt, u. Jst, als eine der 4 Stadt-Pfarr oder Gemeindschulen, insbesondre der Pfarr oder Gemeinde des Münstes bestimmet,
Jedoch pflegen auch Knaben aus den andren Gemeinden, selbst der nahe um die Stadt ligenden Lehnhöfe dieselbe zu besuchen.

Unterricht

Jn diese Schule werden nur solche Knaben aufgenommen welche deutsch oder auch latein richtig u. fertig buchstabieren können, um sie zum Lesen einzuleiten, u. dann im Lesen weiters zu üben. Auch werden sie zum Schön u. Richtigschreiben, im Deutschen, auch je nach ihrer Bestimmung — Fähigkeit, im Latein angeführt. Zu dem Ende ihnen die Führung der Feder gezeigt, in ihre Schriften vorgeschrieben; deren Geübtere, aus Mangel einer brauchbaren Tafel, VorschriftsBlätter vorgeleget, aus einem eingeführten ||[Seite 3] Buche ein Stück zum Abschreiben angewiesen aber auch zur Übung im Richtigschreiben Etwas aufgegeben. Anbey werden sie zur Kenntniß der Zahlen u. der 5 Species maßgeblich angezogen. zum Auswendiglernen angehalten, u. in dem Religion faßlicher Unterricht ertheilt.
Diese Schule wird, gleich andren Gemeindschulen, Sommer u. Winter durch, täglich Morgens u. Mittags gehalten; ausgenommen an denen nach bißheriger Schulordnung bestimmten Ferientagen.
Die üblichen Schulbücher sind, Rochows Kinderfreund für die Landschulen erster Theil, Hübners biblische Historien, der baßlerische Catechismus, u. in Ermangelung eines Beßren, die Crepundia parva. Wenn die einen zur Übung im Lesen mit Erklärungen Fragen u. Anwendung behandelt werden: so dienet der Catechismus zum Auswendiglernen, u. zum Unterricht in der Religion.
Mit den Vorschriften wird es, wie obbemedt, gehalten; beym Schreiben nachgesehn, u am Ende die Fehlenden Buchstaben u. ihrer Verbindung gezeigt. Diese Schule wird, die Ferientage ausgenommen täglich Morgens von 8 biß 10 Uhr, u Mittags von 1 biß 4 Uhr gehalten. Am Dienstag Morgens aber nur von 9 biß 10 Uhr, u. am Freytag Mittags nur von 1 biß 3 Uhr.
Uebrigens sind die Knaben dieser Schule in keine andren Klaßen eingetheilt, als die ihre Fähigkeiten u. Fortschritte selbst dargeben, denen zufolge die Tüchtigern in eine andre Schule promovirt werden.

Personal

||[Seite 4] Lehrer dieser Schule wurde bißher von Amplissima Regentia, u. zwar nach dreyen durch die Mehrheit der Stimmen in die Wahl gezogener Competenten, durchs Loos erwehlt.
Mein Name ist Emanuel Hagenbach, gebürtig u. Burger zu Basel, 58 Jahr alt, unverheyrathet, seit Marty 1789 zum öffentlichen Lehrer dieser Schule erwehlt. Zuvor widmete ich mich der Theologie u. Kanzel, gab Jnformationen u. versehe auch den Organistendienst der eine halbe Stunde von der Stadt entfernten Filialkirche S. Jakob.
Nur den Knaben ist diese Schule bestimmt, u die Zahl derselben ist sehr abwechselnd. Seit verschiedenen Jahren wurden mehrere Knaben weiters befördert, als ich dagegen erhielte. Und weil die Knaben meiner Schule allein keine Ermuntrung — Belohnung ihrers Fleißes empfangen: so eilen sie in eine andre Klaße, um dort Praemien. u. Stipendia zu erhalten. Dermalen ist die Zahl ohngefehr 20.

Oekonomie

Ueber den Schulfond mag Amplissima Regentia den besten Bericht geben. Ubrigens ist die Stiftung dieser Schule sehr alt; wahrscheinlich schon vor oder zur Zeit der Kirchen-Reformation gegründet.
5. Schulgeld.
Ein Knab bezahlet jedes Quartal 5 ß. für den Lehrer, u. 4 d. für den Schulwärter — Custos; für ||[Seite 5] arme Schüler werden die 5 ß. aus dem Armenguth entrichtet. Sammtliches Schulgeld meiner u. des vorbenannten Burger Fischers Knaben wurde vorhin mit dem Schulgeld der Knaben im hindern Stock des Gymnasii vereint u. getheilt; jezt aber nach der neu eingeführten Schulordnung ist mir u. meinem Collega die Theilung des Schulgeldes unsrer Knaben allein überlaßen.
6 Schulhauss.
Das Schulhaus, worin ein jeweiliger Lehrer — Praceptor dieser Schule, sonst Ordo primus oder die zweyte genannt, freye Wohnung hat, ist ein Obrigkeitliches Hauß, u. wird von derselben durch das Directorium der Schafneyen in baulichem Stand erhalten.
7 Einkommen.
An Geld in 4 Quartalen jährl: als Competenz 118 lb. 1 ß.
in 4 Quartalen jährl. als Schulgeld 28 lb.
jährl: als Geschenke 28 lb.
An Korn in 4 Quartalen jährl: 12 Vierzel
An Wein jährlich 2 Saum.
Nebst obbemeldter freyer Wohnung.
Sowol das Competenzgeld als das Korn u. der Wein wird aus dem Directorio der Schafneyen bezogen.

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