Basel (Transkription Nr. 2334)

Schulort: Basel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 74-75v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Basel
Kirchgemeinde 1799: Basel, St. Albankirche, Basel, Münster, Basel, St. Peterskirche, Basel, St. Martinskirche, Basel, St. Leonhardskirche, Basel, St. Theodorskirche
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Basel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Basel, Münstergemeinde, 1. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

FREYHEIT. GLEICHHEIT.
AUFKLÄRUNG.
Basel den 14 febr. 1799
BÜRGER MINISTER!
Jhrem an alle Schullehrer Helvetiens erlaßnen Befehle zufolge hat der Endsunterschriebne Lehrer der deutschen Schule der Münstergemeinde in Basel die Ehre, Jhnen Jhre vorgelegten Fragen über die LOKALVERHÄLTNISSE, den UNTERRICHT, die OEKONOMISCHEN VERHÄLTNISSE seiner Schule, sowie auch die seiner eignen Person und Familie folgendermassen zu beantworten:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Der nach vorgeschriebnen Schulgesätzen in meiner Schule bisher immer ertheilte Unterricht beschränkte sich blos auf richtiges Lesenlernen, Schön- und Rechtschreiben, Rechnen und die Religion, mit denen ich noch etwas Naturgeschichte und Geographie verband.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Dieser Unterricht wird durch das ganze Jahr ertheilt, die Ferien ausgenommen, die die Schulgesätze bestimmen,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Eingeführte Schulbücher sind: Der bisher übliche Basler Katechismus, Hübners zweymal zwey und fünfzig auserlesene biblische Historien mit oft skandalösen Anmerkungen begleitet und das Baslerkirchenliederbuch, denen auf mein und zum Theil schon meines seligen Vorfahren Ansuchen noch beyzufügen erlaubt wurden: Gellerts geistliche Oden und Lieder und die beyden Theile des Rochow'schen Kinderfreunds.
Für Leseübungen wird das N. Testament auch gebrauchen und ich weiß nicht, ob man dadurch nicht der Hochachtung und der Ehrfurcht gegen dieses Heilige Buch mehr schadet als nützt, wenn man es Kindern als ein Buch in die Hand giebt, woraus sie blos lesen lernen sollen — wo sie deswegen oft dabey noch von Lehrern ausgeschmählt — sogar geschlagen werden und daher auch oft gegen dasselbe einen Eckel gewinnen ||[Seite 3] gewinnen müssen, der entschiedne nachtheilige Folgen für ihr ganzes künftiges Wohl, ihre Sittlichkeit, ihre Veredlung, ihr Christenthum hat.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften haben meine Schüler keine, als die Hand ihres Lehrers.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich von 8 biß 10 Uhr des Morgens, und Nachmittags von 1 biß 4 Uhr, die Dienstage und Freytage ausgenommen, wo die Schule an den erstern eine Stunde des Morgens späther anfängt und an den letztern Nachmittags eine Stunde früher geendiget wird.
Donnerstags u. Samstags Nachmittag aber wird keine Schule gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder der Münstergemeindeschule sind — wie schon oben bemerkt wurde — in drey Klassen, und diese wieder nach Masgaabe ihrer Fähigkeiten in gewisse Ordnungen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Alle drey Lehrer dieser Schulen wurden bisher vom akademischen Senate mit Zuziehung der Deputaten der Kirchen und Schulen u. des jeweiligen Antistes durch das Loos und zwar das Ternarium erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Mein Name. Johann Jakob Leucht.

III.11.c Wo ist er her?

Mein Geburtsort. Basel.

III.11.d Wie alt?

Alter. Dreyssig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie. Kinder. Jch bin seit 1793. verheurathet und habe Ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Dienstjahre. Sechs Jahre u. zwar seit dem 22. febr. 17993.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorheriger Aufenthalt u. Beruf. Jch studierte auf der hiesigen Universität erst Humaniora, dann die Rechtsgelehrsamkeit wiedmete mich alsdenn einige Jahre in Oberdießbach, Kant. Bern als Hauslehrer bey dem Bürger Haubtmann Johannes Bürki der Kindererziehung — und erst — nachdem ich nach meiner Rückkehr in meine Vaterstadt meine jetzige Lehrerstelle erhalten u. mich darauf verehlichet hatte — wählte ich noch das Studium der Theologie u. wurde auch im Mai. 1795. nach vorher-||[Seite 4] vorhergegangnen gewöhnlichen Prüfungen ordnungsmässig in das Ministerium der Kirche aufgenommen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Meine jetzige Verrichtungen neben dem Lehramte sind zum Theil die Kirchenverrichtungen der Religionslehrer — theils aber weil ich vom Ertrage des Amtes {allein} nicht leben kann, bin ich gezwungen von Morgens 7 Uhr biß Abends 8 Uhr Privatinformation zu geben.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl der Schullkinder. Würklich drey u. fünfzig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Über den beträchtlichen Schulfond disponierte bisher der akademische Senat. Wie stark er sey, weiß ich nicht, aber anseheliche Stipendien von Vermächtnissen u. andern frommen Stiftungen fliessen vierteljährlich aus dieser Quelle den Eltern meiner Schüler zu, die — da diese Eltern meistens arm sind — ganz dem Endzwecke dieser Vermächtnisse zuwider, statt für Bücher u. Schulgeld, für die Anschaffung anderer ökonomischer Bedürfnisse verwendet werden; denn alle Schulbücher werden den armen Schülern auf Begehren noch aus einem andern fond, den der Bürger Antistes Merian, wie ich glaube, zu verwalten hat, unentgeldlich dargereicht.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld. Jeder Schüler bezahlt alle Fronfasten drey Batzen Schulgeld; Für die Armen aber bezahlt diese der Fiscus Gymnasium

IV.15 Schulhaus.

Schulstube. Für die Reinlichhaltung u. Heizung der Schulstube wurde von dem ehmaligen Rector des Gymnasiums, u. nach seinem Tode von der bißherigen Schulkommission gesorgt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulstube. Für die Reinlichhaltung u. Heizung der Schulstube wurde von dem ehmaligen Rector des Gymnasiums, u. nach seinem Tode von der bißherigen Schulkommission gesorgt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulstube. Für die Reinlichhaltung u. Heizung der Schulstube wurde von dem ehmaligen Rector des Gymnasiums, u. nach seinem Tode von der bißherigen Schulkommission gesorgt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen. Statt einer freyen Wohnung beziehe ich jährlich für Hauszins an Geld Nthl. 18. Bz. 16. wo ich aber jährlich noch aus dem meinigen bey 6 Nthl. und drüber zusetzen muß u. doch nur höchstens 2 Zimmer u. eine Kammer dafür bekomme.
Ferner für Besoldung mit Einschluß des Meßgeschenkes Nthl. 43. Bz. 29. 8.
Summe der ganzen Besoldung in Geld: Nthl. 62 Bz. 5. 8.
Accedentien von den Kindern für Geschenke. 10. biß 12. Nthl.
Getreyde. An Getreyde: Vierzehn Vierzel Korn.
Wein. An Wein: Vier Saum.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB: Diese ganze Besoldung vom Staate an Geld, Getreyde und Wein erhalte ich von der jetzigen Verwaltung des Schulguts. Das Geld rührt meistens von kleinen Vermächtnissen her, die zum Besten der Schule legiert wurden.

Unterschrift

T: M. Joh. Jak. Leucht, S. M. C. Lehrer dies: Schule

Fliesstextantworten
Lokal

Neben dem Gymnasium hat jede der vier Haubtgemeinden Basels eine besondere Schule zum Unterrichte der Knaben bestimmt, um sie theils für das Gymnasium vorzubereiten, theils aber auch ihnen blos diejenigen nothwendigsten Kenntnisse mitzutheilen, ohne die der künftige Staatsbürger, wenn er auch den Künstler- oder Gelehrtenstand nicht wählen sollte, doch unmöglich bestehen könnte.
Ort der Schule. An der Münstergemeinde sind nun drey Lehrer angestellt, denen im Gebäude des Gymnasiums, und zwar im vorderen Stocke desselben zwey geräumige, wohlgebaute ||[Seite 2] wohlgebaute Stuben zur Haltung ihrer Schule angewiesen sind.
Zwey dieser Lehrer, B. Hagenbach und B. Fischer arbeiten gemeinschaftlich in der einen Stube — ich in der andern.
Schulbezirk. Obschon diese Schulen eigentlich nur für die Jugend der Münstergemeinde bestimmt sind, so besuchten sie doch immer Knaben und zwar mehrentheils arme aus jedem Bezirke der Stadt, so wie auch von den nächst der Stadt gelegnen Meyerhöfen. Eben diese Bewandniß hat es auch mit den drey übrigen Gemeindeschulen.

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