Basel (Transkription Nr. 2332)

Schulort: Basel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 68-69v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Basel
Kirchgemeinde 1799: Basel, St. Albankirche, Basel, Münster, Basel, St. Peterskirche, Basel, St. Martinskirche, Basel, St. Leonhardskirche, Basel, St. Theodorskirche
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Basel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Basel, 4. Klasse (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

13.02.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Basel hat ein Gymnasium (nebst den Gemeindeschulen)

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

a Basel, eine Stadt, hat
b mehrere Gemeinden und
c Agentschaften, gehört eigentlich in
d Distrikt Basel, und ist im
e Kanton Basel der Hauptort.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulbezirk des Gymnasium begreift die ganze Stadt und was ihr nahe ligt, und ist für Bürger und Fremde bestimmt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Aus allen umliegenden Orten können und dörfen Schüler ins Gymnasium kommen, wenn sie wollen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Dieß Gymnasium ist das einzige im Kanton Basel.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das Gymnasium ist in 6 Klassen, jede Klaß in 2 Ordnungen getheilt. Es hat 6 Lehrer, da von aber nicht jeder eine eigne Klaß versiehet, sondern gewisse Lehrfächer in etlichen Klassen treibt. Neben diesen 6 Lehrern hat es noch 2 französische Sprachmeister, 1. Singmeister, 1 deutschen und 1 französischen Schreibmeister.
Die unterste Klaß heißt die 1te; die oberste die 6te. ich bin Lehrer der 4ten, lehre aber da nur vor Mittag, nämlich Dienstags und Samstags 2 Stund, die übrigen Tage 3 Stund. Nach Mittag lehre ich in der 5ten, Mondtags, Dienstags, Mittwoche und Donnerstags 2 Stund, Freytags 3 Stund.
Jn meiner Klasse, d. i. in der 4ten lehre ich {wöchentlich}: 5 Stund Latein; 3 Stund Rechenkunst; 2 Stund Meßkunst; 2 Stund Naturgeschichte; 2 Stund ist Leseübung; 1 Stund Auswendigschreiben oder Rechtschreibung; 1 Stund hab ich Aufsicht bey dem deutschen Schreibmeister.
Nach Mittag wird von andern Lehrern gelehrt: 4 Stund französische Sprach; 3 Stund Schönschreiben; 2 Stund Religion; 2 Stund Philosophie; 1 Stund deutsche Sprach; 2 Std Geschichte; 2 Stund Erdbeschreibung. ||[Seite 2] Jn der 5ten Klasse aber lehre ich nach Mittag: 2 Stund Naturgeschichte; 4 Stund Rechenkunst; 2 Stund Natur lehre; 2 Stund Meßkunst; 1 Stund Sternkunde etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulzeit ist Sommer und Winter gleich, nämlich sie fängt an am Dienstag um 9, sonst um 8 Uhr und währet bis 11; und von 1 bis 4, nur am Samstag von 1 bis 3. Jeder der 6 Lehrer hält wöchentlich 27 Stunden. Alle Ferien durchs ganze Jahr sollen nur 5 Wochen ausmachen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: Lateinisches Lesebuch von Gedike; Rechnen dazu hab ich eine Menge Tabellen mit Aufgaben bis in die Wechselrechnungen zum Vorlegen verfertigt, damit Schüler von sehr ungleichen Fortschritten zugleich beschäftigt werden können; Meßkunst, dazu ist mir zwar Wolfs Auszug vorgeschlagen, doch mir überlassen das Fruchtbarste nach meiner Methode zu lehren. Die Beweise werden bey den Lehrsätzen vollständig gegeben; Naturgeschichte dazu hab ich einen kurzen Aufsatz der Klassifikation u. Kennzeichen verfertigt, Bertuchs illuminirte Kupfer werden vorgewiesen, der Text dazu gelesen und kurz erklärt; Leseübung, dazu dient das Winterthurer Lesebuch; Zur Naturlehre und Sternkunde ist mir das Berliner Lehrbuch zur Richtschnur empfohlen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die 2 besten Schreibmeister sind angestellt, die auch die Vorlagen verfertigen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert von 8 (dienstt. 9) bis 11. u. von 1 bis 4. (Samst. 3)

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind 6 Klassen, jede hat 2 Ordnungen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

E. E. Schulregenz, d. i. Antistes, 4 Deputaten aus dem kleinen Rathe, die regenzialen Professoren u. der Gymnasiarcha, erwählten mich. Wie sonst gewöhnlich war, nahmen Sie nach abgelegten Proben durch das Stimmenmehr 3 in die Wahl und das Looß entschied.

III.11.b Wie heißt er?

Jch heisse Eucharius Müller, bin A. L. M. u. S. M. C.

III.11.c Wo ist er her?

von Basel gebürtig und alter Bürger,

III.11.d Wie alt?

55 1/2 Jahr alt, seit 3/4 Jahr Wittwer,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

von meinen 13 Kindern leben noch 5; 4 Söhne, 1 Töchterlein

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ich ward erwählt den 19 Heum. 1768, bin also bey 30 1/2 Jahres ||[Seite 3] an eben der Stelle Schullehrer, ohne eine meinen Umständen angemessenere erlangen zu können.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war ich noch Stud. Theol. erst 1769 ward ich Candidat und verheurathete mich.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben meinem Lehramt hab ich keine als Privatverrichtungen, soviel meine Schwächlichkeit zuläßt.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

das Gymnasium hat Sommer und Winter ungefähr gleichviel Schüler, jetz bey 160; meine Klaß aber 30.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond. Hierüber können wenige Personen genugsame Auskunft geben. Bestimmtes weiß ich nichts.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schenkungen oder Legaten zum Besten des Gymnasium sind von Alters her gemacht worden, doch sollen sie nicht zureichend seyn. Von einem eigentlichen Schulfond ist mir nichts bewußt.

IV.13.b Wie stark ist er?

Wie stark der Fond wäre, wenn alles zu sammengeschossen würde, was eigentlich für das Gymnasium bestimmt ist, können gar wenige Leute sagen.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Woher die Einkünften fliessen, darauf kan ich nur dieß antworten: Seit der Reformation wurden die Klassen des Gymnasium von Zeit zu Zeit vermehrt, das Gebäud dazu eingerichtet, den Lehrern Wohnhäuser gegeben etc. Dazu wurden nun freylich Schenkungen und Legaten von Partikularen gemacht, aber nicht zureichend, die Obrigkeit trug viel bey, und dieß, soviel ich weiß, aus geistlichen Einkünften Zins und Zehnten.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Und daher werden viele Ausgaben aus dem Kirchengut bestritten.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt zahlt jeder Schüler des Gymnasium monatlich 2 Franken. Der ganze Betrag wird unter die 6 Lehrer gleich vertheilt. Es ist ein Fond aus Legaten zu Stipendien vorhandden, der beträchtlich ist. Aus diesen Stipendien und einem Beytrag von Lobl. Schulkommission wurd für bedürftige Schüler das Schulgelt ganz oder zum Theil bezahlet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus auf dem Münsterplatz ist vest, geräumig, bequem, hell, in der Hauptsach in gutem Stande.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es hat 6 Stuben, für jede Klaß eine eigne, die hinten und vornen 12 Fenster mit hellen Scheiben hat. Dieß hinten im Hof freystehende Gebäud heißt der hintere Stock, denn vornen am Eingang sind noch 2 Schulstuben und des Gymnasiarcha Wohnung. Aber seit etwann 5/4 Jahren ist kein Gymnasiarcha.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Die 6 Lehrer haben besondre Wohnhäuser.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus und die Wohnhäuser von 5 Lehrern wurden bisher von der Domprobstey erhalten. Mein Wohnhaus, das weit von der Schule entfernt und feucht ist, und bis dahin einen schlimmen Weg hat, ist ein Legat eines Partikularen und soll von Loblichem Bauamte erhalten werden. Vor etwas Zeit aber wars erkannt, daß die Bewohner solcher Häuser die Ausbesserungen von Hafner, Glaser, Schlosser, und den Schornsteinfeger bezahlen sollen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Einkommen des Schullehrers , wie es seit 2 Jahren ist (denn bey 28 Jahren hatte ich nur etwa 3/5 soviel, und mußte bey meiner schweren Haushaltung viel, sehr viel einbüssen.)

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld bey 880 Franken; an Getreide 18 Vierzel Korn oder 13 1/2 Sack Kernen, wenn es gut ist; an Wein 5 Saum; an Holz nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das Vestgesetzte dieses Einkommens, nämlich 240 Franken, Getreide und Wein wurd von der Regierung gegeben, und kam meines Wissens, bißher von
a. abgeschaften Zehnten, Grundzinsen u. d. gl.
b. vid. nach lit. h.
c. von Stiftungen von Partikularen.
d. Nichts aus Gemeindskassen,
e von Kirchengütern, vid. a.
f Nichts von zusammengelegten Geldern der Hausväter.
g. Wenn etwas von liegenden Gründen kommt, so mag es unter lit. a. begriffen seyn.
h. aus Fonds, insofern sie unter Lit. c begriffen sind.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Das Veränderliche des Einkommens:
Schulgelder, diese betragen jetz jährlich bey 640 Franken.
Wenn ein Lehrer wichtiger Ursachen halben von der Schule abwesend ist, wird allemahl ein Vikarius bestellt, zu dessen Belohnung Lobliche Schulkommission jährlich 96 Franken schoß, u. jeder Lehrer 7 1/5 Franken, wovon dann für jeden der 6 Lehrer ein gleichbestimmter Theil gewidmet ist, doch welcher über 55 Jahre alt ist, bekommt, wo nöthig, zweyfachen Antheil. Was einer mehr kostet, muß er zu legen; was übrig bleibt an der Summe, wird das folgende Jahr als Rezeß zum neuen Beytrag geschlagen, und so die Antheil vergrössert. Jetziger Zeit kostet jede Stund 14 xr. oder 7. Schweizer Sols. Vor etwann 30 Jahren vikarirten die Alumni Collegii ohne Entgeld und zu ihrer Übung.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Basel den 13. Horn. 1799. Eucharius Müller Pr. 4. Cl. Gymn.

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