Bern (Transkription Nr. 1084)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 75-76v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Bollwerk (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der deütschen Schule auf dem obern Bollwerk in Bern.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

das obere bollwerk in der Stadt Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja Zu der oberen Stadt-Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

der Kirche zum heiligen Geist

I.1.d In welchem Distrikt?

Bern.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Außer den längs dem Könizberg, bey der Neübrük und in der außeren Enge gelegenen, meistens zerstreüten, Haüsern, die drey viertel Stunden von der Stadt entfernt sind, liegen die übrigen in dem Bezirk einer kleinen halben Stunde von der Stadt. Da übrigens die Bewohner dieser außerhalb der Stadt gelegenen Haüser, keine bleibende Stätte haben, und, wie Zugvögel beständig ihren Wohnsiz verändern, einerseits anderseits denn die Bestimmung der Anzahl der in der Stadt und dem Stadtbezirk liegenden Haüser den ehemaligen Feüergschauern und Vierern obgelegen; so kann ich der ich niemahls im Fall gewesen, hierüber genaur Kenntniß zu sammeln diesorts in keinen Detail eintretten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Aarziele, Sulgenbach, Länggaß, obere und untere, Räderek, Holligen, Galgenhübelin, Stadtbach, Sandrein, Besenscheüer, Brükfeld; Alle diese Örter die durch eine gewiße Anzahl nahe bey einander stehender Haüser, Dörfchen bilden; sind 1. viertel-Stund von dem Schulort entlegen. — Klaretsak, Weißensteinhölzlin, bélle Vüe, Mon Repos, Hölzerner Ofen, sind Benenungen von Landgütern, die eine kleine halbe Stunde von dem Schulort entfernt sind. — Die übrigen längs dem Könizberg, bey der Neübrük und in der außeren Enge gelegenen, meistens zerstreüten Haüser, liegen drey viertel Stund von dem Schulort entfernt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Aus dem Aarziele kommen in die Schul 25 Kinder aus der obern und untern Länggaß 34. — aus dem obern, mittlern und untern Sulgenbach 23. vondem Räderek 4. von Holligen. 14. von dem Galgenhübelin 8. vom Stadtbach. 4. vom Sandrein. 4. von der Besenscheüer. 4. von dem Brükfeld. 6. vom Klaretsak. 6. von dem Weißensteinhölzlin. 12. von der belle Vue. 4. vom Mon Repos. 3. vom hölzernen Ofen 2. Von dem Revier bey dem Könizberg. 15. von der Neübrük. 1. aus der außeren Enge. 1. die übrigen Kinder kommen aus dem obern Theil der Stadt in die Schule.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Waberen, Köniz, Bümpliz und Bremgarten

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Wabern eine halbe Stunde, die übrigen eine Stunde von der Stadt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Täglich das ganze Jahr hindurch wird mit den Catechumenis der obern Stadtgemeinde eine Religionsunterweisung gehalten, daneben werden die Schulkinder; nebst dem auswendiglehrnen, im buchstabiren, lesen, schreiben; und singen unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Es werden Winterund Sommer-Schulen gehalten — die Winterschulen fangen mit dem Ersten Novbr: an, werden alle Tage gehalten, und dauern bis zum Oster-Examen. Nachher fangen die Sommer-Schulen an, diese werden nur 2 Tage in der Wochen nemlich, Montags und Freytags, gehalten, und dauern bis in die Mitte des Herbstmonats, wo denn das Herbsturlaub anfangt; und mit dem Ende des Octbr: zu Ende geht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelberger, Psalmen, Psalter, Testament, und Gellerts-Lieder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese Frage ist zu wenig bestimmt, und kann daher nicht beantwortet werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Den Winter hindurch wird Montag, Mitwoch, und Freytags des Morgens von 9 bis 11 Uhr — Nachmittags von 1 bis 3 Uhr Schule gehalten: Dinstags und Samstags aber wird nur Vormittags von 9. bis 11. Uhr und am Donstag nur Nachmittags von 1 bis 3 Uhr Schule gehalten. Von diesen 18 Schulstunden wurden bis dahin 14. Stunden zum auswendiglehrnen der eingeführten Schulbücher, die übrigen 4 Stunden dann einzig und allein zur Übung im deutschlesen angewendet, wozu jeder Freytag bestimmt ist. Jn der zweyten Schulstube hingegen, wo die jüngern Schulkinder sich befinden, waren alle 18 Stunden bis dahin zum buchstabiren, zur Übung im Lesen, und zum Theil auch zum auswendiglehrnen des Heidelbergers gewiedmet. Außert diesen Schulstunden werden 60 bis 70 Catechumenis wochentlich 6 Stunden Religons-Unterricht, den Schulkindern denn wochentlich noch 2 Stunden im Singen, und 3 Stunden im schreiben und lesen des geschriebenen, Unterricht ertheilt, so daß im Winter wochentlich 29 Lehrstunden gehalten werden. Den Sommer hindurch ward bisher nur 2 Tage in der Woche, nemlich Montag und Freytag, Vormittags und Nachmittags, auf gleiche Zeit und nach gleicher Dauer, Schule gehalten; nebst diesen Schulstunden wurden bisher 6 Religionsunterweisungen, 2 Singstunden und 3 Schreibstunden wochentlich gegeben. so daß im Sommer wochentlich. 19. Lehrstunden gehalten werden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, und zwar in 4 Claßen: Zur 1sten gehören die Unterweisungskinder — Zur IIten die Schulkinder, so theils buchstabiren, theils lesen, theils auswendig lehrnen, und im lesen geübt werden. Zur IIIten diejenigen Kinder, so die Singstunden, und zur IVten diejenigen, die die Schreibstunden besuchen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarrer und Helfer der Kirche zum heiligen Geist, nebst zweyen Kirchenältesten der obern Stadtgemeine. Nach vorher abgelegten Proben seiner Kenntnißen und Fähigkeiten.

III.11.b Wie heißt er?

Franz David Furer.

III.11.c Wo ist er her?

von Bern.

III.11.d Wie alt?

von Anno 1762 im Jenner

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. vier Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit dem Julius 1793

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

6 Jahre lang Landshelfer zu Saanen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Ja. Er ist Prediger des Schallenhauses und Zuchthauses, wo er alle Sontage, und Festtage des Morgens um 9 Uhr eine Paraphrase, Nachmittags um 1 Uhr, denn eine Kinderlehre halten, übrigens denn die dasigen Kranken besuchen muß

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Nahe bey 300 Kinder bis zur Revolution. denn seit der Revolution hat die Anzahl der Schulkinder beträchtlich abgenommen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? — 100 und mehr Mädchen? — 70 bis 80. und mehr.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 50 bis 60. Mädchen? 25 bis 35 und 40.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

war ehemahls eingeführt, ist aber durch die vorige Regierung aufgehoben, und das Einkommen des Schullehrers in ein Fixum verwandelt worden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist zugleich die Wohnung des ersten Schullehrers. ist noch in gutem Zustand, aber wegen dem darunter befindlichen Waschhaus, und dem, wahrscheinlich daher entstehenden außerordentlichen Grad von Feüchtigkeit, deren nachtheilige Folgen er und die Seinen merklich empfindet, zur Bewohnung sehr unaungenehm und ungesund.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

von ehemahls war nur eine Schulstube da, und ein Schullehrer mit zweyen Gehülfen; aber wegen der immer mehr anwachsenden Menge der Schulkinder ward vor eilf Jahren eine zweyte Schulstube erbauet, und noch ein dritter Gehülfe angestellet, so daß demnach diese doppelte Schule von 4 Lehrern besorgt wird, von denen in jeder Schulstube zwey arbeiten: nun wurden bis her zwey von diesen Gehülfen, so wie der erste Lehrer, von der Regierung, der dritte Gehülf hingegen aus der Armen-Kaßa der obren Stadt-Gemeine besoldet; da aber diese, aus Mangel an eingegangenen Steüer-Geldern, beynahe erschöpft, zur ferneren Bezahlung dieses Gehülfen unzureichend ware, so wurde der lezt angestellte {zu Anfang des vorigem Sommers.} abgedankt, und dadurch die Arbeit seines Mitlehrers um so viel saurer und beschwerlicher gemacht, je unentbehrlicher {ein Gehülfe} bey der Menge der Schulkinder ist. — Beyde Schulstuben sind in dem gleichen Gebaüde, und zwar in dem Schulhause selbst, à Pleinpied.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

da die Schulwohnung oberkeitlich ist, so hatte die vorige Regierung die Erhaltung derselben besorget; Wem dieselbe nun obliege, läßt sich nicht genau bestimmen, weil die Stadt- und Staatsgüter noch nicht von einander gesöndert sind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld. Jährlich 200 kr. frohnfästlich mit 50. kr. von der Verwaltungskammer zu beziehen: an Getreide, und Wein nichts. — an Holz, 4 Klafter tannenes. an Torf zwey Doppelfuder; diese Materialien die nicht zum willkührlichen Gebrauch des Schullehrers, sondern ausschliesslich und einzig und allein zur Wärmung der beyden Schulöfen bestimmt sind, hatte ein jeweiliger Schullehrer bisher immer ||[Seite 4] von der Regierung empfangen, und zwar alle Jahre, im Lauf des Jenners, als der Verfallzeit.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Obrigkeitliche deütsche Schule auf dem obern Bollwerk.

Zitierempfehlung: