Bern (Transkription Nr. 1079)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 64-66v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Mittleres Stadtquartier (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

24.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zum mittlern Stadtquartier

I.1.d In welchem Distrikt?

Bern

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, und das gelesene ||[Seite 2] verstehen, Schreiben, Rechnen, Singen, und die Religion

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Auch im Sommer.
Jm Winter wöchentlich 26. Stund, im Sommer 13. Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Ein Lesebuch; wird aber damit abgewechselt, überhaupt von lehrreichen Beyspielen. Heidelberger, Psalmenbuch, Gellerts Lieder, biblische Geschichte.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man macht solche in klein und großen Buchstaben, Wort, auch Canzley, auf Blätter, in Vorrath, um solche den Kindern vorzulegen auch werden Anfangsgründe, und zergliederte Buchstaben vorgeschrieben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 4. Tag in der Woche, zu 5 Stund, 2. Tag zu drey Stund. Jm Sommer ist die Schule wöchentlich 4. Tag, 3. Tag zu 3. Stund. 1. Tag a 4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nur beym Rechnen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die 3. Herren Helfer des Münsters.
Durch Prüffung in einem Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Knöri.

III.11.c Wo ist er her?

Von Urthenen, Gem. Jegenstorf.

III.11.d Wie alt?

51. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja! Sechse.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

19. 1/2 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Twann, und noch zu vor zu Urthenen Er hatte sich von Jugend auf der Schule gewidmet, hatte aber dabey Pensionairs.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja, er giebt noch einige Nebenstunden.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Fünfzig bis Sechzig; sind aber 70. geschrieben, ohne die Catechumeni deren gewöhnlich bey 40. sind.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 50. bis 60. Mädchen? keine.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 40. bis 50. Mädchen? keine.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus der Gemeind-Kaßa.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja. Für die Schreibmaterialien die der Schumeister fournirt, zahlt jedes Kind vom November bis Ostern 5. bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Nicht neü; doch nicht baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja {die Schulstube}. Jm ehmaligen alten Spithal; jezt Caserne; {ehmals des Lehrers Wohnung.}

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein, für die Schulstube nicht; aber für die Wohnung. 50. kr.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Munizipalitat.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld. kr. 200. und für einen Gehülfen kr. 50. an Getreide und Wein nichts, an Holz, 4. Klafter tanniges. Zwey Doppelfuder Turben.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus der Gemeinds Kaßa.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 4] Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

Nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Alles, wie oben gemeldet.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Anmerkung. Vielleicht könnte gut seyn, wenn in einem gewißen Umkreis (besonders wo kleine Dörfer, und kleine Schulen sind) eine Hauptschul wäre, wo die Kinder (besonders Knaben) in den lezten Schuljahren dahin giengen, um im Schreiben, Rechnen, Orthographie, in der Religion, etc. etc. examinirt und vervollkommnet zu werden.
2. Das kleine Einkommen so vieler Landschulen, welches oft die Ursache ist daß in den Schulen wenig Progreßen gemacht werden; könnte durch Allment, deren beynahe alle Gemeinden besizen, und die oft wenig abträgt, leicht verbeßert werden.

Unterschrift

Bern den 24.ten Hornung 1799
Joh. Knöri Schullehrer im mittlern Stadtquartier

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