Bern (Transkription Nr. 1077)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 60-61v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Aarbergergasse (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Schulhaus steht in Bern, an der Arbergergaß, neben dem Thor, und gehört zum obersten Stadtviertel und Pfarrbezirk der Kirche zum heiligen Geist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehören die Mädchen deß obersten Stadtbezirks, nemlich die Arberger-Neüen-Spitthalund Schauplazgaß, deß Bollwerks, und hinter den Speicheren.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule werden die Anfangs-gründe zum Lesen erlernt, das Lesen, und auswendig lernen der dazu verordneten Bücher, wie auch die Religions-Unterweisungen gehalten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule dauert Sommer und Winter fort, aus genomen die sechs Wochen Herbst-Feerien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Eingeführte Schulbücher sind, das Alphabet, der Heidelbergische Catechißmuß, die Psalmen Davids, der Gellert, und das neüe Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind da für die Lehrerin; Die Schule soll durch drey Personen bestellt seyn; Um acht Uhr Morgens anfangen, und währen biß eilf Uhr Vormittags, Von eilf biß zwölf haltet die Ober-Lehrerin den öfentlichen Religions-Untterricht. Nachmittag um ein Uhr wirdt im lernen fortgefahren, wie Vormittag ||[Seite 2] biß drey Uhr abends.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wirdt drey Tag in der Woche sechs Stunden, und drey Tag der Woche vier Stunden gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind in drey verschiedene Claßen abgetheilt;
Anmerkung: — Biß auf weitere Verfügungen, bleibet die erst vor kurzem bey diesem Schuldienst angestelte Lehrerin, einstweillen bey diesen vorhandenen Vorschriften.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißher ist die Lehrerin dieser Schule von vier Kirchen Ältesten ernannt worden; Die Vakannz ward ausgeschrieben, Die Pretentendinnen mußten sich beym Diaconus der Kirchgemeinde anschreiben laßen, vor den vier Kirchen-Ältesten, geistlich- und weltlichen Standes Jhre Examina ablegen, über die Leßart, und die Catechetik wie auch durch die Beantwortung vorgelegter Fragen, der die allgemeine Pflicht leistung einer tüchtigen Schul- Lehrerin in sich faßen; hernach ward die tüchtigst erfundene ernannt; Auch die zwo Gehülfinnen, könen nur mit Einwilligung der Geistlichen angestellt werden.

III.11.b Wie heißt er?

Der Name der Schul Lehrerin hiesiger Schule, Jst Elisabetha Fetscherin gebohrne Lauterburg.

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Stadt Bern gebürtig.

III.11.d Wie alt?

Jhres Alters 43: Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Kinder zwey Mädchen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] Jst seit dem September 1798: beym Schuldienst.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher vielle Jahre lang in Jhrer Vatterstadt PrivatLehrerin einer Mädchen-Schule.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat jezt neben dem Lehr Amt keine andere Verrichtungen,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Schulkinder beläüft sich dermalen auf zwey und achtzig Lehrkinder, darunter nur sehr wenige kleine Knaben sind, und zwanzig Unterweisungs kinderen,

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Municipalität bezahlt.

IV.13.b Wie stark ist er?

Eigener Schulfond ist keiner.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ehemals war von jedem Kind beym Eintritt in die Schule, oder Unterweisung, zehen Bazen zu forderen; Und alle angehende Winter fünf bazen Holzgeld, und fünf bazen Kirchengeld, lezteres nur von Unterweisungs kinderen. Alles ist aber abgeschaft seit 1787:

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Haus ist alt, doch eben nicht baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulstube ist nur eine, Jm ersten Stokwerk deß Gebäüdes, und geräümig genug für viele Kinder.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Vormals ist das Gebäüde durch das Bau-Amt in baulichem Stand erhalten worden, Jezt wirdt es durch die Municipalität unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] A: An Geld per Fronfasten dreyßig Cronen sechs bazen ein keüzer.
B: Getreide alle Fronfasten fünf ein viertel Mutt.
C: Wein alle Fronfasten einen Saum welschen Wein.
D: Holz zehen Klafter für den ganzen Jahrgang.
Anmerkung: Aus diesem Einkomen werden nun die zwey Gehülfinnen besöldert, jeder Person im Jahr fünf und zwanzig Cronen; Also Abzug deß Einkomens der Ober Lehrerin, sind fünfzig Cronen jährlich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

A: Drey Mutt Getreide aus dem grosen Spittahl.
B: Zwey Mutt drey Mäß aus dem Sankt-Johanser Haus.
C: Geld und Wein oberkeitlich.
D: Holz aus dem oberkeitlichen Forst.
Anmerk: Die übrigen Artikul gehen diese Schule nichts an.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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