Bern (Transkription Nr. 1078)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 62-63v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Brunngasse (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen den Zustand der öffentlichen Schule an der Brungaß in der Stadt Bern betreffend.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

1. 2. 3. 4. die unter diesen Numern enthaltenen Fragen laßen sich durch Beantwortung der Fragen unter 1. und 1.c. auflösen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Die Schule an der Brunngaß in Bern gehört zu der im großen Münster pfarrgenößigen Gemeine; in dieselbe gehören die Kinder aus dem obern Theil des mitlern Stadtquartiers.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

in dieser Schule lernt die Jungend lesen Buchstabieren, Lesen, das Gelesene durch Erklärung verstehen Lismen. Auch werden die ältern Kinder besonders in der Religion unterwiesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Sommer wie im Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Bücher sind: das a.b.c. Buch, der Heidelberger Catechismus, die Psalmen, der Psalter, das neue Testament, jedoch mit Auswahl, Gellerts Lieder ganz; gelesen wird mit den ältern Kindern, in der Kinderbibel, und Rochows Kinderfreund.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Frage wegen den Vorschrifften ist unter Nummer 7. beantwortet

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt 3 Tage in der Woche 3 Stund und 3 Tage 5 Stund, ohne die Religionsstunden, denen im Sommer 3 u. im Winter 6 wochentlich sind.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine andre Klaßen vertheilt, als die sich nach ihrem Alter und Fähigkeiten {von selbst} geben müßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Lehrerin wurde über ihre Fähigkeit im Lesen und Religionsunterricht vo examiniert, von den 3 Helfern zum großen Münster erwählt, und vom ehmaligen täglichen Rath bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

heißt Maria Sprüngli.

III.11.c Wo ist er her?

von Bern.

III.11.d Wie alt?

alt 53 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist unverheurathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

steht dieser Schule seit 1787 vor.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher seit 1779 Lehrerin an der öffentl. Schule an der Matte: früher unterwies sie in der Religion.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die pflichtmäßige Besorgung der Schule laßen ihr keine Zeit zu andern Beschäfftigungen übrig.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Diese Schul wurde sonst von 100 bis 130 Kindern besucht, darunter waren

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 36-40. Mädchen 60-70. mit diesen sind aber die Unterweisungs kinder nicht eingerechnet, deren 30-40 sind; izt ist die Zahl der Kinder wegen herrschenden Krankheiten viel geringer

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind zahlte ehmals beym Eintritt 5 bazen, und jährlich 5 bz. Holzgeld, beydes wurde aber wegen der großen Armuth der meisten Kinder abgeschafft und die Lehrerin mit 11 Klaffter Tannenholz von der Obrigkeit entschädiget. davon siehe unter Tit: 16. A. d.

IV.15 Schulhaus.

Das eigens zur Schule bestimmte Gebäude ist

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

gut.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

für die Schule und Unterweisung werden 3 Zimmer gebraucht.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das hiesige Bauamt sorgte für die Erhaltung des Gebäudes.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] a. an Geld fronfästlich 32 kr. aus den ehmaligen Sekelschreiberey, und jährlich 12 kr. als Gartengeld.
b. an Getreide {fronfästlich} 5 1/4 Mütt Korn von der Stifft.
c. fronfästlich einen Saum alten Welschen Wein aus dem großen Kornhauskeller.
d. an Holz: 10 Klaffter Buchenes aus dem Stadtgraben, mit Kosten, 11. Klaffter Tannenholz aus dem Aarziele, anstadt der abgestellten Eintritt- und Holzgelder; und 2 Doppelfuder Turben. Tannenholz und Turben ohne Kosten.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die Lehrerin bezog also ihre Einkünffte: von der Obrigkeit.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Zu erinnern ist: daß die Lehrerin drey Gehülfinnen haben muß, die sie jährlich 125 kr. bis 130 kosten; und auch bey Anlaß von mehrerern Kindern 4-5 gehabt hat.
Anmerk. zu Numero 8. Sonst wurden jährlich bey öffentlichen Proben Pfenninge und Bücher unentgeldlich von Obrigkeits wegen zur Aufmunterung ausgetheilt

Unterschrift

Zitierempfehlung: