Bern (Transkription Nr. 1081)

Schulort: Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 69-70v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Stadt
Agentschaft 1799: Bern
Kirchgemeinde 1799: Bern, Heiliggeistkirche, Bern, Münster, Bern, Mittleres Stadtquartier, Bern, Nydeggkirche, Bern, Französische Kirche
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bern, Stalden (Niedere Schule, reformiert)

Antwort
über den Zustand der Schul auf dem Stalden

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Diese Schule gehört zu der Gemeind Nydek in Bern

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entferntesten häüser so die Kinder Zu dieser Schule gehören sind 3/4. Stund von dem Schulhauß
als da sind Sali.
Witikofen.
Mösli.
Wanktert.
Wyller.
Lohr.
Rapenthal.
Dalmati.
Jnsili.
Brunaderen.
dis alles sind Statgüter

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird mit den anfängeren gelernt
a. das sogenante Namen Büchlein zu büchstabieren
b. Zum lesen der Heidelberger Catechismus
c. die Kinder Bibel
d. das Neüe Testament
e. und allerley geschriebene Briefe
Zum auswendig lernen
a. das Sigfriedli
b. der Heidelbärger Catechismus
c. 60 Psalmen
d. dito Psalter
e. 30. Capitel aus dem Neüen Testament
f. Gellerts Oden
g. Knaben und Mägdchen lernen Schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Winterschule fangt den 1ten. Wintermonet an ud. währt biß osteren die Somer Schul jede wochen 5. Vormittage

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

per tag 5. b. 6 Stund, nach dem die Schul Stark oder Schwach ist

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

er ist anno 1769 von der damaligen E. Ehrbarkeit. Pfarer Hopf selig und Helfer Mesmer jetzt Pfarer zu lozwyl und zweyer Kirchenältesten Besetzt worden

III.11.b Wie heißt er?

er heißt Niclaus Kummer

III.11.c Wo ist er her?

von Seeberg

III.11.d Wie alt?

57. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

er hat eine Fr. 6 Söhne und 3 Töchteren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er ist ein Schneider

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

er hat auch ein kleiner Duch handel.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter besuchen die Schule heür Kaben 90 Mägdchen 85
175. Zur unterweisung Zum Heil: abendmahl knaben 29. mägdchen 35
64.
[Summa] 239.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

es gibt im Sommer wegen der landarbeit etwas weniger als im winter

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 2] das Schulhaus ist wohl gebauen

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schulstuben ist groß und geräümig darneben noch eine Stuben Zur unterweisung

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

die Hauptgebäüde sind von dem Bauamt gebauen worden

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Unterhaltung vom Hospital.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Schuleinkommen ist alle Fraufasten von der alten Obrigkeit Bezahlt worden
a. das einkommen des Schullehrers ist jährlich — 150. kr.
b. für Zwey gehülfen 50 kr.
c. einen mänlichen sein Sohn.
d. einen weiblichen seine Frau
e. zu seiner Behausung ein garten
f. auch für Zwey öfen Zu heizen
g. 4 Clafter danniges holtz
h. und Zwey dopel fuder Torf.
i es ist Zur anmerkung wegen häüfiger arbeit Zu verbeßrung des gefülfen einkomens seit etlichen Jahren aljährlich noch 100 kr. zugeschoßen worden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: