Frauenfeld (Transkription Nr. 681)

Schulort: Frauenfeld
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 78-79
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Frauenfeld
Kirchgemeinde 1799: Frauenfeld
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Frauenfeld
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Frauenfeld (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Frauenfeld.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

keine.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frauenfeld.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgau.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es ist eine eigene bisher nur für Frauenfeld zunächst bestimte Schule. Die Anzahl der Schüler übersteigt selten 8-10 bis weilen wird sie noch von einigen Fremden besucht. Gegenwärtig sind keine da, und nur 8 Schüler.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Nach dem Plann sollte eigentlich, Religion, Griechisch, Lateinisch Französisch, allgemeine und vaterländische Geschichte, Erdbeschreibung, Naturgeschichte, Geomethrie und Arithmetik gelehrt werden. Gegen wärtig wird nur Religion, Griechisch gar nicht, Lateinisch nur wenig, vorzuglich aber Französisch, Geschichte, Naturlehre und Naturgeschichte, Geographie, Arithmetik und Geometrie gelehrt. Freilich erlaubt die Manigfaltigkeit der Materien sowohl, als die Verschiedenheit und zum Theil Unfähigkeit der Schüler, indem sie nicht vorbereitet genug zur Schule kommen, weder Vollständigkeit, noch hinlängliche Gründlichkeit des Unterrichts: man muß daher nur beym Allgemeinen und für jeden Menschen von einiger Erziehung Unentbehrlichen stehen bleiben. Zu einner zwekmäsigen Behandlung der Naturlehre und Naturgeschichte, fehlen die nöthigen Hülfsquellen gänzlich, und ich kan meinen Schülern die Kräfte und Eigenschaften der Körper nur beschreiben, anstatt durch Exprimente sie ihnen sinlich darzustellen. Diese beyden Wißenschaften verdienten gewiß auch in unserm Kanton vorzügliche Aufmerksamkeit, da bey unserm Volke noch mancherlei Aberglauben herrscht, der nur durch eine beßere Kentniß der Natur ausgerottet werden kan, und zwekmäsig behandelte Naturgeschichte zu mancher Verbeßerung in der Landökonomie ||[Seite 2] führen oder für Vorschläge darzu empfänglich machen würde, da sie auch in unserm Kanton wegen der nicht ungemeinen Fruchtbarkeit des Landes mit Nuzen wichtig verbessert werden könte.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bröders kleinere lateinische Gramatik, Meidingers franz: Gramatik und Gedike's franz: Lesebuch. Schröks' Weltgeschichte Für die übrigen Wißenschaften sind keine.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Keine. statt derer Übung in deütschen Aufsäzen, die bald eine vorhererzählte Geschichte, bald einen vorherbehandelten Gegenstand aus der Naturgeschichte, bald eine geographische Merkwürdigkeit betreffen. Fehler gegen Gramatik und Rechtschreibung werden verbeßert und die Gründe angegeben. Zum Schönschreiben ist ein eigener Schreibmeister.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stunden. 3 Vormittag. 2 Nachmittag, Donnerstag und Samstand Nachmittag sind frey.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jedes Jahr macht eine Klaße, da die einen 1 die andern 2-3 Jahr in der Schule bleiben. Mit den jüngsten habe ich nun, statt der lateinischen, daß 1ste Jahr die deütsche Gramatik zu behandeln angefangen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ehemalige sogenante evangelische kleine Rath.

III.11.b Wie heißt er?

Georg Kappeler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Frauenfeld.

III.11.d Wie alt?

24 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Unverheürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ein Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Auf dem Gymnasium in Zürich: nachher in Pays de Vaud.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Nur Knaben.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein eigentlicher Schulfund. Die Einkünfte kommen aus zwei Kirchenfünden, dem von Frauenfeld und dem vom Kurzdorf; die beyde von dem ehmaligen evangelischen Magistrat verwaltet wurden, und derren Vermögen meistens in Fonds dem kleineren Theil noch in Grundzins und Kernengefällen besteht

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Es ist kein eigentlicher Schulfund. Die Einkünfte kommen aus zwei Kirchenfünden, dem von Frauenfeld und dem vom Kurzdorf; die beyde von dem ehmaligen evangelischen Magistrat verwaltet wurden, und derren Vermögen meistens in Fonds dem kleineren Theil noch in Grundzins und Kernengefällen besteht

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Von jedem Knaben vierteljährlich (1 fl. 1. Livre 9 Sol 1 Denier)

IV.15 Schulhaus.

Es ist zwahr eines für die Schul bestimt, aber noch nicht ausgebauen. Eins ist ein Zimmer in einem der beyden übrigen Schulhäuser, als Schulstube angewisen. Zur Noth kan ein Man ohne Famillie auch noch da wohnen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Vide. 15.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

An Geld. jährlich fl. 253; 30 xr. (Livre 368 Sol 14 Denier 6)

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Getraide — 10 Muth Kernen. 14 Muth Haber. Wein und Holz keines.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Vide. (13).

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Obige Fruchtgefälle kammen theils von Grundzinsen, theils Zehenden, die den beyden Kirchenfünden zu gehörten. Als jene abgeschaft wurden, ward ich in Geld bezahlt.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Vid: (14.)

IV.16.B.c Stiftungen?

Jennen Kernen und Haber wie auch ein Theil des Geldes kommen ursprunglich von einer Stiftung her, welche einer unserer Vorfahren, gegen Ende des vorigen Jahrhunderts zur Errichtung einer lateinischen Schule machte. Das Stiftungsinstrument ist noch vorhanden, aber ich kenne die Größe der Summe nicht Die Stiftung besteht theils in Kapitalien, theils in zehenden, und Grundzins.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Vide. (13)

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Georg Kappeler.

Zitierempfehlung: