Frauenfeld (Transkription Nr. 679)

Schulort: Frauenfeld
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 83-83v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Frauenfeld
Kirchgemeinde 1799: Frauenfeld
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Frauenfeld
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Frauenfeld (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

26.02.1799

DIE EVANGELISCHE DEUTSCHE KNABENSCHULE IN FRAUNFELD.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Stadt Frauenfeld ist der Hauptort des Kantons Thurgau, und macht für sich eine eigene Gemeine aus.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Die Stadt Frauenfeld ist der Hauptort des Kantons Thurgau, und macht für sich eine eigene Gemeine aus.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulbezirk liegt zwar hauptsächlich innert den Gränzen der Stadt und Vorstädten, jedoch wurden immer von verschiedenen Orthen der umliegenden Gegend auch Kinder hieher geschickt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Und diese Orthschaften sind folgende mit Namen, Entfernung und Kinder daher.
Vüstenhäusli, ein Hof 1/4 Stund 4. Kinder
Brotegg, dito 1/4 Stund 1. Kind
Rügerholz, ein Haus 1/4 Stund kein Kind
Murkart, dito 1/2 Stund 1. Kind
Vorderespi, dito 1/4 Stund 1. Kind
Hinterespi, dito1 /4 Stund kein Kind
Thal, ein Hof 1/2 Stund 1. Kind
Aumühli, ein Haus 1/2 Stund kein Kind
Schönhof 1/4 Stund 1. Kind
Danne
Aus den benachbarten Schulorten:
a. Kurzdorf 1/8 Stund 4. Kinder
b. Straaß 1/2 Stund kein Kind
c. Horgenbach 1/2 Stund kein Kind
d. Langdorf 1/8 Stund 1. Kind
e. Niederherten 1/2 Stund kein Kind
f. Bühl 1/2 Stund 1. Kind
15. Diese Anzahl ist die jezige, es gibt mehr und weniger. Auch fanden sich immer Pensionärs von mehreren Stunden Entfernung in unserer Schule ein.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird gelehrt: A. B. Cediren, Buchstabiren, Lesen. Kalligraphie deutsch und französisch. Orthographie, Briefe und andere schriftliche Aufsätze verfertigen. Arrithmetik. Musik mit und ohne Jnstrument. Religion, Sitten und Bürgerpflichten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule dauert durchs ganze Jahr, drei Wochen Vakanz ausgenohmen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind dato noch, die stuffenweise Reihe unorthographischer Schriften, als, Kathechismi, Psalter, Zeugnuß, Psalmenbuch, alt und neues Testament: und konnte bis anhin wegen noch immer herrschender Anhänglichkeit an das gewohnte Alte, nur einzig das Leben Jesu, vorzüglich zum Religions-Unterricht dienlich, und dann für die Musik das neue schriftliche Gesangbuch eingeführt werden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die basler Handschrift ist eingeführt, und wird nach derselben Grundregeln gelehrt und vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die tägliche Schulzeit ist fünf Stunden, drei vor und zwei nach Mittag. Anbei liegt mir noch ob, wochentlich zwo Stunden in, und zwo außert obiger Schulzeit, Musikunterricht zu ertheilen:
a. Den meinigen Schülern.
b. Den sammtlichen Knaben der Latteinschule.
c. Allen musikfähigen Töchtern der Töchternschule
d. Dergleichen Knaben und Töchtern, welche die Schulen schon entlaßen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Knaben sind in verschiedene Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

||[Seite 2] Die Schullehrer wurden von den ehemaligen klein und großen Evangelischen Räthen gewählt, nachdem die Pretendenten vorher durch eine eigens darzu verordnete Kommißion sind examinirt worden. Auf diese Weise ward auch ich Endsbenamter Sohn eines Bauern von Osterhalden, hiesiger Kirchgenoß, der ich mich von Jugend auf zum Lehrgeschäfte vorbereitet und gewiedmet, im Jahr 1785. im 26ten Jahr meines Alters an diese Stelle gewählt, nachdem ich die nächst vorherigen vier Jahre in verschiedenen Gemeinden unsers Kantons Schullehrer gewesen. Und nun befinde ich mich in dem 18ten Jahr meines Lehramtes und in dem 40ten meines Lebens, dato noch ohne Famillie. Neben dem Lehramte liegt mir noch besonders ob, das Kantorat, wel ches mich verpflichtet, des Sommers wochentlich in sechs, des Winters aber in sieben gottesdienstlichen Stunden vorzusingen. Schon lange, und dato besonders, nähre den Wunsch bei mir, daß dieser sehr beschwerliche Posten von dem Schulamte getrennt, und einem andern Bürger besonders aufgetragen werden mögte; weil dardurch meine Gesundheit untergraben und zerrüttet, und für die ohnehin häufigen Schulgeschäfte wochentlich einige Stunden verlohren wird.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Schüler ist im Durchschnitt genohmen, 50 bis 60.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Der Schulfond ist mit dem Kirchengut vereint, deßen Zufluß und Stärke aber sind mir unbekannt.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein Schulgeld ist eingeführt, und ist wochentlich 2 xr. von einem Kind ab bemeldter Landschaft und der Hintersäßen, die Stadtkindern aber sind frei.

IV.15 Schulhaus.

Das Schulhaus ist für meine Schul und Wohnung, eigenthümlich der Evangelischen Gemeinde, und wird von derselben Administrazion besorgt. Jst erbauen Ano 1789.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus ist für meine Schul und Wohnung, eigenthümlich der Evangelischen Gemeinde, und wird von derselben Administrazion besorgt. Jst erbauen Ano 1789.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Einkommen besteht gänzlich in dreihundert Gulden Geld, wird aus der Kirchenpflegschaft bezahlt. Die Beholzung meiner Schul und Wohnung liegt gänzlich mir ob, und schwächt mein Einkommen Jahr in Jahr fünfzig Gulden.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die an mich gelangten Fragen habe nun beßt möglich beantwortet, und und mit einigen Bemerkungen begleitet; weil der erwünschte Zeitpunkt erschienen welcher mich darzu auffordert, und zugleich hoffen läßt, daß meine Wünsche erfüllt, und mein Einkommen mit der Arbeit in richtig und billiges Verhältniß gesetzt werde. Jn dieser zuversichtlichen Hoffnung denn thue ich die feierliche Erklärung: aus allen meinen Kräften in diesem meinem Wirkungs-Kreise dem Vaterlande getreulich zu dienen und zu nützen. Zu diesem Ende hin wird mir jedes BeförderungsMittel, jede gute Anleitung, welche mir dargereicht werden wird, sehr willkommen seyn. Jndeßen habe die Ehre mit Gruß und Hochachtung zu seyn

Unterschrift

Hans Adam Gubler Lehrer der Evangelischen deutschen Knabenschul. Frauenfeld den 26 Febr. 1799.

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