Märwil (Transkription Nr. 905)

Schulort: Märwil
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 449-450v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Märwil
Kirchgemeinde 1799: Affeltrangen, Tobel
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Komturs von Tobel)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Affeltrangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Märwil (Niedere Schule, reformiert)

19.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Märwyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.
NB. Weingarten, ein dörfchen aus der Pfahrey Bußnang aus dem Districk Tobel, auß der Agentschaft Märwyl, hat auch daß Schulrecht zu Märwyl

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst eine Filiall gemeineMärwyl. Affeltrangen

I.1.d In welchem Distrikt?

Tobel

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Thurgaüw

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

innerhalb des Umkreißes der nächsten Viertel stund Ligende 10. heüßer, innerhalb des Umkreißes der 2ten Viertelstund 12. innerhalb des Umkreißes der 3. 9. heüßer

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Himmerrich Weingarten, Breiti, Gerwiß Oberhof, Oberholz, Ghürst, Ober u Unterlangnau Habersreüti, Rimmensperg

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Himmerrich ist vom Schulort entfernt 1/2 Viertel Stund, Weingarten 1/4 Stund Breiti u. Gerwyß 1/4 Stund, OberHof und Oberholz 1/2. Stund, Ghürst Ober u. Unterlangnau 1/4 Stund Habersreüti u. Rimmensperg 3/4 Stund

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

28.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Affeltrangen, Brunauw, Buch

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Märwyl, ist von Brunau 1. Stund, Märwyl von Affeltrangen entlegen 1/2. Stund, märwyl von Buch 1/2 Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren lesen schreiben singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. 20. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli Christlehre Cathechismus, zeügnus-buch Psalter, Testament, etwann auch ein spruch die Heilige schrift ein liedlein oder auch ein gebätlein. oder eine Zeitung

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3 Stund Vor, und 3. Nachmittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

biß dahin noch nicht

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die schul Gemeindt, u. der Pfahrer, nach dem ich mich vorher, an einem frömden Ort darzu habe Unterrichten laßen Hat mann mich hernach nach abgelegtem Examen die schulgemein und der Pfahrer für fähig erkennt.

III.11.b Wie heißt er?

Hs: Ulrich kradolfer

III.11.c Wo ist er her?

von Märwyl

III.11.d Wie alt?

47. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 8.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

27. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Meist bey Haus, etwas Zeit außert denselben Wäben, u. Übung in dem was ich nachher wurde

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Hauß Geschäfte aller art

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

48. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 28. Mägdchen 20.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

wird keine Schul gehalten

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

747. fl. 48. xr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von liebrichen Vermächnißen her

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Märwyl hat kein eigenes, die kinder Werden in Meinem Wohnhauß Unterrichtet ohne daher einen Hauß-zinß zu ziehen. Jch mein Haus selbst in baulichem Stand halten

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Zinß von oben Numero 13. angezeigten Capitall das ich schon lang von meinen Elteren selig in handen habe, als Debitor der schulgemeine, dießer Zinß ist das Einkommen für alle Schularbeiten

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts NB ist oben Numero 13. angezeigte Summe

IV.16.B.d Gemeindekassen?

nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung über Meinen Sehr geringen lohn, wegen meinen minder Jährigen großen Haushaltungen wünschte ein herzliche Unterstützung Gruß und Hochachtung

Unterschrift

Beye Hs. Ulrich Kradolfer Schulmeister Märwyl den 19ten February Anno 1799.

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