Märwil (Transkription Nr. 904)

Schulort: Märwil
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 429-431
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Märwil
Kirchgemeinde 1799: Affeltrangen, Tobel
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Komturs von Tobel)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Affeltrangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Märwil (Niedere Schule, katholisch)

Antwort des Katholischen Schullmeisters von Märwihl auf die Fragen über den Zustand der Schullen allda.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Märwihl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Welches ein Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine und Agentschaft in der Kirchgemein Tobel

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Tobel gehörig

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

und im Kanton Thurgäü ist.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schullbezirck gehörigen Häüser sind daselbst 5
der nächsten Viertelstund entlegen 15
der 2ten Viertelstund 3

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Märwihl. 5 Schulkinder ||[Seite 2] vom Schullort entfernt 1/4 St: Buch 6 Schullkinder. Bohl 9 Schullkinder. Azwihlen 3 Schulkinder. Höffe. Nägelshubl Entfernt 1/2 Std: Schullkinder. 6

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Katholischen Schulen sind entfernt im Umkreiß

I.4.a Ihre Namen.

Alle 3 Viertel Stund bis ein Stund Jhre Namen sind Brunau, Bußlingen, Lomis, Tobel

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schulle wird gelehrt lesen und Schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird nur im Winter 15 Wochen lang gehalten, von 1 xbr bis 17 Merz

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Geschriebene zu erlernen, werden Briefe und für {das} gedruckte nebst dem Namen-Büchlein der Katechismus zum Buchstabieren und Lesen vorgelegt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Fürs Schreiben werden gemachte Vorschriften zum Abschreiben den Schüllern vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle daurt Vor und Nachmittag 3 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieser wird von den Katholischen Gemeins-Genossen mit Rath und Gutheißen des Pfarrers in Tobel bestellt

III.11.b Wie heißt er?

Der Schullmeister heißt Johannes Vetter

III.11.c Wo ist er her?

Von Märwyl gebürtig

III.11.d Wie alt?

ist 17 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

leedigen Stands

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Hielt diesen Winter das erstemal Schull.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst noch nie von seinem Geburthsort ||[Seite 4] entfernt gewesen, nebst der Schulle arbeitet er auf der Baursamme in dem Hauß s. Eltern

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schullkinder besuchen die Schulle nur im Winter

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 15 Mädchen. 14

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein solcher durch Subfinstion angelegt worden im Jahr 1798 welcher in 3 Termin solle vollends erlegt werden, aber nur unter der Bedingnuß, wen die Schulle Bestand haben solle.

IV.13.b Wie stark ist er?

Die Stiftung ist 350 fl. starck.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften des Schullmeisters ||[Seite 5] fliessen bis der Fond gantz erlegt seye wird aus dem Schullgeld.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jndessen ist würcklich das Schullgeld geführt, und wird für jedes Kind wochendlich bezahlt 1 Bz:

IV.15 Schulhaus.

Schullhauß ist kein besonderes; wohl aber haben sich bey Errichtung dieser Schule die Katholischen Einwohner zu Märwihl verpflichtet (mit der Bedingnuß, daß die Schulle im Dorf Märwihl solle gehalten werden) eine bequemliche Stube wechselweiße unentgeldlich herzugeben; demzufolge selbe bisher in einem der dortigen Häüßer ist gehalten worden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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