Huttwil (Transkription Nr. 843)

Schulort: Huttwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 116-118v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederemmental
Agentschaft 1799: Huttwil
Kirchgemeinde 1799: Huttwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Huttwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Huttwil, Hintere Schule (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

Ehrerbietige Beantwortung, der Fragen, über den Zustand der Schulen jeden Orts, welche von dem Bürger Jenner Comißari, des öffentlichen Unterrichts im Distrikt Nider Emmenthal den 22.ten Hornung 1799. an den Unterschribenen gelanget sind.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Huttwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Städtlein.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

agentschafft Huttwyl.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Summiswald.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

innerthalb des Umkreises der nächsten Viertel Stunde mit Begriff des halben Städtleins, liegen Häüser 63.
innerthalb der zweyten. 48.
innerthalb des Umkreyses der dritten 28.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

innerthalb des Umkreises der ersten Viertel stunde heißen die Örter Städtli, allmendt, Herdgemeind, innerthalb der zweyten, heißen die Höfe Jttishäüsern, Weyerhaus, Unteräbnit, Nyfel, Tschäppel,
innerthalb der dritten, heißen die Höfe Nyffenegg, ällmegg,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

||[Seite 2] ist oben bey Numero 3. Beantwortet.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jn dem zu meiner der hindern Schule gehörenden Städtli sind Schulkinder von 5. bis 13. Jahren alters 33.
auf der allmend, gleichen alters 41.
in der Herdgemeind dito 29.
im Weyerhaus Hoff 4.
Jttishäüseren 13.
Unteräbnit 13.
Nyfel 28.
Nyffenegg 36.
Tschäppel. 9.
ällmegg Hoff. 3.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

alle eine Stunde entlegen.

I.4.a Ihre Namen.

Eriswyl, Dührenroth, Rorbach, Gommiswyl

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

bey Numero 4. beantwortet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Catechismuß auswendig Lehrnen, Catechisation Schreiben, Rechnen nemlich die 4. Species-Reglen, Gesangs- Unterricht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] Sommer, und Winter, Jm Sommer Von anfang Brachmonats bis mitten Wintermonats, alle Tage.
Jm Winter, von anfang Wintermonats bis Hl. Ostern, alle Tage.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nahmen Bücher, Heidelberger, Sigfrids anfänge der Religion, Testament, Psalmbücher, und Hübners Historien,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

auf jedes Blatt wird vorgeschriben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Sommer mit Jnnbegrif der Freystund 3. Stund, von Morgen 8. Uhr bis 11. Uhr im Winter mit Jnnbegriff der Freystund 5. Stund, Vormittags 2. Nachmittags 3. Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in 3. Claßen, nach der eingeführten Schul-Tabelle.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Pfarrer, mit Zuzug einicher Vorgesezten, und mit Bestätigung des ehmaligen Landvogts auf Trachselwald.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Minder,

III.11.c Wo ist er her?

Bürger zu Hutwyl,

III.11.d Wie alt?

50. jahr!

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

7. Kinder!

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

4. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 4] allzeit und noch jezt, in seiner eigenen Wohnung, ein Scheibenschuß vom Schulhause entlegen. — Ein Buchbinder,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

im Schulrodel eingeschriben von 5. bis 13. Jahren sind. 209.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 104. Mägdli 105.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

wie bey a. NB Von diesen Kindern kommen bald mehrere bald weniger in die Schule, niemahls aber durchaus alle.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die ältern zahlen für den Schulvnterricht Jhrer Kinder nichts, denn der Schullohn wird aus den Gemeindsgüttern erhoben, wie unten Numero 16 erhellen wird.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

alt, auch etwas baufellig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

für jeden Schullehrer, ein besondere Schulstube sambt einem Neben stübli Beysamen in einem Hause, im Städtli,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 5] ein jeweiliger Stadtsekelmeister aus dem hiesigen Stadtgute.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geldt, jährlich kr: 64., an Holz, im druchschnit jährlich für kr: 8. mit welch Lezterm jeder Schullehrer dann seine Schulstube wärmen muß,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

die bestimten kr: 64. werden aus dem Stadtgut zum Theil, und zum Theil aus dem Kirchengute erhoben.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

auss der gemeinds Caßa, das ist, aus dem Stadtgute wird. an die bestimten kr: 64. ein drittel das ist kr: 21. bz: 10. bezahlt,

IV.16.B.e Kirchengütern?

aus dem Kirchen gut zwey drittel mit kr: 42. bz: 15.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

dieses sind nun meine des Unterschribenen sowohl Ehrerbietigen als wahrhafte Beantwortungen, auf die Unterm 22.ten Hornung Lezthin vom Bürger Comißariu Jenner, übersanten Fragen, die ich nebst meiner Geringheit, in Eüer Wohlwollen empfehle.

Unterschrift

Gruß und Hochachtung.
Johannes Minder, Schullehrer
Hutwyl den 25.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: