Arbon (Transkription Nr. 815)

Schulort: Arbon
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 1-6v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Arbon
Kirchgemeinde 1799: Arbon
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Arbon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

18.02.1799

BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN ÜBER ZUSTAND DER SCHULE IN ARBON IM KANTON THURGÄU DIE KATHOLISCHE JUGEND BETREFFEND:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die katholische Schule wird gegenwärtig von 26. Kindern in der Stadt, und von Ober- und Untersteinach aus dem Kanton Sentis (eine Viertel, und eine halbe Stunde von Arbon entfernt) mit 4. Kindern besucht.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die katholische Schule wird gegenwärtig von 26. Kindern in der Stadt, und von Ober- und Untersteinach aus dem Kanton Sentis (eine Viertel, und eine halbe Stunde von Arbon entfernt) mit 4. Kindern besucht.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a) Die Kinder sind in 3. Klassen getheilt nach folgender Methode:
b) Erste Klasse lehret; Buchstabenkenntniß, und Buchstabieren:
||[Seite 2] c) Zweyte Klasse; Lesen, und Schönschreiben.
d) Dritte Klasse; Lesen, Rechnen und Rechtschreiben; zugleich wird die deütsche Sprachlehre gebraucht; und nebst dem Diktieren wird Anleitung zum Briefschreiben gegeben.
e) Zwischen diesem Unterricht werden für alle 3. Klassen die Religionslehren; Sittenlehre, und das so nutzbare von dem Bürger Pfarrer empfohlene Volksblatt beygebracht.
f) Alle Samstage Nachmittag wird das Sonntägliche Evangelium abgelesen, und Erläutert.
Oben angezeigter Unterricht wird Tabellarisch für alle 3. Klassen der Jugend beygebracht.
g) Die Schule wird Sommer, und Winter gehalten.
h) Schulbücher sind sehr wenige vorhanden (ausgenommen was für mich Schullehrer eigenthümlich angekauft worden)
i) Die Schule dauert täglich Vormittag, und Nachmittag jedesmal 3. Stund; ausgenommen den Donnerstag Nachmittag wird Vacanz gegeben wenn in der Woche kein Feyertag einfällt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

a) Die Kinder sind in 3. Klassen getheilt nach folgender Methode:
b) Erste Klasse lehret; Buchstabenkenntniß, und Buchstabieren:
||[Seite 2] c) Zweyte Klasse; Lesen, und Schönschreiben.
d) Dritte Klasse; Lesen, Rechnen und Rechtschreiben; zugleich wird die deütsche Sprachlehre gebraucht; und nebst dem Diktieren wird Anleitung zum Briefschreiben gegeben.
e) Zwischen diesem Unterricht werden für alle 3. Klassen die Religionslehren; Sittenlehre, und das so nutzbare von dem Bürger Pfarrer empfohlene Volksblatt beygebracht.
f) Alle Samstage Nachmittag wird das Sonntägliche Evangelium abgelesen, und Erläutert.
Oben angezeigter Unterricht wird Tabellarisch für alle 3. Klassen der Jugend beygebracht.
g) Die Schule wird Sommer, und Winter gehalten.
h) Schulbücher sind sehr wenige vorhanden (ausgenommen was für mich Schullehrer eigenthümlich angekauft worden)
i) Die Schule dauert täglich Vormittag, und Nachmittag jedesmal 3. Stund; ausgenommen den Donnerstag Nachmittag wird Vacanz gegeben wenn in der Woche kein Feyertag einfällt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schullehrer ist bisher durch 13. von der katholischen Bürgerschaft erwählte Schulvögte bestellt (welche alljährlich auf St. Niklausentag eine Zusamenkunft gehalten; daß Schulkapital zu verrechnen, dem Schullehrer seinen Sold zu bezahlen; und Jhn wieder zu erwählen: sodann ist der Schullehrer in der ganzen Woche vor Weihnachten von dem Herrn Obervogt, — Herrn Stadtaman, — und einem löblichen Stadtrath auf dem Rathhaus bestättiget, und für ein Jahr wieder angenommen worden. Der jezige Schullehrer heißt Jakob Justin Roth.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?

Er ist von Gossau, aus dem Kanton Sentis.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 29 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau von der er 4. Kinder gezeüget; zwey davon sind Gestorben.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Den 7. Merz sind es 7. Jahre, daß obige Schulbedienung von mir ist verrichtet worden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhero ware ich bey meinem Vater der Schullehrer ist in Gossau; — mein Hauptgeschäfte war, meinem Vater in seinem Schulwesen mitzuhelfen:— extra Stunden ||[Seite 4] waren auch für mich bestimmt, in Privathäusern Lection zu geben.
NB. Der Bürger President Künzle der Verwaltungs Kammer im Kanton Sentis wird davon Zeügniß geben, wenn es die nothwendigkeit erfordert.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst meinem Lehramte habe ich noch folgende Verrichtungen:
1. Alle Sonn-und Feyertäge des ganzen Jahres ist mir aufgetragen, Morgen in der Frühmesse hernach in dem Ordinari Gottesdienst Amt und Predigt beyzuwohnen; des Mittags um 12. Uhr in die Kristenlehre; und Nachmittag um 3. Uhr in die Vesper zu gehen; vor, oder nach der Vesper wird ein Rosenkranz gebethet; hernach mehrentheils noch die Stationen welche von mir müssen Vorgebethet werden.
2. Während dieser zwischenzeit wird die Sonntagsschule gehalten.
3. Alle Werchtäge des ganzen Jahres muß ich Morgen in die hl. Messe gehen; und Abends vor dem Bethläuten mit dem in der Kirchen anwesenden Volk ein Rosenkranz samt einer Litaney abbethen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 5] Diesen Winter hindurch haben 23. Knaben, und 7. Mädchen die Schule besucht.
Zur Sommerszeit werden ohngefähr 13. Knaben, und 3. Mädchen die Schule besuchen.
NB. Die Schule wird von vielen Kindern sehr unfleißig Besucht; da doch der Bürger Pfarrer zur fleißigen Besuchung alles mögliche anwendet.
Sonntagsschüler sind 24. aufgezeichnet; wovon (ohngeachtet dem Befehle so der Bürger Pfarrer schon Hundertmal in der Kristenlehre wiederholte; das selbe auf das fleißigste solle Besucht werden) nur 8. oder 10. und manchesmal gar keiner erscheinet.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist vorhanden; wie viel er aber in seinem ganzen beträgt, kann von den SchulVögten in Erfahrung gebracht werden; mir ist es unbekannt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fliessen her von den besondern Stiftungen der Gutthatern, und Zusammensteurungen der katholischen Burgerschaft.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Der Zustand des Schulhauses ist alt, und baufällig; ||[Seite 6] in der Zeit aber etwas ausgebessert worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine Schulstube da, darinn zur Winterszeit Weib, und Kinder wohnen müssen; welches für die Kinder, und den Lehrer sehr unschicklich, und schädlich ist.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Der Schullehrer kann alle Quartal des Jahres aus dem Seckelamt Beziehen — 20 fl. 48 xr. welches ein jewilliger Seckelmeister zu bezahlen hat.
b. Alle Wochen muß ein jedes Kind (wenn es die Schule besucht) für 2 xr. Schullohn aufgeschrieben werden; welcher bey der JahresRechnung aus dem Schulfond bezalt wird.
c. Die Kinder von den Beysitzen haben bisher wochentlich 3 xr. bezahlen müssen.
d. Die Einkünfte von dem Wochentlichen Schullohn sind sehr Ungleich; es hat sich schon ereignet das wegen einer kleinen Anzahl Kinder jährlich nur 26. bis 31 fl. und aber auch von 41. bis 42 fl. bey einer grössen Anzahl Kinder Schullohn gefallen ist.
e. Also will ich die mittlere Zahl ansetzen, jährlich Schullohn — 35 fl.
||[Seite 7] f. Schulverbesserung von den Bürgern d'Albertis für den Schullehrer alljährlich — 5 fl.
g. Aus der Bruderschaft habe alljährlich für das Lautbethen des ganzen Jahres — 5 fl.
h. Bey dem Schulhaus ist ein Garten, ein stückle Wißwachs, worinn eine Hafnerhütte, und einige Kirschenbäume stehen; die Hafnerhütte gehöret (ohne den Brennofen, und was darinn vorhanden) samt dem Garten, und stükle Wißwachs zum Schulhaus: — der Garten, samt den Kirschbäumen wird jährlich geschäzt für den Nutzen — 15 fl.
i. Der Hafner so die Hütte samt dem Wißwachs im Zins hat bezalt jährlich in dem Schulfond 3 fl. und dem Schullehrer — 7 fl.
k. Aus dem Schulfond wird mir als Schulverbesserung jährlich bezalt — 60 fl.
l. Ein jewilliger Schullehrer hat jährlich aus dem Schulfond zu beziehen für Turben 7 fl. 12 xr. Für die Sonntagsschule — 12 fl.
NB. Von dem Fürst Bischof zu Meersburg habe ich als Gnadengehalt durch den Amtsverwalter ||[Seite 8] Stoffel 4. Jahr lang; jährlich 3. Klafter Holz erhalten; — 2. Jahr anstatt dem Holz habe bekommen — 12 fl. 45 xr. und das lezte Jahr blieb es zurück.
Bitte demnach höflichst mir solches auf diese oder eine andere Art wieder zukommen zu lassen; weil ich dessen sehr Bedürftig bin.
Mein ganzes Einkommen machte jährlich zusammen — 242 fl. 29 xr.
Für verflossenes Jahr wird Abgezogen — 12 fl. 45 xr.
Bleibt — 229 fl. 44 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

a. Der Schullehrer kann alle Quartal des Jahres aus dem Seckelamt Beziehen — 20 fl. 48 xr. welches ein jewilliger Seckelmeister zu bezahlen hat.
b. Alle Wochen muß ein jedes Kind (wenn es die Schule besucht) für 2 xr. Schullohn aufgeschrieben werden; welcher bey der JahresRechnung aus dem Schulfond bezalt wird.
c. Die Kinder von den Beysitzen haben bisher wochentlich 3 xr. bezahlen müssen.
d. Die Einkünfte von dem Wochentlichen Schullohn sind sehr Ungleich; es hat sich schon ereignet das wegen einer kleinen Anzahl Kinder jährlich nur 26. bis 31 fl. und aber auch von 41. bis 42 fl. bey einer grössen Anzahl Kinder Schullohn gefallen ist.
e. Also will ich die mittlere Zahl ansetzen, jährlich Schullohn — 35 fl.
||[Seite 7] f. Schulverbesserung von den Bürgern d'Albertis für den Schullehrer alljährlich — 5 fl.
g. Aus der Bruderschaft habe alljährlich für das Lautbethen des ganzen Jahres — 5 fl.
h. Bey dem Schulhaus ist ein Garten, ein stückle Wißwachs, worinn eine Hafnerhütte, und einige Kirschenbäume stehen; die Hafnerhütte gehöret (ohne den Brennofen, und was darinn vorhanden) samt dem Garten, und stükle Wißwachs zum Schulhaus: — der Garten, samt den Kirschbäumen wird jährlich geschäzt für den Nutzen — 15 fl.
i. Der Hafner so die Hütte samt dem Wißwachs im Zins hat bezalt jährlich in dem Schulfond 3 fl. und dem Schullehrer — 7 fl.
k. Aus dem Schulfond wird mir als Schulverbesserung jährlich bezalt — 60 fl.
l. Ein jewilliger Schullehrer hat jährlich aus dem Schulfond zu beziehen für Turben 7 fl. 12 xr. Für die Sonntagsschule — 12 fl.
NB. Von dem Fürst Bischof zu Meersburg habe ich als Gnadengehalt durch den Amtsverwalter ||[Seite 8] Stoffel 4. Jahr lang; jährlich 3. Klafter Holz erhalten; — 2. Jahr anstatt dem Holz habe bekommen — 12 fl. 45 xr. und das lezte Jahr blieb es zurück.
Bitte demnach höflichst mir solches auf diese oder eine andere Art wieder zukommen zu lassen; weil ich dessen sehr Bedürftig bin.
Mein ganzes Einkommen machte jährlich zusammen — 242 fl. 29 xr.
Für verflossenes Jahr wird Abgezogen — 12 fl. 45 xr.
Bleibt — 229 fl. 44 xr.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

a. Der Schullehrer kann alle Quartal des Jahres aus dem Seckelamt Beziehen — 20 fl. 48 xr. welches ein jewilliger Seckelmeister zu bezahlen hat.
b. Alle Wochen muß ein jedes Kind (wenn es die Schule besucht) für 2 xr. Schullohn aufgeschrieben werden; welcher bey der JahresRechnung aus dem Schulfond bezalt wird.
c. Die Kinder von den Beysitzen haben bisher wochentlich 3 xr. bezahlen müssen.
d. Die Einkünfte von dem Wochentlichen Schullohn sind sehr Ungleich; es hat sich schon ereignet das wegen einer kleinen Anzahl Kinder jährlich nur 26. bis 31 fl. und aber auch von 41. bis 42 fl. bey einer grössen Anzahl Kinder Schullohn gefallen ist.
e. Also will ich die mittlere Zahl ansetzen, jährlich Schullohn — 35 fl.
||[Seite 7] f. Schulverbesserung von den Bürgern d'Albertis für den Schullehrer alljährlich — 5 fl.
g. Aus der Bruderschaft habe alljährlich für das Lautbethen des ganzen Jahres — 5 fl.
h. Bey dem Schulhaus ist ein Garten, ein stückle Wißwachs, worinn eine Hafnerhütte, und einige Kirschenbäume stehen; die Hafnerhütte gehöret (ohne den Brennofen, und was darinn vorhanden) samt dem Garten, und stükle Wißwachs zum Schulhaus: — der Garten, samt den Kirschbäumen wird jährlich geschäzt für den Nutzen — 15 fl.
i. Der Hafner so die Hütte samt dem Wißwachs im Zins hat bezalt jährlich in dem Schulfond 3 fl. und dem Schullehrer — 7 fl.
k. Aus dem Schulfond wird mir als Schulverbesserung jährlich bezalt — 60 fl.
l. Ein jewilliger Schullehrer hat jährlich aus dem Schulfond zu beziehen für Turben 7 fl. 12 xr. Für die Sonntagsschule — 12 fl.
NB. Von dem Fürst Bischof zu Meersburg habe ich als Gnadengehalt durch den Amtsverwalter ||[Seite 8] Stoffel 4. Jahr lang; jährlich 3. Klafter Holz erhalten; — 2. Jahr anstatt dem Holz habe bekommen — 12 fl. 45 xr. und das lezte Jahr blieb es zurück.
Bitte demnach höflichst mir solches auf diese oder eine andere Art wieder zukommen zu lassen; weil ich dessen sehr Bedürftig bin.
Mein ganzes Einkommen machte jährlich zusammen — 242 fl. 29 xr.
Für verflossenes Jahr wird Abgezogen — 12 fl. 45 xr.
Bleibt — 229 fl. 44 xr.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

a. Der Schullehrer kann alle Quartal des Jahres aus dem Seckelamt Beziehen — 20 fl. 48 xr. welches ein jewilliger Seckelmeister zu bezahlen hat.
b. Alle Wochen muß ein jedes Kind (wenn es die Schule besucht) für 2 xr. Schullohn aufgeschrieben werden; welcher bey der JahresRechnung aus dem Schulfond bezalt wird.
c. Die Kinder von den Beysitzen haben bisher wochentlich 3 xr. bezahlen müssen.
d. Die Einkünfte von dem Wochentlichen Schullohn sind sehr Ungleich; es hat sich schon ereignet das wegen einer kleinen Anzahl Kinder jährlich nur 26. bis 31 fl. und aber auch von 41. bis 42 fl. bey einer grössen Anzahl Kinder Schullohn gefallen ist.
e. Also will ich die mittlere Zahl ansetzen, jährlich Schullohn — 35 fl.
||[Seite 7] f. Schulverbesserung von den Bürgern d'Albertis für den Schullehrer alljährlich — 5 fl.
g. Aus der Bruderschaft habe alljährlich für das Lautbethen des ganzen Jahres — 5 fl.
h. Bey dem Schulhaus ist ein Garten, ein stückle Wißwachs, worinn eine Hafnerhütte, und einige Kirschenbäume stehen; die Hafnerhütte gehöret (ohne den Brennofen, und was darinn vorhanden) samt dem Garten, und stükle Wißwachs zum Schulhaus: — der Garten, samt den Kirschbäumen wird jährlich geschäzt für den Nutzen — 15 fl.
i. Der Hafner so die Hütte samt dem Wißwachs im Zins hat bezalt jährlich in dem Schulfond 3 fl. und dem Schullehrer — 7 fl.
k. Aus dem Schulfond wird mir als Schulverbesserung jährlich bezalt — 60 fl.
l. Ein jewilliger Schullehrer hat jährlich aus dem Schulfond zu beziehen für Turben 7 fl. 12 xr. Für die Sonntagsschule — 12 fl.
NB. Von dem Fürst Bischof zu Meersburg habe ich als Gnadengehalt durch den Amtsverwalter ||[Seite 8] Stoffel 4. Jahr lang; jährlich 3. Klafter Holz erhalten; — 2. Jahr anstatt dem Holz habe bekommen — 12 fl. 45 xr. und das lezte Jahr blieb es zurück.
Bitte demnach höflichst mir solches auf diese oder eine andere Art wieder zukommen zu lassen; weil ich dessen sehr Bedürftig bin.
Mein ganzes Einkommen machte jährlich zusammen — 242 fl. 29 xr.
Für verflossenes Jahr wird Abgezogen — 12 fl. 45 xr.
Bleibt — 229 fl. 44 xr.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 9] Anmerkung.
1. Jch bedaure es diese Anmerkung machen zu müssen; — schon allbereit 3. Jahr ist von den Bürger Schulvögten keine Untersuchung über das Schulwesen gehalten worden.
2. Der Bürger Pfarrer mußte in dieser Zeit (obwohlen er fast allemal eine Botschaft an die Bürger Schulvögte abschickt) ganz allein die Ansuchung machen; — welche das Jahr hindurch öfters geschahe.
3. Die Sonntagsschule ist bisher noch gar niemal Untersucht worden.
4. Die Schulstube ist in einem sehr schlechten Zustand, welches mir grossen Schaden zufüget; weil ich jährlich über 30 fl. nur für Turben, und Büschelin zum Einheizen ausgeben muß.
5. Was der Keller belangt, ist er allbereit unbrauchbar.
6. Die Schulbedienung welche mit so vielen Nebenverrichtungen begleitet ist, hat mich ||[Seite 10] da, und dort wegen der so geringen Besoldung (besonders in dieser klemmen Zeit) zum grossen Schaden gebracht.
Bitte flehendlichst mir diesen Schaden auf einige Art wieder zu verringern; — doppelte Anstrengung in meinem Lehramt solle der Dank der mir erweisenden Wohlthaten beweisen; — zu deme sich höflichst empfehlet
Der Bürger
Roth Schullehrer in Arbon

Unterschrift

Arbon den 18ten Hornung 1799
Jakob Justin Roth Schullehrer

Zitierempfehlung: