Rutishausen (Transkription Nr. 814)

Schulort: Rutishausen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 201-202v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Dünnershaus
Kirchgemeinde 1799: Güttingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Langrickenbach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

FREIHEIT: GLEICH-HEIT: BEANTWORTUNG, DER VORGELEGTEN FRAGEN ÜBER DASS SCHULL WESSEN IN RUTERS-HAUSSEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ruters-Haußen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Weiller Hoff genant.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Dünners-haußen, Leüwen hauß, Eggent-hoff, Waldhoff, Bruster Neuhauß.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rutershaußen, Leüwenhaußen, Gehört, zu der Kirchen-Gemeind Gütingen! unter Die agent-Schafft, Dünnershaußen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Ruters-haußen, Gehört, in Daß Distrigt Gott- LIEBEN, Leüwen hauß, in Das Distrigt, Bischoff-zell.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

CANTON TURGEÜ.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung, des Schull Bezircks, Leüwen-Hauß, eine Viertel Stund, enthelt .5. Häüßer, Eggent-hoff, Welches in die Pfarey Langen Rickenbach gehört, ist eine Viertel Stund entfernt, Enthelt, .6. Haüßer,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der Schull Bezirck, Ruters-haußen, Leüwen-haußen, und Eggenthoff

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Jedes orth, eine Viertel Stund, von einanderen Entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

anzahl, der Schull er Kinder. Ruters-haußen. 8. Kinder. Leüwen-haußen, 11. Kinder, und Eggend. 8. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Entfernten Benachbarten, Schulen. Schull, Gütingen, Starck Drey Viertel Stund, altnau, ein Stund, Langen Rickenbach, Drey Viertel Stund. obergreüt, Drey Viertel Stund. Kümertshausen Ein halbe Stund. Engishoffen, ein Stund. ober-Eich, ein Stund. unter Sumery, ein Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schull, Vorgenommen, Buchstabieren, Leßen, Schreiben Die grösten Werden Täglich im außwendig schreiben geüebt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schull, Wird gehalten, Von Martiny, Bis auf Pfingsten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schull Bücher sind Eingeführt, Nammen Büchli, Kleinen, und großen Lehrmeister, zeügnus, Psalmen Buch, TESTAMENT, auch Bringen Einiche alte Briefe, um Lesen zulehrnen,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Die anfenger, Von dem Buchstaben. C. an, und so jmmer ein Buchstaben, aus Dem anderen, Vorschriften, für die älteren, Stücke, aus Den Biblischen Geschichten, und Linderen,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule, Daueret, Von Mitag, von 8-uhr bis 11-uhr Nachmitag, von. 1-bis: 4-uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt.
I. ANMERKUNG:
Alle vierzen Tag, an einem Danners Tag Wird Von Wohl Ehr würtigen, Bürger Pfarer, von Gütingen, Die Repetier Schull gehalten, Worinn, Die Biblischen geschichten (vor die einten, den Hübner, Die anderen, Die von der ASCETISCHEN gesellschafft, Von zürich haben) Pfarer Wasers von Bischofzell, Schull Büchlein, und ein Capitel, aus dem TESTAMENT Behandlet Wird.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Es Werden Bis Dahin Die Schull-Meister, all Martiny, Von den Hauß-Vätteren Bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Jacob Nägeli.

III.11.c Wo ist er her?

Seshafft zu Herre-Hoff.

III.11.d Wie alt?

alt. 42. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat eine Frau, und 3 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Hab Sechs Jahr Schull gehalten.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

gewesen. 3. Jahr in holand, unter. General Stocker.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Schull amte nichts als Hauß geschäffte.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder Besuchen die Schull. 27. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

So Lange die Schull Dauret Knaben. 15. Mädchen. 12.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist Keiner, als der Fond des Schull guts, der Pfargemeind. Gütingen.

IV.13.b Wie stark ist er?

Namlich, 375. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Sie Fliesen, aus all fäligen Vermächnißen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Es iß mit Dem Steür, oder armen gut, so vereiniget, daß Wann, der zins des Schull Fonds nicht hinlänlich, die Bezahlung für die armen Schuller Kinder, aus dem Steür gut Ersetzt Wird.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schull gelt, Wird Von den Hauß Vätteren Bezahlt, Waß die armen, anbelangt, werden aus dem armen gut von Gütingen, Jedes Kind, a- 3. xr. Bezahlt.

IV.15 Schulhaus.

Schull-Hauß, Keins.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

es ist auch Keine Schull Stuben Bestimbt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Schull Stuben, Wird alle Jahr Einen Hauß-Vatter VARACORTIERT.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Diese Schull Stuben wird von den Haußvätteren Bezahlt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An gelt, Jede Wuchen, a- 1 fl. 52 xr. auch Mitag eßen, und Bey Nacht Schull halten, Daß Nacht eßen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Dieser Schull. Besoldung, Bezahlen, Die Hauß Vätter. Vor Die armen, Wird aus Dem armen gut, Jede wuchen, vor ein Kind bezahlt: 3. xr.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

abgeschafften, Lehen gefehlen, zehenden, grundzinßen, nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schull, gelter, nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stifftungen, nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeinds Kaßen nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Kirchen güter nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

zusammen gelegten. gelteren der Haußvätteren, nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ligenden, gründen, nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Fonds, Welchen, Capitalien, nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: